Heizspiegel: Vielfach gesunkene Heizkosten rufen Klimavergifter auf den Plan

Auch in diesem Herbst sorgen selbst ernannte „Mieterschützer“ wieder für jede Menge böses Blut in Deutschlands Treppenhäusern: Mit einem so genannten „Heizspiegel“ stellen Mieterbund und fragwürdige Experten gezielt Millionen von Betriebskostenabrechnungen in Frage. Private Vermieter sollten sich jedoch nicht ins Bockshorn jagen lassen.

Dauerbrenner Heizkosten: Wieder mal gießt der Mieterbund unnötig Öl ins Feuer und gefährdet so das friedliche Miteinander in Millionen Mietverhältnissen.Dauerbrenner Heizkosten: Der Mieterbund gießt unnötig Öl ins Feuer und gefährdet so das friedliche Miteinander in Millionen Mietverhältnissen. - Foto: Knipserin / fotolia.de

Von Harald Gruber

Eigentlich sind es ja gute Nachrichten für alle Verbraucher – egal ob Eigentümer oder Mieter: Die Heizkosten sind im vergangenen Jahr durchschnittlich um fast zehn Prozent gesunken. Grund dafür war vor allem der extrem warme Winter 2014/2015 mit zumindest in geschützten Lagen nur ganz wenigen Frostnächten. Aber auch die Heizölpreise gingen im Vergleich zu den teuren Vorjahren 2012 und 2013 deutlich zurück, während Erdgas- und Fernwärmepreise halbwegs stabil blieben.

Anlass genug zur Freude also. Wenn da nicht der Deutsche Mieterbund und das ihm offenbar sehr nahestehende Unternehmen „co2online“ wären, die in schnell durchschaubarer Eintracht wieder mal Zwietracht säen wollen in Deutschlands Treppenhäusern. Denn ihr privat ausgetüftelter „Heizspiegel“ dürfte nämlich (wenn nicht schon geschehen) in den nächsten Wochen wieder Millionen von Mietern verschrecken.

Veröffentlichung mit lautem Mediengetöse

Mit lautem Mediengetöse wurden jetzt wieder bundesweit angeblich als Richtschnur geltende Pauschalwerte für Heizkosten veröffentlicht – gerade so, also ob die tatsächlichen Ausgaben für Wärme und Heißwasser nicht etwa in erster Linie vom individuellen Nutzerverhalten abhängen, sondern von einer (auch noch auf höchst fragwürdige Weise zustande gekommenen) Statistik.

Es sind Sätze wie diese, die dazu taugen, das Klima zwischen Mietern und Vermietern dauerhaft zu vergiften: „Der neue Heizspiegel zeigt: Die Heizkosten einer durchschnittlichen 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus sind im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Je nach Heizungsart sparen die Bewohner im Vergleich zu 2013 im Schnitt 85 Euro (Erdgas), 90 Euro (Fernwärme) oder 155 Euro (Heizöl).“

Oder: „Das Beheizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung mit Heizöl kostete im Jahr 2014 durchschnittlich 930 Euro. Haushalte mit Erdgasheizungen zahlten im Schnitt 825 Euro. Für Fernwärme betrugen die Heizkosten durchschnittlich 965 Euro.“

Denn mit solchen Aussagen werden Abertausende von Betriebskostenabrechnungen in Frage gestellt, die auf Basis der tatsächlich ermittelten Verbräuche ziemlich sicher zu ganz anderen Ergebnissen gekommen sind.

Irreführende Nähe zum „Mietspiegel“

Doch schon allein die von den Herausgebern des so genannten „Heizspiegels“ bewusst gesuchte begriffliche Nähe zum Wort „Mietspiegel“ ist Ärgernis genug. „Heizspiegel bieten, ähnlich wie ein Mietspiegel, statistische Vergleichswerte für Heizkosten,“ heißt es auf der vom Unternehmen „co2online“ betriebenen Internetseite www.heizspiegel.de. Heizspiegel – Mietspiegel: Dieser Vergleich ist nicht nur leicht irreführend, er ist schlichtweg (fast könnte man meinen: böswillig) falsch.

