Wärmewende wird in Rheinland-Pfalz auf Jahre hin Wunschdenken bleiben!

Hängeregistratur mit Aufschrift

Seit Anfang 2024 ist das umstrittene Heizungsgesetz in Kraft. Damit hat sich pures politisches Wunschdenken durchgesetzt. Wie die „Heizungsrealität“ in Rheinland-Pfalz aussieht, zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Landesamts in Bad Ems. Demnach haben fossile Energien wie Gas und Öl nach wie vor existentielle Bedeutung für Bestandsimmobilien.

 

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Bei der Grundsteuer wird es ernst: Musterklagen nehmen Fahrt auf!

Hängeregistratur mit Aufschrift

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit seinen Entscheidungen zu zwei Eilanträgen gegen die Grundsteuerwertbescheide ernsthafte Zweifel an der Verfassungswidrigkeit der Bewertungsregeln nach dem so genannten Bundesmodell geäußert. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss nun entscheiden. Gleichzeitig stellt sich für die Kommunen die Frage, welche konkreten Auswirkungen die neue Bewertung für ihre Finanzen haben wird. Erste Erkenntnisse dazu deuten auf eine einseitige Mehrbelastung von Wohnimmobilien hin. Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung zum Handeln auf – und zwar rechtzeitig.

 

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Chancen und Herausforderungen 2024 für private Immobilieneigentümer

Anstoßen mit zwei Weingläsern in festlicher Atmosphäre.

Der Wohnimmobilienmarkt befindet sich unverändert in rauer See. Auch wenn die Inflationswelle zurückgeht, so bleiben Baukostenexplosionen, Fachkräftemangel im Handwerk und Markteingriffe durch Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Zweckentfremdungssatzungen u.v.m. als Hemmschuhe für mehr bezahlbaren Wohnraum. Hinzu kommen offene Fragen bei der Umsetzung des beschlossenen Heizungsgesetzes und der Reform der Grundsteuer, während die Bundesregierung versucht, Haushaltslöcher zu stopfen. Statt Eigentümer weiter zu verunsichern, braucht es endlich Realpolitik für bezahlbares Wohnen. Dafür bieten sich im neuen Jahr viele Chancen.

 

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Perspektivwechsel zum Jahresende: Ist das Glas halb voll oder halb leer?

Anstoßen mit zwei Weingläsern in festlicher Atmosphäre.

Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten. Inflation und Wirtschaftskrise. Politischer Streit über Migration, Schuldenbremse und Klimaschutz. Ärger bei der Grundsteuerreform und mit dem Heizungsgesetz. Positive Nachrichten haben kurz vor Weihnachten Seltenheitswert. Höchste Zeit also für einen Versuch, zumindest an dieser Stelle einmal den Blickwinkel zu ändern.

 

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„Ein Flop“: Haus & Grund und Mieterbund teilen klare Meinung zum „Heizungsgesetz“

In vielen – aber nicht allen Punkten – einig: RA Christoph Schöll (links), Vorsitzender des Landesverbands Haus & Grund Rheinland-Pfalz, und RA Franz Obst, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds – Landesverband Rheinland-Pfalz, trafen sich zum Gespräch über die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt.

Haus & Grund und der Deutsche Mieterbund vertreten zwar unterschiedliche Klientel. Beide Verbände wissen aber, dass es am Ende stets um einen fairen Interessenausgleich geht – und dass Wohnen bezahlbar bleiben muss. Entsprechend nah beisammen liegen sie in ihrer Einschätzung der aktuellen Probleme am Wohnungsmarkt. Zur Lösung gibt es einige gemeinsame Ideen – und ein klares Urteil zum Gebäudeenergiegesetz. Uneinigkeit besteht aber bei der Umlagefähigkeit der Grundsteuer.

 

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Die Eigentümerquote sinkt dramatisch: Rheinland-Pfalz auf dem Weg zum Mieterland?

Symbol-Foto: Das Platzen des Traums vom Eigenheim - ein Seifenblasen-Haus inmitten mehrerer Seifenblasen

Die eigentümerfeindliche Politik der vergangenen Jahre zeigt ihre Folgen – die Eigentümerquote in Rheinland-Pfalz bricht in vier Jahren um fast sieben Prozent ein. Statt immer neuer populistischer Forderungen nach Mietenstopp oder Klagen über Mietbelastungsquoten braucht es Reformen der  Erwerbsnebenkosten und Maßnahmen zur Senkung der (staatlich beeinflussten) Wohnnebenkosten.

