Wohnungspolitik in Rheinland-Pfalz: Neue Finanzministerin, gleiche Differenzen

Zum Antrittsbesuch des Vorstands von Haus & Grund Rheinland-Pfalz bei der neuen Finanzministerin des Landes, Doris Ahnen (SPD), gab es viel Gesprächsbedarf zu aktuellen Themen der Wohnungs- und Steuerpolitik. Dabei zeigte sich schnell: Trotz einer noch so guten Arbeitsatmosphäre blieben doch viele inhaltliche Differenzen bestehen.

Gemeinsam gegen zu viel  Gängelung von Seiten der Politik: Christoph Schöll, Manfred  Leyendecker, Daniela Schmitt,  Dr. Volker Wissing, Karlheinz  Glogger, Dr. Michael Frank und Herbert Mertin (v.l.n.r.)
Differenzen bleiben: Wie schon von vorherigen Treffen mit dem Finanzministerium gewohnt, war die Arbeitsatmosphäre gut – nur inhaltlich kam man selten überein. Von links: Herbert Sommer, Dirk Eisele, Jutta Braun, Christoph Schöll, Doris Ahnen, Manfred Leyendecker, Roland Hunsalzer und Karlheinz-Glogger. - Foto: Haus & Grund RLP

Von RA Ralf Schönfeld

Wie es der Zufall wollte, fand das Treffen mit der neuen rheinland-pfälzischen Finanzministerin und weiteren Vertretern des Ministeriums zu einem Zeitpunkt statt, nachdem kurz zuvor der Bundestag die Mietpreisbremse bei Neuvermietung beschlossen hatte. Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) begrüßte die Einigung im Bund. „Steigende Mieten schränken immer mehr Menschen nicht nur in ihrem Wohnbedürfnis, sondern auch in anderen wichtigen Bereichen ein.“ Die Landesregierung wolle, dass „Lebensqualität und soziale Teilhabe in unserem Land nicht gefährdet werden“, sagte die Ministerin. „Daher werden wir so schnell wie möglich die Mietpreisbremse im Land umsetzen.“

Eine Mietpreisbremse wird keine einzige neue Wohnung schaffen

Haus & Grund Rheinland-Pfalz kritisiert das Festhalten an der Mietpreisbremse. „Wir fordern die Landesregierung auf, die Umsetzung auf Landesebene nicht vorzunehmen, da mit der Mietpreisbreme keine sozial orientierte Wohnungspolitik erreicht werden kann“, so Verbandsvorsitzender Manfred Leyendecker. Alle Experten seien sich einig, dass die in einigen Städten bestehenden Probleme mit der Mietpreisbremse eher verschärft als gelöst würden. Statt potenzielle Investoren abzuschrecken, sollte die Politik Bauwillige ermuntern zu investieren.

Als die zwei zentralen Kritikpunkte sind zu nennen:

  • Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssuchende, die sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können.
  • Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Nachfrage steigt dort weiter, ohne dass gleichzeitig das Angebot im gleichen Umfang ausgeweitet wird.

Bereits die seit 13. Februar 2015 geltende Kappungsgrenze für Bestandsmieten in den Städten Mainz, Trier, Speyer und Landau schafft nicht eine einzige neue Wohnung – erst recht nicht für sozial schwache Mieter, so die Haus & Grund Vorstandsmitglieder. Sehr wohl aber schafft sie jede Menge Rechtsunsicherheit bei Tausenden von privaten Vermietern. In den betroffenen Städten dürfte die Zahl der Rechtsstreitigkeiten über die erlaubte Höhe einer Miete nun erheblich ansteigen. Diese fehlerhafte Politik darf nicht mit der Mietpreisbremse fortgesetzt werden.

Trotz der inhaltlichen Differenzen erklärte Finanzministerin Ahnen in Sachen Mietpreisbremse, dass man sorgfältig und abgewogen vorgehen werde. Auch wenn derzeit bei der Einführung der Mietpreisbremse über dieselben Städte wie bei der Kappungsgrenze (Landau, Mainz, Speyer und Trier) sowie zusätzlich Ludwigshafen diskutiert wird, so sei diesbezüglich noch keinerlei Festlegung erfolgt. Vielmehr solle eine eigenständige Prüfung der örtlichen Wohnungsmärkte erfolgen. Das Ergebnis für die Festlegung von Gebieten, in denen die Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz eingeführt werde, sei daher noch völlig offen.

In diesem Zusammenhang wiesen die Haus & Grund Landesvorstandsmitglieder die Finanzministerin auf die Problematik der fehlenden qualifizierten Mietspiegel hin. Wenn in einzelnen Städten tatsächlich eine Mietpreisbremse kommen soll, ist es aus Sicht von Haus & Grund zwingend geboten, dass in diesen Städten zuvor ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt. Anderenfalls ist eine praktikable Umsetzung der Mietpreisbremse im täglichen Miteinander zwischen Vermieter und Mieter nahezu unmöglich.