Denn offizielle lokale Mietspiegel nehmen auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort Rücksicht, sind in aller Regel sorgfältig auf breiter Datenbasis und unter tatkräftiger fachkundiger Mitarbeit der Haus & Grund Ortsvereine erstellt und dienen als gesetzliche Grundlage beispielsweise für Mieterhöhungen.

Willkürliche Phantasiebegriffe eines Unternehmens

„Heizkostenspiegel“ bzw. „Heizspiegel“ dagegen sind willkürliche Fantasiebegriffe, ersonnen von einem Unternehmen, an dessen Spitze eine ausgewiesene Werbefachfrau steht – und in dessen Beirat sich unter anderem auch der Direktor des Deutschen Mieterbundes wiederfindet.

Schelm, wer Böses dabei denkt: Für knapp 40 Euro kann jeder, der glaubt, zu hohe Heizkosten bezahlen zu müssen, mit ein paar Mausklicks ein so genanntes „Heizgutachten“ bestellen. Dieses bewertet (rein statistisch, versteht sich) die „Angemessenheit des Heizenergieverbrauchs, der Heizkosten und ggf. der Heiznebenkosten Ihres Gebäudes/Ihrer Wohnung“ – inklusive kostenloser „fachlicher Stellungnahme“, wie man als Mieter seinem Vermieter damit möglichst furchteinflößend auf die Pelle rücken kann.

Dazu gibt’s dann auch noch die offen beworbene Partnerschaft mit einem Online-Shop, der allerlei Krimskrams zum Thema Energiesparen feilbietet – von der LED-Lampe über Wasserspar-Duschköpfe bis zum besonders energieeffizienten Einbauherd.

Ärgerlich: Hilfe aus dem Ministerium

Für alle Steuerzahler, speziell aber für steuerzahlende Eigentümer und Vermieter besonders ärgerlich: All diese Aktivitäten laufen unter dem Mantel der Gemeinnützigkeit und werden mit Zuschüssen der Bundesregierung finanziert. Wie ein Gütesiegel prangt beispielsweise das Logo des Bundesumweltministeriums geschickt platziert auch auf dem Titel des fragwürdigen „Heizspiegels“ und hinterlässt so nicht nur beim flüchtigen Leser die Anmutung einer offiziellen staatlichen Publikation.

Das freilich ist sie mitnichten – schon allein aufgrund der dahinter stehenden dürren Datenbasis, die nach dem Zufallsprinzip gerade mal bundesweit 63.000 Haushalte umfasst. Bei 40,2 Millionen Haushalten in Deutschland sind das also nicht mal ganz 0,16 Prozent!

Größte Sorgfalt bei der Abrechnung

Um so wichtiger also ist es für alle privaten Vermieter, bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung die tatsächlichen Verbräuche exakt zu ermitteln und auf die einzelnen Mieter ordnungsgemäß umzulegen. Zwar weiß auch die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund, dass die alljährliche Erstellung eines solchen Zahlenwerks alles andere als vergnügungssteuerpflichtig ist.

Gleichwohl gehört eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechung zu den gesetzlichen Pflichten, die alle Vermieter nun mal zu erfüllen haben. Um lästigen Dauernörglern (und dem Mieterbund, der mit seiner Aussage „jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch“ gern zusätzliches Öl ins Feuer gießt – und sei es auch nur wegen einigen wenigen Euros) gleich von vorneherein den Boden zu entziehen, ist hier größtmögliche Sorgfalt angebracht.

Viele Haus & Grund Ortsvereine helfen

Als Haus & Grund Mitglied können Sie, liebe Leserinnen und Leser, hier auf das Fachwissen und die Erfahrung in Ihrem Ortsverein zurückgreifen. Dort wird Ihnen auch gerne bei der Erstellung einer rechtssicheren Betriebskostenabrechnung geholfen.

Weitere wertvolle Hilfestellung bieten die einschlägigen Merkblätter des Haus & Grund Landesverbands sowie die auch von unserer Redaktion empfohlenen PC-Programme „Heizkosten easy“ bzw. „Nebenkosten easy“ des seit vielen Jahren auf diesem Gebiet führenden Software-Anbieters WAREHaus.  

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