 

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Fördermittelchaos und fehlende Energieberater: Wie soll die Heizungswende gelingen?

Schaubild: Wie Energieberater Immobilieneigentümern helfen können

Das zunächst brachiale Vorgehen des Wirtschafts- und Klimaschutzministers Robert Habeck und seines ehemaligen Staatssekretärs Patrick Graichen führte zu einem monatelangen Hickhack um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im Ergebnis wurden sinnvolle Klimaschutzziele und neue Technologien so lange zerredet, bis die meisten Bürger sie nicht mehr wollen. Mit etwas mehr Geduld und einer anderen Reihenfolge der Maßnahmen könnte die Energiewende im Gebäudebestand schon deutlich weiter sein. Was aktuell vor allem fehlt: eine klare Förderkulisse – und Energieberater.

 

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Ob GEG oder Grundsteuer: Haus & Grund kämpft für die Interessen privater Eigentümer

Hatten viel zu sagen: die Redner auf dem Landesverbandstag mit (von links) Christoph Schöll (Vorsitzender des Landesverbands Haus & Grund Rheinland-Pfalz), Gerhard Götz (Vorsitzender des gastgebenen Vereins Haus & Grund Neustadt an der Weinstraße), Michael Ebling (Innenminister von Rheinland-Pfalz), Dr. Kai H. Warnecke (Präsident von Haus & Grund Deutschland) und Marc Weigel (Oberbürgermeister von Neustadt an der Weinstraße).

Auch den Verbandstag 2023 von Haus & Grund Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße dominierten die zwei Stichworte, die private Immobilieneigentümer seit Monaten umtreiben: Gebäudeenergiegesetz und Grundsteuerreform. Der Landesverbandsvorsitzende Christoph Schöll: „Haus & Grund ist eine starke Stimme für Ihre Interessen, die immer mehr Gehör findet.“

 

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Deutlich Stellung bezogen: Kurze Videos vom Landesverbandstag mit Statements von Christoph Schöll und Dr. Kai H. Warnecke

Sehen Sie eine Zusammenfassung der klaren Worte des Landesverbandsvorsitzenden und des Zentralverbandspräsidents in zwei kurzen Videos.

Sie konnten nicht am Verbandstag in Neustadt teilnehmen? Das Wichtigste können Sie nachholen: Wir haben für Sie die klaren Statements des Landesverbandsvorsitzenden Christoph Schöll und des Zentralverbandspräsidenten Dr. Kai H. Warnecke in zwei kurzen Videos zusammengefasst.

 

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Festvortrag von Innenminister Michael Ebling: „Es geht um ein gutes Leben für alle im Land“

Wünschte sich in seiner Festrede „ein gutes Leben für alle im Land“: der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling.

„Den Konsens suchen“ und „die Menschen mitnehmen“: Das zeichnet für Michael Ebling die „Signatur unserer Politik im Land“ aus. Entsprechend setzt der Innenminister bei vielen Themen rund ums Bauen und Wohnen sowie bei der Stadt- und Ortsentwicklung auf die Zusammenarbeit mit Haus & Grund, „damit überall in Rheinland-Pfalz ein gutes Leben gegeben ist“.

 

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Der Landesverband wächst weiter und setzt bei der Führung auf Kontinuität

Machen sich stark für das private Immobilieneigentum: Vorstand und Geschäftsführung von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Hintere Reihe (von links nach rechts): Verbandsdirektor Ralf Schönfeld, Dennis Peterhans (Franken- thal), Ralf Hummel (Speyer), Jochen Klöckner (Pirmasens), Matthias Krupp (Zweibrücken), Jürgen Hammel (Kaiserslautern) und der stellvertretende Landesverbandsvorsitzende Karlheinz Glogger (Ludwigshafen). Vordere Reihe (v.l.): Heinzfried Haferkamp (Mayen), Dr. Michael Frank (Bad Kreuznach), der Landesverbandsvorsitzende Christoph Schöll (Koblenz), Schatzmeister Rudi Keßler (Lahnstein) sowie der stellvertretende Landesverbandsvorsitzende Dr. Ralf Glandien (Trier). Im Bild fehlt: Roland Hunsalzer (Mainz).

