Rundum abgesichert: Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz zu Sonderkonditionen
Als Mitglied bei Haus & Grund profitieren Sie von der Partnerschaft mit ROLAND Rechtsschutz.
Foto: thodonal / AdobeStock
(Juristischer) Rat kann mitunter ziemlich teuer werden. Das gilt insbesondere für Eigentümer von Immobilien. Für sie sind Rechtsschutz-Policen zur Absicherung von Haus und/oder Wohnung schnell bares Geld wert. Schon seit mehr als drei Jahrzehnten profitieren private Immobilieneigentümer und Vermieter in ganz Deutschland mittlerweile von der Partnerschaft zwischen ROLAND Rechtsschutz und Haus & Grund. Für sie gelten attraktive Sonderkonditionen - nicht nur, aber auch finanziell.
Mit wenigen Klicks zum umfassenden Rechtsschutz
Vor rund zwei Jahren wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Kooperationspartner und dem Landesverband weiter ausgebaut: Seitdem können Mitglieder von Haus & Grund in Rheinland-Pfalz sich entscheiden, ob sie den Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz wie gewohnt auf Papier oder bequem online abschließen möchten. „Wir freuen uns, dass unsere Mitglieder auf Wunsch mit nur wenigen Klicks einen umfassenden Rechtsschutz erhalten, ganz gleich, ob für ihre selbst genutzte oder ihre vermietete Immobilie“, betont Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld.
Zuverlässiger Rückhalt und wertvolle Unterstützung
Gerade für Immobilieneigentümer ist die Absicherung bei möglichen Streitigkeiten mit Nachbarn oder Mietern von elementarer Bedeutung. Wenn etwa Ruhezeiten regelmäßig missachtet werden, es Ärger mit Grundstücksgrenzen, Bäumen, Sträuchern oder Mauern gibt oder wenn die Miete nicht bezahlt wird, bietet die Kombination aus der Mitgliedschaft bei Haus & Grund und der Rechtsschutz-Versicherung zuverlässigen Rückhalt und wertvolle Unterstützung bei Auseinandersetzungen.
Außergerichtliche Beratung beim Haus & Grund Verein
Entstehen etwa Probleme mit einem säumigen Mieter, wendet sich das Mitglied zunächst für die außergerichtliche Beratung an den Haus & Grund Verein vor Ort, bei dem es angemeldet ist. Der Verein wird in diesem Fall den Mieter zur Zahlung der Miete auffordern. Bei Nichtzahlung müssen die Ansprüche dann gerichtlich geltend gemacht werden. Dabei hat das versicherte Mitglied freie Anwaltswahl. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Versicherungsschutz für das gerichtliche Verfahren ein, denn ROLAND stellt bedingungsgemäß Kostenschutz für die gerichtliche Geltendmachung rechtlicher Interessen zur Verfügung.
Mehr Informationen zu den Vorzügen der Kooperation
Eine gute Vorstellung davon, wie sich die Police im Alltag bezahlt machen, bieten die Praxisbeispiele unten im Kasten.
