Droht bei der Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz ein Verwaltungs-Chaos?
Seit Ausbruch der Corona-Krise war lange nichts mehr von der Reform der Grundsteuer zu hören. Doch die strengen zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts laufen unaufhaltsam weiter. Bis Ende 2024 müssen die Bundesländer entweder das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgestellte Bundesmodell umsetzen oder eigene Versionen auf den Weg gebracht haben.
Foto: vegefox.com/ Adobe Stock
Von Verbandsdirektor
RA Ralf Schönfeld
Die Grundsteuer muss spätestens 2025 neu berechnet werden. Alle Immobilienbesitzer zahlen sie, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten. Wer durch die neuen Berechnungsmodelle draufzahlt und wer spart, ist noch unklar.
Der zeitliche Ablauf der Reform ist dagegen vorgegeben: Auf den 1. Januar 2025 findet eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge anhand der Grundsteuerwerte statt. Diese Messbeträge dienen den Kommunen als Basis für die neue Grundsteuerfestsetzung. Im Vorgriff darauf werden die Kommunen im Lauf des Jahres 2024 über die Frage der Hebesatzanpassung entscheiden müssen.
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Reformmodelle der einzelnen Bundesländer
Viele Bundesländer prüfen ein eigenes Modell für die Berechnung der Grundsteuer. Vier Länder haben sich bereits dafür entschieden. Noch ist aber kein einziges Gesetz beschlossen.
Nur acht Länder wollen demnach das von der Bundesregierung vorgeschlagene Konzept umsetzen: Berlin, Brandenburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Bremen und das Saarland.
Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen dagegen wollen einfachere Modelle einführen. Die restlichen Länder sind noch unentschlossen, prüfen aber auch, ob sich abweichende Modelle für sie lohnen.
Die Situation in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz müssen mit Stand vom 1. Januar 2019 die Werte von 2.388.999 wirtschaftlichen Einheiten infolge der Grundsteuerreform neu festgestellt werden (so genannte Hauptfeststellung). Davon entfallen 578.994 wirtschaftliche Einheiten auf die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie 1.810.005 wirtschaftliche Einheiten auf das Grundvermögen (Grundsteuer B).
Dabei bleibt nicht viel Zeit, denn die Umstellung bei den Finanzämtern und eine Neubewertung von Grundstücken wird lange dauern. Die Deutsche Steuergewerkschaft warnt laut FAZ bereits: „Die Finanzminister müssen jetzt endlich die Grundsteuer anpacken, sonst wird es ein Fiasko für die Kommunen geben.“ Durch die Corona-Krise seien sie auf jeden Euro angewiesen.
Bisher haben die Städte und Gemeinden zugesagt, die Umstellung nicht zur Sanierung ihrer Kassen auszunutzen. Denn letztlich bestimmen die Kommunen über ihre Hebesätze die Höhe der Grundsteuer – unabhängig vom Berechnungsmodell des Landes.
Es gehe nicht um zusätzliche Einnahmen, hatte der Städte- und Gemeindebund versichert. Ob das angesichts der massiven Steuereinbrüche wegen der Corona-Pandemie noch gilt ist, ist fraglich.
Landesministerium will Bundesmodell umsetzen
Rheinland-Pfalz gehört zu den Bundesländern, die stur an dem so genannten „Scholz-Modell“ festhalten. Die eindeutige Antwort auf eine Anfrage von Haus & Grund, ob es andere Überlegungen gibt, lautete: „Rheinland-Pfalz wird das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019 (BGBl. 2019 Teil I S. 1794) umsetzen (sog. ,Bundes-Modell‘).“
Darüber hinaus gab das Ministerium erstmals Auskunft darüber, mit welchem konkreten zeitlichen Ablauf Immobilieneigentümer bei der Grundsteuerwertermittlung rechnen können. Im Hinblick auf die Hauptfeststellung 1. Januar 2022 wird das komplette Vordruckwesen (Erklärungsvordrucke, Ausfüllanleitungen usw.) neu konzipiert. Dieser Prozess dauert an, sodass derzeit noch keine konkrete Aussage zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Vordrucken möglich ist.