Engagierte Ortsvereine, stetig steigende Mitgliederzahlen, stabile Finanzen und ein Führungsteam, das konstruktiv zusammenarbeitet: Haus & Grund Rheinland-Pfalz ist auf einem guten Weg. Die Mitgliederversammlung bestätigte den Verbandsvorsitzenden Christoph Schöll und seinen Stellvertreter Dr. Ralf Glandien einstimmig in ihren Ämtern.

 

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Photovoltaik: „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele.“

Symbolbild Photovoltaik: laufende, glückliche Familie vor Haus mit Photovoltaik-Anlage

Das Zitat in der Überschrift wird dem Rheinland-Pfälzer Friedrich Wilhelm Raiffeisen zugeordnet. Der Sozialreformer und Kommunalbeamte gehörte im 19. Jahrhundert zu  den Gründern der genossenschaftlichen Bewegung in Deutschland und ist der Namensgeber der Raiffeisenorganisation. Seine Aussage ist für die aktuelle Entwicklung bei der Solarenergie  treffender denn je. Denn während alle über das Heizungsgesetz streiten, kommt der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen voran, ohne dass Eigentümer dazu gegängelt werden.

 

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Klimaschutz für die Bürger hierzulande braucht mehr Plan statt Aktionismus

Symbolbild Sanierungsfahrplan: Unterlagen zum iSFP

Die im Gebäudeenergiegesetz vorgesehenen Zwangsvorgaben lassen viele Eigentümer rat- und hilflos zurück, statt sie beim Klimaschutz „mitzunehmen“. Anstelle der Brechstange sollte die Politik besser auf kompetente Beratung setzen. Ein Mittel dazu: individuelle Sanierungsfahrpläne.

 

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Ernste Frage statt Ohrwurm: Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?

Symbolbild Kilmaschutzpläne: Arme, ältere Frau verzweifelt angesichts der hohen Kosten

Die Pläne von Klimaschutzminister Robert Habeck und des Europaparlaments drohen private Hauseigentümer komplett zu überfordern. Die völlig unrealistischen Vorgaben aus Berlin und Brüssel werden am Ende nur eines bedeuten: ein völliges Desaster für das bezahlbare Wohnen.

 

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Solarenergie „Ja“ – Verteuerung des Wohnens durch Zwang „Nein“!

Symbolbild Photovoltaik: Vater mit Kind zeigt auf Dach mit PV-Anlage

Die CDU in Rheinland-Pfalz schlägt eine Solardachpflicht bei Wohngebäuden vor. Haus & Grund Rheinland-Pfalz lehnt eine solche Zwangsvorgabe entschieden ab. Stattdessen sollte die Politik auf erfolgreiche Instrumente wie steuerliche Deregulierung und staatliche Förderung setzen.

 

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Mangelnde Neubaulust als Vorteil für sanierungswillige Eigentümer?

Symbolbild Modernisierung: Handwerker mit Werkzeug und kleinen Miniaturhäusern aus Holz

Die Auftragsbücher im Handwerk waren in der nahen Vergangenheit proppevoll. Aktuell bricht der Neubau ein. Die damit entstehende Lücke könnte eine Chance für sanierungswillige Eigentümer darstellen – aber was ist mit den hohen Preisen und fehlenden Materialien? Hier eine Abwägung.

 

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Der Staat verteilt keine „Weihnachtsgeschenke“: Schenken und Erben von Immobilien wird teurer

Von den Wertsteigerungen bei Immobilien profitieren nicht nur Eigentümer, sondern auch der Staat. Im Jahr 2021 haben die Bundesbürger laut Statistischem Bundesamt Vermögen in Höhe von 118 Milliarden Euro verschenkt und vererbt. Dabei stieg die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 30 Prozent auf 11,1 Milliarden Euro. Diese Entwicklung zugunsten des Fiskus dürfte in den kommenden Jahren weiter nach oben gehen. Es gibt aber nach wie vor Gestaltungspielraum.

