Privates Immobilieneigentum sichert persönliche Freiheit in unruhigen Zeiten
Eigentum sichert Freiheit. Diese in der Aufklärung gewachsene Erkenntnis droht in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte und einer durch das Corona-Virus bedrohten Wirtschaft immer mehr in den Hintergrund zu rücken. Höchste Zeit für einen rechtsphilosophisch-historischen Erinnerungsruf.
Historische Perspektive: Manche Denkschulen führten zur Freiheit durch Eigentum, andere wiederum zu wenig ansehnlichem sozialistischem Wohnungsbau (wie hier in Leipzig). John Locke, Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel (v.l.) bereiteten dem Recht auf Eigentum den Weg. Fraglich ist noch, inwieweit Kevin Kühnert in diese Ahnenreihe passt. - Fotos: wikicommons (4) / © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Von Verbandsdirektor
RA Ralf Schönfeld
Deutschland und damit auch Rheinland-Pfalz erleben momentan eine Situation, die es so seit dem 2. Weltkrieg nicht gab. Nachdem bereits in 2019 mit den Diskussionen um Mietendeckel, Enteignungen usw. die Idee des Eigentums auf eine harte Belastungsprobe gestellt wurde, ist die aktuelle Situation noch schwieriger geworden.
Zunächst haben sich die politischen Angriffe auf die privaten Immobilieneigentümer und Vermieter auch zu Beginn des Jahres 2020 weiter fortgesetzt. Nun hat zudem die dramatische Entwicklung durch das Corona-Virus die weltweiten Börsen zum Absturz gebracht. Das bekräftigt zugleich die stabilisierende Wirkung von Immobilieneigentum noch einmal ganz neu.
Was unantastbar erschien, wird nun in Frage gestellt
Gleichzeitig wird an dieser Grundfeste derzeit gerüttelt wie selten zuvor. Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland unantastbar schienen, werden mit Regelungen wie dem Mietendeckel oder einer verlängerten Mietpreisbremse offen in Frage gestellt.
Art. 14 GG, der das Eigentum formt und schützt, wird immer öfter durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Grenzen und Schranken abgeklopft. Dabei ist die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ein Menschenrecht – und steht in einem engen Zusammenhang mit den Gewährleistungen der persönlichen Freiheit.
Eine Errungenschaft des modernen Rechts
Allgemein anerkannt ist die rechtphilosophische Auffassung, dass Eigentum ein subjektives Recht ist. Der subjektive Rechtscharakter stellt eine Errungenschaft des modernen Rechts dar und zeichnet sich durch eine autonome Rechtsbegründung aus.
Zur Form subjektiver Rechte gehört die Freiheit, selbst über ihre Ausübung zu entscheiden. Die unverwechselbare Besonderheit der Eigentumsrechte – das, was sie zu Rechten insbesondere des Eigentums macht – ist das freie Verfügungsrecht an einer Sache.
Das Wesensmerkmal des Eigentums ist demnach die Freiheit, über den Umgang mit einer Sache nach Belieben zu entscheiden.
Dies rechtfertigt es auch, Freiheit als eine innere Norm des Eigentums zu betrachten. Das Eigentum an bestimmten Sachen entsteht also entweder aus einer privaten oder einer sozialen Aneignung. Dementsprechend nimmt es die Rechtsform entweder des Privateigentums oder des Gemeineigentums an.
Weshalb verdienen bestimmte Sachen (beispielsweise Land, Wasser, Infrastrukturen, Unternehmen oder Wohnraum) Schutz und Förderung je entweder als Privateigentum oder als Gemeineigentum?
Gesucht werden Gründe dafür, weshalb eine Sache privat oder sozial angeeignet werden darf und weshalb sie dementsprechend entweder in die Hand eines Privateigentümers oder in die Hände einer Gütergemeinschaft fallen soll.
Die konkrete Herausforderung besteht also nicht darin darzulegen, weshalb überhaupt Eigentum eingeführt und gegenüber einem Zustand der Eigentumslosigkeit vorzuziehen sei, sondern zu erläutern, welcher Eigentumsform – Privateigentum, Gemeineigentum oder einer Mischform – für bestimmte Sachen ein Vorzug gebührt.
Spätestens seit den Philosophen Locke, Kant und Hegel gehört es zu den Gewissheiten moderner Gesellschaften, dass die Sicherung der Freiheitsrechte insbesondere über die Garantie des Eigentums erfolgt.
Eigentumsordnungen wohnt ein Freiheitsversprechen inne. Freiheit stellt in der Historie den wichtigsten Grund dar, aus dem Eigentum gerechtfertigt wird.
Haus & Grund plädiert deshalb dafür, den Zusammenhang von materiellem Eigentum und persönlicher Freiheit einem breiten Publikum zu vermitteln.
