Fördermittelchaos und fehlende Energieberater: Wie soll die Heizungswende gelingen?

Das zunächst brachiale Vorgehen des Wirtschafts- und Klimaschutzministers Robert Habeck und seines ehemaligen Staatssekretärs Patrick Graichen führte zu einem monatelangen Hickhack um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im Ergebnis wurden sinnvolle Klimaschutzziele und neue Technologien so lange zerredet, bis die meisten Bürger sie nicht mehr wollen. Mit etwas mehr Geduld und einer anderen Reihenfolge der Maßnahmen könnte die Energiewende im Gebäudebestand schon deutlich weiter sein. Was aktuell vor allem fehlt: eine klare Förderkulisse – und Energieberater.

Schaubild_ Aufgaben eines EnergieberatersGrafik: Deutsche Energie-Agentur

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

„Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern.“

Dieses Zitat des chinesischen Philosophen Konfuzius (551 - 479 v. Chr.) hätten sich vor allem die Grünen rund um Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und seinem ehemaligen Staatssekretär Patrick Graichen besser zu eigen gemacht. Stattdessen versuchten sie, ihre Visionen der Energiewende im Gebäudebestand ebenso schnell und unerbittlich wie zugleich beratungsresistent durchzudrücken. Und statt Hauseigentümer emotional und in der Sache „mitzunehmen“, wurde eine massive Verunsicherung erzeugt. Hinzu kommt, dass die Ampelkoalition seit Monaten die zukünftige Förderlandschaft nicht klären konnte.

Ganz gleich, wie die endgültige Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aussehen wird, die nach der politischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden soll: Solange nicht klar ist, wer welche Förderungen erwarten kann, wird es keinen neuen Schwung beim Heizungstausch geben. Dabei ist zu beachten, dass die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater zwingend ist, wenn staatliche Fördermittel etwa aus den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden sollen. Zugelassen sind dafür alle Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena), der so genannten Energieeffizienz-Expertenliste.

Deshalb muss das Nadelöhr der fehlenden Energieberater beseitigt werden. Die Wartezeiten bei Beauftragung einer Energieberatung hängen von der Auftragslage der Angefragten ab. Eine Wartezeit von bis zu sechs Monaten ist derzeit realistisch.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt Klarheit, was zu tun ist

Klar ist: Die Reform des GEG wird kommen – und damit neue Regeln zum Austausch und zum Einbau von Heizungen. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für Sanierungsvorhaben. Einen voreiligen Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung sollte man möglichst vermeiden. Ebenso muss aber auch eine Wärmepumpe nicht das neue Allheilmittel sein. Um bei den vielen Faktoren, die für einen Heizungsaustausch relevant sind, den Überblick zu behalten, ist die sinnvollste Vorgehensweise, die fachliche Unterstützung eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen und sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen.

Ein Bericht des Energieberaters setzt sich aus diesen Elementen zusammen:

  • Bestandsaufnahme des Gebäudes (Bausubstanz, energetische Kennwerte, Anlagentechnik, Schwachstellen etc.)
  • Gebäudeanalyse (Verbrauchserfassung, Energiekosten, berechneter Energiebedarf)
  • Energetisches Sanierungskonzept (Sanierungsmaßnahmen, Wirtschaftlichkeit, Amortisation)
  • Hinweis auf gängige Fördermittel
  • Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, enthält dieser außerdem alle Schritte für eine Modernisierung auf einen KfW-Effizienzhaus-Standard.

Wie finde ich den „richtigen“ Energieberater?

Der Begriff „Energieberater“ hat sich etabliert als Synonym für zertifizierte Experten, die die energetische Effizienz von Gebäuden und Anlagen beurteilen und Verbesserungspotenzial ausfindig machen. Die Bezeichnung ist allerdings nicht geschützt und kann von jedermann verwendet werden.

Deshalb gibt es auch keine festgeschriebenen Standards oder vorgeschriebenen Qualifikationen, die man dafür nachweisen muss. Wer einen Ansprechpartner für eine zertifizierte und qualifizierte Energieberatung beim Heizungstausch und anderen Sanierungsmaßnahmen sucht, findet mit der bereits genannten Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eine wichtige Orientierung. Wer als Energieberater in diese Liste aufgenommen werden will, muss umfangreiche Nachweise zu Grund- und Zusatzqualifikationen erbringen.