Angesichts der Anzahl der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten in Rheinland-Pfalz und der Verfügbarkeit von Bodenrichtwerten nach dem Ermittlungsstand der Gutachterausschüsse vom 1. Januar 2022 rechnet das Ministerium damit, dass sich für die operative Durchführung der Hauptfeststellung 2022 der Zeitraum ab Mitte 2022 bis ins Jahr 2024 abzeichnet.
Bundesmodell verursacht millionenschwere Kosten
Um diese Verfahren umsetzen zu können, braucht es viel zusätzliches Personal. Dazu hat die Landesregierung bereits im Juli 2019 mit Landtagsdrucksache 17/9664 erklärt, dass für Rheinland-Pfalz auf den sechsjährigen Betrachtungszeitraum verteilt ein Gesamtpersonalbedarf von rund 360 Vollzeitkräften entsteht.
Der Spitzenbedarf für die erforderlichen Tätigkeiten wird im Jahr 2023 gesehen und läge bei rund 175 Vollzeitkräften. In einer weiteren Auskunft in der Landtagsdrucksache 17/9694 wurde eingeräumt, dass die zusätzlichen Personalvollkosten für die Jahre 2019 bis einschließlich 2024 auf rund 27 Millionen Euro geschätzt werden.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sieht ein effizienter Einsatz eingenommener Steuergelder anders aus. Es darf kein Steuergeld für besonders aufwendige und nicht notwendige wertorientierte Grundsteuermodelle verschwendet werden. Am Ende müssen Kosten und Nutzen der Grundsteuerhebung in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Hinzu kommt: Je komplexer das Erhebungsverfahren, desto häufiger der juristische Streit. Da außerdem in Zeiten klammer kommunaler Kassen mit einer steigenden Grundsteuerbelastung zu rechnen ist, würde auch dieser Umstand die Bereitschaft von Immobilieneigentümern steigern, die komplexe Ermittlung der wertorientierten Bemessungsgrundlage überprüfen zu lassen.Eine weitere Belastung der Verwaltung und Gerichte ist dann zu erwarten.
Experte stuft Umsetzung als verfassungswidrig ein
Ein weiterer Kritikpunkt an dem rheinland-pfälzischen Weg der Grundsteuerreform ist die Gefahr der erneuten Verfassungswidrigkeit. In einer aktuellen Studie hat Prof. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, festgestellt, dass das Bundesmodell gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Verfassung fordert nämlich, den Belastungsgrund der Grundsteuer klar zu regeln, also festzulegen, warum eine bestimmte Steuer von wem entrichtet werden muss. Der Belastungsgrund der Grundsteuer sei im Bundesmodell jedoch nicht in hinreichender Klarheit erkennbar. Zudem sei das Bundesgesetz sehr kompliziert und streitanfällig.
Beim Versuch der Umsetzung des Bundesmodells werden für die steuerliche Bewertung von Grund und Boden sehr unterschiedliche Parameter genutzt, deren Zusammenführung im Ergebnis zu erheblichen Belastungsunterschieden führt. Der Gleichheitssatz würde verletzt.
Das Haus & Grund Fazit:Rheinland-Pfalz braucht ein transparentes und nachvollziehbares ModellIn diesen Zeiten darf sich Rheinland-Pfalz keine Experimente beim Steueraufkommen leisten. Die Kommunen im Land brauchen jetzt sichere Einnahmen und keine verfassungsrechtlich fragwürdigen Versuche. Wird trotzdem am wertabhängigen Bundesmodell festgehalten, würde dies im Ergebnis trotz komplexer Ermittlung nur zu einer Art „Schein-Verkehrswert“ führen. Rund 2,4 Millionen Grundstücke müssten in regelmäßigen Abständen aufwendig neu bewertet werden. Eine Vorgabe, die schon im alten Grundsteuersystem nicht funktioniert hat. Den Aufwand könnte bzw. muss sich die Finanzverwaltung sparen. Allen Beteiligten wäre damit geholfen. Auch Rheinland-Pfalz sollte eine einfache und unbürokratische Grundsteuer wie das Flächenmodell – gegebenenfalls ergänzt um einen regionalen Lagefaktor – einführen. Ein wesentlich geringerer Verwaltungsaufwand und eine transparente Berechnung wären klare Vorteile. Auch in diesem Fall wäre das politische Versprechen der Aufkommensneutralität einzuhalten. |
Unser Autor: Ralf Schönfeld
ist Verbandsdirektor des
Landesverbands Haus
& Grund Rheinland-Pfalz.