Das Tempo und die Schärfe, mit der die Debatte um den Bedeutungsgehalt von Eigentum und die Möglichkeit von Sozialisierungen zuletzt geführt wurde und wird, zeigt: Es bedarf einer kontinuierlichen Botschaft pro Eigentum über alle Kommunikationsmedien in die Öffentlichkeit.
Keine erfolgreiche politische Gestaltung durch Sozialisierung
Besonders radikal linke Tagträume, wie sie beispielsweise der neuerdings im SPD-Bundesvorstand für Bauen und Wohnen zuständige Kevin Kühnert postulierte, bedrohen die Freiheit des privaten Immobilieneigentums.
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In einem freiheitlich orientierten Deutschland und/oder Europa mit freiheitlich verfassten Mitgliedsstaaten können Sozialisierungen aber niemals eine legitime Form der Politikgestaltung sein.
Beim Mauerfall war Kevin Kühnert vier Monate alt. Hierin ist vielleicht die Erklärung zu finden, warum der Juso-Chef inzwischen einem „demokratischen Sozialismus“ das Wort redet. Dass die Erinnerung an die Planwirtschaft verblasst, ist für Demokratie und Marktwirtschaft aber eine Gefahr.
Dabei handelt es sich hier keineswegs nur um die Sozialisierungsfantasien eines Einzelnen. Wenn man die jüngsten Parteitagsbeschlüsse von SPD, Grünen und Linken sorgfältig studiert, kann einem als Verfechter des privaten Immobilieneigentums bei der Vorstellung einer rot-rot-grünen Bundesregierung durchaus Angst und Bange werden.
Durch die Sozialisierung von Wohnraum lässt sich keine einzige neue Wohnung schaffen. Privilegiert würde ein kleiner Kreis von Bestandsmietern – und mangels Bedarfsprüfung dann nicht einmal die Bedürftigsten.
Woran es vor allem in Städten wie Berlin fehlt, ist eine marktorientierte Rahmenpolitik, die zur Stadtentlastung das Umland aktiviert und Anreize zum Bauen und Kaufen setzt durch Entlastung bei Grunderwerb- und Grundsteuer, Ausweisung von Baugebieten und finanzierbaren bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Das Grundgesetz muss geschützt werden
Es ist Aufgabe der Politik, mit Respekt vor der freiheitlichen Grundausrichtung des vereinigten Europas und des Grundgesetzes für jeden Menschen die Möglichkeit der Eigentums- und Vermögensbildung als materielle Grundlage persönlicher Freiheitsverwirklichung zu schaffen.
Hierfür stehen die Gestaltungsinstrumente der Ordnungspolitik zur Sicherung von freien Märkten und Wettbewerb, die Geldpolitik zur Steuerung des Zugangs zu Kapital, das Gesellschaftsrecht mit seinen Rechtsformen der betrieblichen Vermögenssicherung und Haftung, das Steuerrecht und das Erbrecht zur Verfügung. Ein vielfältiger Instrumentenkasten. Sozialisierungen gehören nicht dazu.
Das Grundgesetz gewährleistet Freiheit und Eigentum als Eckpfeiler unserer demokratischen Gesellschaftsordnung. Diese Rechtsgüter sind Grundla
ge der friedlichen Entwicklung in Deutschland, des wirtschaftlichen Erfolgs und der nationalen Wiedervereinigung. Jede erfolgreiche Errungenschaft birgt jedoch die Gefahr in sich, als allzu selbstverständlich hingenommen zu werden.
Rheinland-Pfalz ist bereits mehrheitlich ein Land der Immobilieneigentümer. Daran gilt es anzuknüpfen statt Sozialisierungsfantasien weiter den Boden zu bereiten.
Fazit: Haus & Grund ist eine unverzichtbare Säule der Demokratie
Ein Vergleich der landesweiten Mitgliederzahlen von Haus & Grund gegenüber den politischen Parteien (s. Tabelle weiter oben) zeigt letztlich die große Bedeutung des privaten Immobilieneigentums.
Haus & Grund Mitglieder haben mit ihrer Stimme im Land sowie in jeder einzelnen Kommune Einfluss, den sie vor allem bei Wahlen stets ausüben sollten.
Das gilt nicht nur für die Landtagswahl im Frühjahr 2021, sondern für jede Form der politischen Auseinandersetzung.
Der Landesverband wird den einzelnen Parteien deshalb auch in den nächsten Monaten ebenso kritisch wie konstruktiv begegnen und deren Positionen rund um das private Immobilieneigentum prüfen und bewerten.
Unser Autor: Ralf Schönfeld
ist Verbandsdirektor des
Landesverbands Haus
& Grund Rheinland-Pfalz.