Weitere wichtige Punkte, die Immobilieneigentümer beachten sollten, sind:

1. Seriöse Maßnahmen zur Recherche

  • Nutzung der Onlineangebote von
    anerkannten Stellen (siehe Infokasten weiter unten)
  • Vorab-Beratung durch die örtliche Verbraucherzentrale
  • Frage nach Weiterempfehlungen im Freundes- und Bekanntenkreis

2. Erstkontakt zum Energieberater

  • Persönliches Kennenlernen / Kontaktaufnahme mit dem Energieberater
  • Inanspruchnahme eines (kostenfreien) Erstinformationsgesprächs / einer Vor-Ort-Besichtigung
  • Frage nach Referenzen / Tätigkeitsschwerpunkten des Energieberaters

3. Klärung der eigenen Ziele für die Energieberatung

  • Wieso soll ein Energieberater beauftragt werden (verpflichtende Vorgabe oder eigenes Interesse)?
  • Bis wann wird die Energieberatung benötigt?
  • Welche Dokumente / Nachweise für den Energieberater sind bereits vorhanden?

Neuerungen bei der Förderung der Energieberatung für Wohngebäude

In der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) werden seit dem 1. Juli 2023 die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA. Das Verfahren in der EBW wird damit dem bei der Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) angepasst. Die Beratungsempfänger können sich im Förderverfahren durch Energieberater vertreten lassen.

Seit dem 1. Juli 2023 kann in beiden Förderprogrammen (Wohngebäude / Nichtwohngebäude) eine Energieberatung nur gefördert werden, wenn der Energieberater in der EEE-Expertenliste in der betreffenden Kategorie gelistet ist. Übergangsweise wird bis zum 31. Dezember 2023 eine Zulassung für das jeweilige Förderprogramm durch das BAFA auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt.

In diesem Zusammenhang ging die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberatern für die Förderprogramme EBW und EBN ab dem 1. Juli 2023 auf die Deutsche Energie-Agentur (dena) über. Damit liegt die Zulassung für Energieberatungen bei der EBW, EBN und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in einer Hand bei der dena.

Fazit: Erst die Energieberatung, dann der Heizungstausch

Gute Energieberater sind stark nachgefragt. Deshalb empfiehlt sich unabhängig von den endgültigen Inhalten des sog. Heizungsgesetzes eine frühzeitige Suche nach dem passenden Energieberater. Dabei ist wichtig, dass es zwischen Eigentümer und Energieberater fachlich und persönlich passt. Der Bau bzw. die Sanierung eines Hauses ist eine langfristige Investition, bei der alles stimmen sollte.

Leider sind in der aktuellen Situation zunehmend unseriöse „Berater“ unterwegs und bieten ihre Dienste an. Die Verbraucherzentrale hat im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen davor gewarnt, dass Personen an der Haustür klingeln und sich als Energieberater ausgeben.

Dabei nutzen Geschäftemacher das Überraschungsmoment und bieten ahnungslosen Verbrauchern eine vermeintlich sinnvolle Beratung an. Solche Beraterangebote sollten konsequent abgelehnt werden. Außerdem sollten auf keinen Fall persönliche Daten oder gar nähere Angaben zur Gebäudesubstanz und der Heizungsform weitergegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter sich schon einige Informationen selbst beschafft hat. Deshalb sollte die Auswahl des Energieberaters nur über die offiziellen Portale und Fachverbände erfolgen. 

Nützliche Links

Anlaufstellen für die Suche nach einem Energieberater

www.energiewechsel.de

Infoportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

www.energie-effizienz-experten.de

Unter diesem Link finden Sie deutschlandweit fachlich qualifizierte Energieberater für die „Energieberatung für Wohngebäude“ und Fachleute für eine vom BAFA oder der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben.

www.gih.de bzw. www.gih.de/rheinland-pfalz

Der Verband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) ist die bundesweite Interessenvertretung für Energieberater. Neben zahlreichen weiterführenden Informationen und Links finden Sie dort auch eine eigene Energieberatersuche.

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

www.verbraucherzentrale-rlp.de/energieberatung-rlp

www.verbraucherzentrale-rlp.de/energie-bauen-beratungsangebot

Umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Bundesförderungen zu Energieberatungen für Wohngebäude

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Qualifikationspruefung_Energieberatung/qualifikationspruefung_energieberatung_node.html

Anforderungen an die Qualifikationsprüfung für Energieberater

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Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld 
ist Verbandsdirektor des 
Landesverbands Haus 
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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