 

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Privates Immobilieneigentum am Scheideweg? Trotz Konsumeinschränkungen wird der Erwerb der eigenen vier Wände immer schwieriger

Symbolbild Immobilienerwerb: Familie in Küche albert herum mit Gemüsescheiben als Brille

Wohneigentum ist gerade in Krisenzeiten eine zentrale Säule für eine funktionierende Gesellschaft und die Altersversorgung vieler Menschen. Eine aktuelle Studie von empirica im Auftrag der LBS zeigt, wie es um die Wohneigentumsquote in Deutschland steht und welche Einschränkungen Nachwuchseigentümer auf sich nehmen müssen.

 

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Die Wahrheiten und Irrtümer bei den Kosten des Wohnens

Symbolbild Inflation: Geldscheine mit handschriftlich korrigiertem Wert

Die hohe Inflation zehrt am Geldbeutel ebenso wie an den Nerven. An ihr haben aber zumindest in Rheinland-Pfalz die Nettokaltmieten keinen Anteil, wie der Blick in amtliche Zahlenwerke zeigt. Statt hohe Mieten zu beklagen, müssen die echten Kostentreiber des Wohnens gesenkt werden.

 

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Teure Energie: Entlastungsmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken der Vermieter erfolgen

Symbolbild Energiekrise: frierendes Paar bei Kerzenschein

Die hohen Bezugskosten für Gas fallen jetzt schon an, während die aktuellen Betriebskostenabschläge dies in keiner Weise berücksichtigen. Gesetzliche Regelungen verhindern, dass Vermieter diese ohne Zustimmung der Mieter anpassen. Der „große Knall“ droht daher 2023 mit Verzögerung. Was jetzt schon gilt: Die Energiekostenexplosion darf nicht für parteipolitische Ziele missbraucht werden.

 

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Haus & Grund für Ecuador übergab 17. Haus: Wieder ein Schritt zur persönlichen Freiheit

Dank an die Spenderinnen und Spender im fernen Alemania: Familie Alameida feierte mit Freunden und Bekannten den Einzug in ihr neues Haus, das vom Förderverein Haus & Grund für Ecuador finanziert wurde.

Es gab Anlass zum Feiern bei Haus & Grund für Ecuador, dem Förderverein des Landesverbands: Kürzlich konnte in Quito erneut ein Haus an eine bedürftige Familie übergeben werden, finanziert aus Spendenmitteln und gebaut mit organisatorischer Unterstützung des Erzbistums Quito. Der Vereinsvorsitzende Manfred Leyendecker: „ein Schritt zur persönlichen Freiheit für Familie Alameida“.

 

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Kampf gegen die „Flutdemenz“ auf allen Ebenen ist wichtiger denn je!

Ein aktueller Blick auf Bad Neuenahr (am 14. Juni 2022): 14. Juni 2022: Die Kurgartenbrücke gibt es nicht mehr, auch das Steigenberger Hotel sowie das Kurhaus sind teils stark beschädigt.

Ein Jahr nach der Flutkatastrophe kommt zu den Herausforderungen des Wiederaufbaus zunehmend der Kampf gegen das sinkende Problembewusstsein und für die Akzeptanz notwendiger Präventionsmaßnahmen. Statt auf das Sankt-Florians-Prinzip zu vertrauen, muss Gefahrenlagen für die Zukunft vorgebeugt werden.

 

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DRK bedankt sich herzlich bei Haus & Grund Mitgliedern

Dank an Haus & Grund für die große Spendenbereitschaft: Rainer Kaul, Präsident des DRK Rheinland-Pfalz, beim Pressetermin „Bilanz nach einem Jahr Flut“ in Mayschoß im Ahrtal.

Weit über 100.000 Euro für Fluthilfe gesammelt. Das Hochwasser im Juli 2021 hatte verheerende Folgen für die betroffenen Menschen in Rheinland-Pfalz – ganz besonders im Ahrtal, aber auch in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel. Bis heute ist das rheinland-pfälzische Rote Kreuz für die von der Flut betroffenen Menschen aktiv, vor allem bei der Bereitstellung von umfangreichen Beratungs- und Serviceangeboten in den DRK-Kreisverbänden Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel.

 

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Ein Jahr Wiederaufbauhilfen des Landes: Viel erreicht – und noch viel zu tun

Grafik zum Stand der Wiederaufbauhilfe

Staatliche Hilfe. Die Flutkatastophe im Juli 2021 hat auch für große finanzielle Schäden gesorgt. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Betroffene mit verschiedenen Angeboten beim Wiederaufbau. Wir geben einen Überblick zu den nach wie vor laufenden staatlichen Hilfen.