Kommt Diskussion um Grundsteuer-Reform langsam zum Ende?

Weiteres zentrales Thema des Zusammentreffens war die Situation der Reform der Grundsteuer. Hier war zu erfahren, dass die seit nahezu 20 Jahren andauernde Diskussion im Jahr 2015 endlich zu einem Ergebnis kommen könnte, wozu sicherlich auch der steigende Druck der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verfassungswidrigkeit der bestehenden Regelungen beiträgt.

Die Tendenz geht zu einem so genannten Konsens-Modell, das eine bundeseinheitliche Regelung vorsieht. Dabei soll die Grundsteuer A erhalten bleiben und für die Grundsteuer B ein wertorientierter Ansatz erfolgen. Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit (alleine in Rheinland-Pfalz müssen ca. 24 Millionen Grundstücke neu bewertet werden) wird selbst bei einem im Jahr 2015 beschlussfähigen Konzept mit einer tatsächlichen Vollziehung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens frühestens 2019 bzw. 2020 gerechnet.

Verbandsvorsitzender Manfred Leyendecker begrüßte ausdrücklich, dass nun endlich Bewegung in die Reform der Grundsteuer zu kommen scheint. Zugleich bekräftigte er die Forderung nach einer Begrenzung der gemeindlichen Hebesätze. Insoweit gilt die Devise „Grundsteuerbremse statt Mietpreisbremse“. Mit dem derzeitigen Wettlauf der Kommunen bei der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze werden zudem Eigentümer und Mieter gleichermaßen belastet.

Zentrale Haus & Grund-Forderungen zur Reform der Grundsteuer sind vor allem:

  • Die Grundsteuerreform sollte aufkommensneutral erfolgen.
  • Die Fixierung von Höchsthebesätzen und/oder Höchstmesszahlen kann höhere Belastungen mildern, ohne den Kommunen ihr im Kern verfassungsrechtlich geschütztes Hebesatzrecht zu nehmen.
  • Strukturell bedingte Leerstände von zur Vermietung bereitgehaltenem Wohnraum müssen über einen gesetzlich verankerten Grundsteuer(teil-)erlass weiterhin berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine wertorientierte Bemessungsgrundlage die Grundsteuer bestimmt.
  • Wohnimmobilien müssen aufgrund ihrer Sozialbindung gegenüber anderen Nutzungsformen begünstigt werden, z.B. über pauschale Abschläge vom Wert.

Keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Nachdem in Nordrhein-Westfalen und im Saarland die Grunderwerbsteuer seit dem 1. Januar 2015 auf 6,5% erhöht wurde, wollte Haus & Grund von der Finanzministerin wissen, mit welchen weiteren Belastungen hier in Rheinland-Pfalz zu rechnen sei. Im Hinblick auf die erst am 1. März 2012 erfolgte letzte Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz auf 5% versicherte die Ministerin, dass aktuell keine weitere Erhöhung geplant sei. Mit Blick auf die Landtagswahl im März 2016 verwundert diese Aussage nicht.

Es bleibt vielmehr abzuwarten, was diesbezüglich im kommenden Jahr passieren wird. Die weiterhin von Haus & Grund erhobene Forderung nach einer sozialen Komponente bei der Grunderwerbsteuer, um einkommensschwächeren Familien den Erwerb von Grundeigentum zu erleichtern, wurde bereits aus „steuersystematischen Gründen“ als nicht realisierbar erklärt.

Forderung nach fairem Miet- und Steuerrecht

Auf dem freien Wohnungsmarkt kann nur ein faires Miet- und Steuerrecht die Grundlage für mehr Wohnungsneubau bieten. Nachdem die zunächst bundespolitisch angekündigte steuerliche Förderung der Immobilieneigentümer bei Maßnahmen der energetischen Sanierung durch das Veto Bayerns vorerst zunichte gemacht wurde, signalisierte Finanzministerin Ahnen, dass die steuerliche Förderung aus fiskalischen Gründen nur in Frage kommen könne, wenn gleichzeitig an anderer Stelle eine Kompensation für die öffentlichen Haushalte erfolge. Den Hinweis, dass sich die von Haus & Grund geforderte Steuerförderung energetischer Sanierungen durch das damit verbundene erhöhte Umsatzsteueraufkommen quasi selbst finanziert, wollte die Ministerin nicht akzeptieren.

Trotz aller Differenzen in der Sache bleibt am Ende festzuhalten, dass die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund für die Landesregierung einen hohen Stellenwert besitzt und auch bei zukünftigen Herausforderungen in der Wohnungspolitik ein wichtiger Gesprächspartner sein wird. Dies gilt sowohl für weitere Gespräche auf Arbeitsebene als auch im Kontakt mit der Finanzministerin. Die Wertschätzung des Landesverbands Haus & Grund kommt z.B. durch die Mitwirkung der Ministerpräsidentin das Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, beim diesjährigen Landesverbandstag am 29. Mai 2015 in Mainz zum Ausdruck.

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