Mehr über die Kooperation erfahren Sie hier:
- Landesverbandsseite zu den Vorzügen der Kooperation
- Info-Seite von ROLAND Rechtsschutz für Mitglieder von Haus & Grund
- Seite von ROLAND Rechtsschutz für den Online-Abschluss der Police
Mitglieder können sich bei Fragen aber auch an Ihren Haus & Grund Ortsverein wenden:
Praxisbeispiele: So hat sich die Police für Haus & Grund Mitglieder ausgezahltKündigung nach Zwangsversteigerung Robert P. ist Mitglied bei Haus & Grund. Er hat vor einiger Zeit bei einer Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung erworben. In die Wohnung soll sein 19-jähriger Sohn einziehen. Deshalb kündigte er seinem derzeitigen Mieter wegen Eigenbedarf. Damit war der Mieter aber nicht einverstanden: Er berief sich auf einen Kündigungsausschluss wegen Eigenbedarf, der mit dem Voreigentümer vereinbart wurde. Herr P. beauftragte seine Rechtsanwältin mit einer Räumungsklage. Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Dabei bezog sich das Amtsgericht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte entschieden, dass ein mietvertraglicher Kündigungsausschluss dem Sonderkündigungsrecht des Erwerbers nach Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren nicht entgegensteht. Die Prozesskosten für Herrn P. verauslagte ROLAND Rechtsschutz. Der Mieter muss die gesamten Kosten einschließlich der Selbstbeteiligung erstatten. Polizeieinsatz in Mietwohnung Marion M. ist Mitglied bei Haus & Grund. Sie vermietete im Jahr 2018 eine Ein-Zimmer-Wohnung an einen Studenten. An einem Samstagmorgen brach die Polizei die Wohnung des Studenten aufgrund des Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln auf. Der Verdacht bestätigte sich nicht. In der Wohnung konnten keine Drogen sichergestellt werden. Der durch den Einsatz entstandene Sachschaden betrug 500 Euro: Die Tür war beschädigt und das Schloss musste ausgetauscht werden. Diese Kosten verlangte Marion M. von ihrem Mieter zurück, der sich allerdings weigerte, den Schaden zu bezahlen. Marion M. klagte deshalb vor dem örtlichen Amtsgericht. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Der Mieter sei nur zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sich der Polizeieinsatz und damit auch der Schaden durch das Verhalten des Mieters begründe. Weil dem Mieter aber keine Straftat nachgewiesen werden konnte, habe nicht das Verhalten des Mieters zum Schaden an der Tür geführt, sondern allein der Polizeieinsatz. Hierfür hafte der Mieter nicht. Die Prozesskosten musste Marion M. deshalb selbst tragen. ROLAND Rechtsschutz übernimmt jedoch für sie diese Kosten (unter Berücksichtigung des Selbstbehalts). Eigenbedarf wegen Homeoffice Martin und Sibylle S. sind Mitglieder bei Haus & Grund. Im Jahr 2019 vermieteten sie eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit zwei Zimmern an den alleinstehenden Xavier L. Ihr Sohn musste seine berufliche Tätigkeit während der Corona-Pandemie vollständig ins Homeoffice verlegen. Dadurch brauchte er mehr Platz. Also kündigten die Eheleute S. das Mietverhältnis mit Herrn L. wegen Eigenbedarfs in einem Schreiben vom 30. Juli 2020. Nachdem der Mieter nicht auszog, reichten die Eheleute Räumungsklage ein. Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil die Kündigung nicht ausreichend begründet worden sei. Die Kündigung hätte weitere Angaben zur jetzigen Wohnsituation (wie Größe der Wohnung und Anzahl der Zimmer) enthalten müssen. In der Berufungsinstanz wurde der Klage allerdings stattgegeben. Das Landgericht urteilte, dass die Angaben ausreichend individualisiert worden waren. Es genügte die Angabe der Person, für die die Wohnung gebraucht wird und die Begründung des Interesses an der Wohnung. Der Beklagte wurde daher zur Räumung der Wohnung verurteilt. ROLAND Rechtsschutz hatte die Anwalts- und Gerichtskosten unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung verauslagt. Der Beklagte L. musste diese Kosten in voller Höhe erstatten. Erfolglose Mahnungen bei Mietrückstand Die Eheleute W. sind Mitglieder bei Haus & Grund. Sie vermieten ein Einfamilienhaus an Familie C. Wegen finanzieller Schwierigkeiten konnte die Familie in der Vergangenheit einige Male die Miete nicht pünktlich zahlen. Aktuell gehen wieder regelmäßig Zahlungen ein, aber die Mietrückstände für mehrere Monate sind noch nicht getilgt. Die Eheleute W. schicken sämtliche Mahnungen. Diese bleiben aber erfolglos, weshalb sich Frau W. an ihren Rechtsanwalt wendet. Dieser empfiehlt, wegen der rückständigen Miete das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Da die Miete aktuell gezahlt wird, möchte Frau W. ihren Mietern nicht kündigen. Der erwirkte Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig. Dadurch ist die Forderung vor der Verjährung gesichert. Familie C. möchte die drohende Zwangsvollstreckung abwenden. Deshalb ist sie bereit, die Rückstände in Raten zu bezahlen. ROLAND Rechtsschutz legte die Gerichts- und Anwaltskosten des Mahnverfahrens abzüglich der Selbstbeteiligung vor. Durch den Vollstreckungsbescheid muss Familie C. die Kosten erstatten. |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Januar / Februar 2023 vom 8. Februar 2023). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: