Teure Energie: Entlastungsmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken der Vermieter erfolgen

Die hohen Bezugskosten für Gas fallen jetzt schon an, während die aktuellen Betriebskostenabschläge dies in keiner Weise berücksichtigen. Gesetzliche Regelungen verhindern, dass Vermieter diese ohne Zustimmung der Mieter anpassen. Der „große Knall“ droht daher 2023 mit Verzögerung. Was jetzt schon gilt: Die Energiekostenexplosion darf nicht für parteipolitische Ziele missbraucht werden.

Symbolbild Energiekrise: frierendes Paar bei Kerzenschein Foto: Michael / Adobe Stock

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Die Energiekosten beim Wohnen steigen auch in Rheinland-Pfalz wegen der unsicheren Gasversorgung massiv. Dabei drohen weitere Preissprünge, die deutlich über die bisherigen hinausgehen können. Vermieter kommen durch massiv gestiegene Summen für die warmen Betriebskosten, die sie aktuell in Vorleistung an die Energieversorger zahlen müssen, zunehmend selbst in Zahlungsschwierigkeiten. Zum Teil müssen die hohen Forderungen der Energieversorger durch Kredite zu hohen Zusatzkosten finanziert werden. Einige Vermieter kann das an den Rand ihrer Existenz führen. Durch die bereits eingetretenen Energiepreissteigerungen sind für die Vermieter schon jetzt erhebliche Mehrkosten aufgelaufen, die nicht sofort an Mieter weitergegeben werden können. Mit Blick auf das kommende Jahr werden im Zuge der Betriebskostenabrechnung zudem viele Mieterhaushalte nicht in der Lage sein, die massiv gestiegenen Heiz- und Warmwasserkosten zu bezahlen. Dadurch geraten gerade die sozial orientierten Vermieter durch die Energiepreisexplosion zunehmend in finanzielle Probleme.

Hier muss der Staat kurzfristig dafür sorgen, dass eine individuell angemessene Unterstützung für finanziell überforderte Haushalte gewährleistet ist. Dabei bedarf es eines breiten Kreises Anspruchsberechtigter, da von den Energiepreisexplosionen Haushalte bis in die Mitte der Gesellschaft betroffen sind.

Mit Parteiideologie zugunsten der Mieter werden die aktuellen Probleme nicht gelöst

In dieser Situation prescht die SPD-Bundestagsfraktion mit einem Vorschlag nach vorn, der in keiner Weise die aktuellen Probleme löst, sondern nur das Potential für einen neuen Spaltpilz zwischen Vermieter und Mieter hat.

Das SPD-Papier sieht Folgendes vor:

  1. Kündigungen aufgrund einer energiekostensteigerungsbedingten Nichtleistung von Betriebskostennachzahlungen sollen für die Abrechnungsperioden 2021 und 2022 für jeweils sechs Monate ab Abrechnungslegung ausgeschlossen werden.
  2. Eine aufgrund der Energiekostensteigerungen erfolgte Nichtleistung der Betriebskostenvorauszahlungen soll ebenfalls für einen angemessenen Zeitraum nicht zur Kündigung berechtigen.
  3. Vermietern, für die der Kündigungsausschluss eine unzumutbare Härte bedeutet, soll eine zinsloses Überbrückungsdarlehen gewährt werden, das nach Ablauf des Kündigungsmoratoriums zurückgezahlt werden muss.
  4. Zahlungen für Immobiliendarlehen sollen für diesen Zeitraum gestundet werden.
  5. Strom- und Gassperren sollen für den Krisenfall ausgeschlossen werden.
  6. Besonders von den Kostenerhöhungen belastete Haushalte sollen unterstützt werden. So sollen für Empfänger staatlicher Unterstützungszahlungen die gestiegenen Heizkosten übernommen werden.
  7. Die sonstigen mietrechtlichen Themen des Koalitionsvertrags zur Verhinderung von steigenden Mieten (Mietpreisbremse u.a.) sollen unverzüglich umgesetzt werden.

Leider wird damit mal wieder das Kostenrisiko komplett auf die Vermieter abgeschoben. Die staatlichen Kredite helfen hier nicht, da sie das Grundproblem nicht lösen, dass die Mieter die steigenden Heizkosten nicht an die Vermieter zahlen werden können. Stattdessen wird dem Vermieter lediglich ein Überbrückungskredit gewährt. Nach Ablauf der Überbrückungszeit werden viele Mieter aber immer noch die Heizkosten nicht zahlen können, so dass das Insolvenzrisiko des Vermieters lediglich verschoben wird.

Kündigungsmoratorium und Begrenzung von Indexmieten ohne faktische Grundlage

Ein Kündigungsmoratorium, wenn Mieter ihre Heizkosten nicht zahlen können, ist ebenso wie die Forderung nach einer Begrenzung von Indexmieten eine reine Nebelkerze. Die Kanzlerpartei sollte sich angesichts einer sich dramatisch verschärfenden Wirtschaftskrise den wahren Problemen widmen.
Bereits das Kündigungsmoratorium am Beginn der Corona-Pandemie war damals vollkommen überflüssig und ist es auch heute. Wenn es Probleme gibt, sprechen Mieter und Vermieter miteinander, um Lösungen zu finden – gänzlich ohne politische Einmischung. Das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ist meist viel kooperativer als es sich die Parteiideologen der SPD vorstellen können.

Auch die Forderung nach einer zusätzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen im Rahmen von Indexmietverträgen ist purer Populismus. Bundesweit sind beispielsweise von 2015 bis 2020 die Verbraucherpreise jährlich durchschnittlich nur ein Prozent gestiegen. Vermieter, die mit ihren Mietern eine Indexmiete vereinbart hatten, hatten also wenig Spielraum für Mieterhöhungen. Im selben Zeitraum sind aber die Preise für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen im Mittel um etwa drei Prozent angestiegen. Die Preise für die Arbeit von Elektrikern sind innerhalb von fünf Jahren sogar um fast 21 Prozent gestiegen. Ein ähnliches Bild zeigt sich heute: Die Inflationsrate liegt bei 7,9 Prozent. Doch auch die Preissteigerungen für Dienstleistungen für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen liegen aktuell bei 12,4 Prozent.

Hinzu kommt, dass auch bei Indexmieten die Mieten nicht automatisch steigen. Vielmehr muss der Vermieter die Mieterhöhung durch eine Erklärung in Textform geltend machen. Somit wird der Vermieter auf jeden Fall Kontakt zu seinen Mietern aufnehmen und kann auf individuelle Umstände der Mieter reagieren. Das persönliche Gespräch ist gerade bei vermietenden Privatpersonen, die zwei Drittel alle Mietwohnungen anbieten, die Normalität. Hier braucht es keine staatliche Gängelung, um mieterfreundliche Lösungen zu finden.

Vermieter sollten mit Mietern gemeinsam nach Lösungen suchen

Vermieter sollten außerdem, solange keine staatliche Temperaturreduzierung vorgeschrieben wird, die Heizleistung nur im Einvernehmen mit den Mietern reduzieren. Wichtig ist, dass Vermieter die Mieter über die zu erwartenden Kosten informieren und zeitnah versuchen, die Vorauszahlungen anzupassen.

Dabei sollte die Temperatur aber nicht unter 16 Grad abgesenkt werden, denn ansonsten droht ein neues Problem: Schimmelpilzbildung. Dafür sollten auch Mieter sensibilisiert werden, weil zu befürchten ist, dass Mieter wegen der zu erwartenden Preissteigerungen weniger heizen und lüften. Sollten Vermieter über einen Heizungstausch nachdenken, lohnt es sich, die Förderungen in Anspruch zu nehmen, soweit die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden können.

Fazit: Es braucht „bezahlbare“ Energie für alle Haushalte

Die Regierung muss dafür sorgen, dass Energie für alle (!) Haushalte bezahlbar bleibt. Dann gibt es auch keine Probleme zwischen Mietern und Vermietern. Mit Vorgaben zum Absenken von Temperaturen ist es dabei nicht getan. Kurzfristige Aktionspläne, um Wohnungen zu sanieren scheitern, weil Fachleute und Material fehlen. Es braucht eine generelle Unterstützung der Haushalte (ganz gleich ob Mieter oder selbstnutzende Eigentümer), die es sich nicht mehr leisten können, diese Energiekosten zu tragen. Der Staat nimmt z.B. bei einer Verdreifachung der Energiepreise auch das Dreifache der Mehrwertsteuer ein. Dieses Geld sollte der Staat nutzen, um denen zu helfen, die das finanziell nicht mehr schaffen.

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld 
ist Verbandsdirektor des 
Landesverbands Haus 
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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