 

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Grundsteuer: Papier oder Nicht-Papier – das ist hier leider nicht die einzige Frage!

Symbolbild Grundsteuer: Hamlet mit Miniaturhaus

Die gute Nachricht vorweg: Trotz der „Pflicht“ zur Steuererklärung über ELSTER haben viele Eigentümer das Recht, die Grundsteuerwerterklärung in Papierform abzugeben. Die schlechte Nachricht gleich hinterher: Im Hintergrund plant das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gleichzeitig die massive Erhöhung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer B.

 

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Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:

  • wenn die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten für eine Dauer bestritten wird, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
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  • wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedsstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von uns unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

6.5 Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber uns geltend gemacht, sind wir gemäß Art. 19 DSGVO verpflichtet, allen Empfängern, denen Ihre personenbezogenen Daten von uns offengelegt wurden, diesen Umstand mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht uns gegenüber das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

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In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.

6.7 Widerspruchsrecht

Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in der Folge nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für unsere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,
  • aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedsstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihren berechtigten Interessen enthalten oder
  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

Auf unserer Webseite sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo auf unserer Seite. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wenn Sie außerhalb der USA oder Kanada leben, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland. Wenn Sie unsere Seite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Hierdurch erhält Facebook die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Webseite besucht haben.
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7.2 Twitter

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Weitere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Twitter finden Sie in den Twitter Konto-Einstellungen.

7.3 YouTube

Wir nutzen auf unserer Webseite Videos von YouTube und YouTube Plugins. YouTube ist ein Dienst der YouTube LLC („YouTube“), 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA und wird von dieser bereitgestellt. Die YouTube LLC ist eine Tochtergesellschaft der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Webseite präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Webseite anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser hierfür erforderliches berechtigtes Interesse liegt dabei in dem großen Nutzen, den YouTube bietet. Durch die Einbindung von externen Videos entlasten wir unsere Server und können entsprechende Ressourcen anderweitig nutzen. Dies kann u.a. Stabilität unserer Server erhöhen. YouTube bzw. Google hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an den erhobenen (personenbezogenen) Daten um die eigenen Dienste zu verbessern.

8. Newsletter (Info-Service)

Wenn Sie unseren Newsletter per E-Mail beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen Vor- und Nachnamen, die bevorzugte Ansprache sowie eine E-Mail-Adresse. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen.

Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

Wir haben Videos in unserer Webseite eingebunden, die bei YouTube (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043, USA) gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind.

Bei der Einbindung werden in Teilbereichen eines Browserfensters Inhalte von YouTube abgebildet. Abgerufen werden die Videos jedoch erst durch gesondertes Anklicken (sog. „Framing“). Mit Aufruf der (Unter-)Seite unserer Webseite wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt dargestellt.

Die Einbindung von YouTube-Inhalten erfolgt im „erweiterten Datenschutzmodus”. Diesen stellt YouTube selbst bereit und sichert damit zu, dass durch die Einbettung keine Cookies gesetzt werden. Wenn Sie YouTube auf unserer Webseite aufrufen, während Sie in Ihrem YouTube- oder Google-Profil eingeloggt sind, können YouTube und Google dieses Ereignis allerdings mit dem jeweiligen Profil verknüpfen.
Wir nutzen Youtube, um Videos auf unserer Webseite einzubetten.
Verarbeitete Daten:

  • Nutzungsdaten
  • Accountdaten

Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung, die Sie durch Ihren Klick auf das Video erklären, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Wenn Sie die Zuordnung nicht wünschen, ist es erforderlich, dass Sie sich vor dem Aufruf unserer Webseite bei Google ausloggen. Sie können, wie oben dargestellt, Ihren Browser so konfigurieren, dass er Cookies abweist. Alternativ können Sie die Erfassung der durch Cookies erzeugten und auf Ihre Nutzung dieser Webseite bezogenen Daten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie in den Google-Einstellungen für Werbung (https://safety.google/intl/de_de/privacy/ads-and-data/) die Schaltfläche „Personalisierte Werbung deaktivieren“ anklicken. In diesem Fall wird Google nur nicht-individualisierte Werbung anzeigen.

10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022