Vermieterbescheinigung für den Mieter zur Vorlage bei der Meldebehörde

Seit dem 1. November 2015 gilt das neue Melderecht. Hiermit wurde auch wieder die Meldepflicht über den Einzug eines Mieters eingeführt. Eine der damit einhergehenden Pflichten des Wohnungsgebers - i.d.R. der Vermieter selbst oder ein von ihm beauftragter Verwalter - ist es, die Wohnungsgeberbestätigung, oft auch Vermieterbescheinigung genannt, auszustellen.

Der Mieter muss die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb der Meldefrist von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Vermieter oder von Ihnen beauftragte Personen finden hier eine Wohnungsgeberbestätigung zum kostenlosen Download. Sie können die pdf-Datei entweder direkt am Computer ausfüllen (nach dem Ausdruck ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich!) oder das Formular blanko ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Mieter schriftlich bestätigen, dass Sie ihm die Bestätigung ausgehändigt haben.

Download Wohnungsgeberbestätigung (pdf-Datei)

WICHTIG: In manchen Fällen könnte das jeweilige Einwohnermeldeamt auf eine eigens von ihr ausgegebene Form der Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung bestehen - hierzu sollten Sie sich rechtzeitig bei der Behörde informieren.

Wenn Sie weitere Fragen zum neuen Melderecht bzw. der Wohnungsgeberbestätigung haben, hilft Mitgliedern gerne ihr Haus & Grund Ortsverein weiter.

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