Klimaschutzkonzept: CO2-Mietspiegel könnte das Wohnen weiter verteuern

Das Land Rheinland-Pfalz formuliert in seinem Klimaschutzgesetz ehrgeizige Ziele. Nun muss im Klimaschutzkonzept geklärt werden, wie genau die notwendigen CO2-Einsparungen erreicht werden können. Der Haus & Grund Landesverband warnt davor, Eigentümer und Mieter zu überlasten.

Symbolbild KlimaschutzFoto: Jenny Sturm / Adobe Stock, Montage: Satzbaustein

Von Verbandsdirektor
RA Ralf Schönfeld

Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits 2014 als eines der ersten Bundesländer ein eigenes Klimaschutzgesetz vorgelegt. Bis zum Jahr 2050 wird die Klimaneutralität angestrebt oder zumindest die Reduzierung der Emissionen um 90%. Die wesentlichen Ziele, Strategien und konkreten Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele wurden 2015 in einem Klimaschutzkonzept aufgestellt. Dieses soll regelmäßig fortgeschrieben werden.

Aktuell ist es erstmals soweit; Haus & Grund Rheinland-Pfalz konnte den Entwurf des Landesministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten im Rahmen einer Verbändeanhörung sichten.

Rund 300 Seiten mit möglichen Maßnahmen

Bei dem nun vorgelegten Klimaschutzkonzept des Landes handelt es sich zwar nicht um eine rechtlich verbindliche Planung, es hat eher einen strategischen Charakter. Dennoch lässt sich daraus ablesen, was künftig auch auf private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer zukommen könnte. Die Maßnahmen werden auf rund 300 Seiten ausführlich mit folgenden acht Handlungsfeldern beschrieben:

  • Gewerbe, Handel, Dienstleistung (GHD, übrige Verbraucher),
  • private Haushalte,
  • Industrie, prozessbedingte Emissionen,
  • Strom- und Wärmeerzeugung, Netze,
  • Öffentliche Hand,
  • Abfall und Wasser,
  • Verkehr sowie
  • Landnutzung.

Den rund zwei Millionen privaten Haushalten in Rheinland-Pfalz werden Handlungsmöglichkeiten in ihrem persönlichen Lebensumfeld vorgeschlagen. Dies umfasst insbesondere den Bereich Wohnen und Bauen, alltägliche Lebensgewohnheiten sowie das Ernährungs- und Konsumverhalten.

Das Wohnen ist ein wichtiges Handlungsfeld

Die Wohngebäude stellen mit Abstand den größten Anteil am Gebäudebestand dar. In Rheinland-Pfalz gibt es rund 1,18 Millionen Wohngebäude. Der größte Anteil des Energieverbrauchs in Wohngebäuden liegt in der Erzeugung von Raumwärme und in der Warmwasseraufbereitung. Inbegriffen sind dabei auch die Verbräuche und Emissionen durch Nutzung von Strom, Fernwärme oder der Herstellung von Baustoffen.

Wohngebäude bergen somit grundsätzlich ein großes Einsparpotenzial. Dank energieeffizienter Neubauten, Sanierungsmaßnahmen und Einsatz von Heizungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien gingen die Emissionen inzwischen bereits auf rund 120 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2018 zurück. Das entspricht einer Senkung von rund 43% in 28 Jahren.

Die zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen zielen darauf ab, mit Beratungs- und Informationshilfen die Sanierungsrate für Wohngebäude in Rheinland-Pfalz weiter zu erhöhen und den Einsatz von intelligenten Mess- und Steuerungssystemen im Gebäude sowie die Entwicklung der Wärme- und Stromspeicherung voranzubringen.

Ideologieprojekt „CO2-Mietspiegel“

Landesklimaschutzkonzept

Maßnahmen im Handlungsfeld Private Haushalte

Die folgenden Handlungsfelder bezüglich privater Haushalte sind im Maßnahmenkatalog zum Landesklimaschutzkonzept dargestellt:

  • KSK-PH-1: Informationskampagne CO2-neutrale Gebäude
  • KSK-PH-2: Alternative Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsquote
  • KSK-PH-3: Förderung von Pilotprojekten zum intelligenten Last- und Netzmanagement mittels Smart Home / Smart Meter
  • KSK-PH-4: Weiterentwicklung von Strom- und Wärmespeichern für den Einsatz im Wohngebäudesektor
  • KSK-PH-5: Initiative „CO2-Mietspiegel“
  • KSK-PH-6: Ausweis der individuell verursachten CO2-Emissionen in Stromrechnungen
  • KSK-PH-7: Kommunales Grün
  • KSK-PH-8: Initiative „Mein ökologischer Fußabdruck“
  • KSK-PH-9: Rheinland-Pfalz isst besser
  • KSK-PH-10: Reduzierung von Fleischkonsum für den Klimaschutz

Das Land Rheinland-Pfalz prüft im Rahmen des Klimaschutzkonzepts auch eine Initiative zur Erstellung eines Musters für einen so genannten „CO2-Mietspiegel“. Dieser CO2-Mietspiegel soll eine Weiterentwicklung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sein und nicht nur Auskunft über die ortsübliche Nettomiete, sondern auch über die energetische Qualität eines Gebäudes geben.

Dabei möchte das Umweltministerium den Fokus in der Darstellung darauf legen, inwieweit regenerative Energieträger im Wohnungsbestand zum Einsatz kommen sowie auf die Angabe der CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche.

Das Ziel, mit einem CO2-Mietspiegel Markttransparenz sowie den Anstoß und die Initiierung von Modernisierungen und energetischen Sanierungen bei Gebäuden zu erreichen, erscheint ideologisch motiviert.

Die Aussage, dass die Energieeffizienz des Gebäudebestands einen erheblichen Einfluss auf die CO2-Reduktion und somit auf den Klimaschutz hat, ist zu einseitig und verkennt, dass gerade private Immobilieneigentümer bereits seit Jahren in die Energieeffizienz ihrer Immobilien investieren.

Wenn zudem bei einem CO2-Mietspiegel die höheren Mieten und die positiven Klimaeffekte den verringerten Energiekosten gegenübergestellt und dem Mieter transparent dargestellt werden sollen, dann klingt das zwar gut. In der Vermietungspraxis und beim Nachfrageverhalten von Mietinteressenten ist dies jedoch bis heute ohne jede Relevanz.

In einer Zusammenarbeit mit den relevanten Gruppen im Land, z.B. kommunale Spitzenverbände, Mieter- und Vermieterverbände oder Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sollen bei dem Projekt geeignete Möglichkeiten diskutiert und erarbeitet werden, um bestehende Mietspiegel weiterzuentwickeln und einen CO2-Muster-Mietspiegel zu erstellen. Es ist gut, dass Haus & Grund hier beteiligt werden soll.

Bisher wird die Idee eines CO2-Mietspiegels kritisch bewertet. Ein solcher Mietspiegel kann kein Mietspiegel im Sinne der §§ 558c und 558d BGB sein, sondern stellt einen politisch manipulierten Preisindex dar. Schon für die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes kann bei den Mietspiegelerhebungen keine Preisrelevanz festgestellt werden.

Das gilt umso mehr für CO2-Emissionen, da eine Reduzierung dieser nicht zwangsläufig mit einer Reduzierung der Nebenkosten einhergehen muss. Teilweise führt die Reduzierung der CO2-Emissionen durch den Einsatz erneuerbarer Energie ganz im Gegenteil sogar zu einer Erhöhung der Nebenkosten – und macht das Wohnen so teurer. Die allermeisten Mieter sind zudem nicht bereit, für geringere CO2-Emissionen eine höhere Miete zu zahlen.

Fazit: Haus & Grund als Multiplikator für sachliche Informationen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November 2020 gilt, verpflichtet Bauherren vor der Durchführung von wesentlichen Sanierungen und bei einem Eigentümerwechsel, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Dazu passt das Handlungsfeld des Klimaschutzkonzepts für eine „Informationskampagne für CO2-neutrale Gebäude“.

Insbesondere bezüglich der energetischen Modernisierung von Gebäuden besteht oftmals noch ein großer Bedarf an Information. Haus & Grund Rheinland-Pfalz steht der Landesregierung hier als Partner bereit, um die privaten Eigentümer direkt anzusprechen.

Dabei wollen wir darauf achten, dass die Informationen wirklich sachlich-neutral gestaltet sind und unsere Mitglieder nicht zu nicht sinnvollen und unwirtschaftlichen Maßnahmen getrieben werden.

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld
ist Verbandsdirektor des
Landesverbands Haus
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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