Auf uns Eigentümer im Land kommen unruhige Zeiten zu

Nein, es ist beileibe nicht nur das Thema Flüchtlinge, das (auch) uns private Eigentümer derzeit auf der Seele liegt. In Verbindung mit den aktuellen Plänen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD in Berlin rund um das Mietrecht und die Energiewende lässt die politische Großwetterlage zum Jahresbeginn 2016 keine große Freude aufkommen.

Stürmische Aussichten: Die  politische Großwetterlage  lässt im Jahr 2016 für private  Eigentümer und Vermieter schlimmen Gegenwind  befürchten. Dieses Gemälde  stammt übrigens von Andreas  Achenbach, einem der  herausragenden europäischen  Landschaftsmaler des 19. Jahrhunderts.
Stürmische Aussichten: Die politische Großwetterlage lässt im Jahr 2016 für private Eigentümer und Vermieter schlimmen Gegenwind befürchten. Dieses Gemälde stammt übrigens von Andreas Achenbach, einem der herausragenden europäischen Landschaftsmaler des 19. Jahrhunderts.

Von unserem Landesverbandsvorsitzenden Manfred Leyendecker

Der Flüchtlingsstrom ins gelobte (Deutsch-)Land sprengt alle Dimensionen. Doch die Selbstbegeisterung über die „Willkommenskultur“ ist in weiten Teilen der Bevölkerung der Sorge gewichen, dass Deutschland es vielleicht doch nicht schafft, mit den vielfältigen Problemen der Masseneinwanderung fertig zu werden.

Die Integration hunderttausender fremder Menschen stellt für unsere Gesellschaft die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Um sie zu bestehen, müssen wir aufrichtig sein – zu uns selbst und zu den Menschen, die ihr Leben riskiert haben, um es bei uns leben zu dürfen. In erster Linie gilt es, die Neuankömmlinge mit rechtsstaatlichen Spielregeln und europäischen Werten vertraut zu machen.

Diese Regeln und Konventionen haben Deutschland erst so begehrenswert gemacht, dass es für Millionen zum Ziel ihrer Träume geworden ist. Der Kernbestand dieser Normen ist nicht verhandelbar! In Deutschland steht das Grundgesetz über der Bibel, dem Koran oder jedem anderen Buch, und sei es noch so heilig.

Politik und Gesellschaft (also wir alle) sollten sich darüber im Klaren sein, dass die meisten derer, die zu uns kommen, über kurz oder lang Bürger dieses Landes werden. Deshalb dürfen wir die gewaltige kulturelle Kluft nicht kleinreden. Zur Ehrlichkeit gehört auch die banale Feststellung, dass die meisten Flüchtlinge aus Ländern kommen, die vom Islam geprägt sind. Das wird Deutschland verändern, ohne dass das etwas Schlechtes sein muss. Damit Deutschland sich ändert und dennoch so lebenswert bleibt wie bisher, müssen wir aber nach Kräften darauf Einfluss nehmen, wie es sich ändert. Sonst schaffen wir es in der Tat nicht.

Keine Zwangsbewirtschaftung von Immobilien als Unterkünfte

Unter keinen Umständen kann hingenommen werden, dass der Staat die Zuwanderung zum Anlass nimmt, um in die Rechte seiner Bürger einzugreifen. Immobilien zu beschlagnahmen wie beispielsweise in Hamburg oder Berlin, um politische und wirtschaftliche Flüchtlinge einzuquartieren, ist das falsche Mittel und obendrein ein fatales Signal. Dass der Staat die Eigentümer für die Zwangsmaßnahmen entschädigt, mag für diese mitunter ein Trost sein. Für die Steuerzahler ist es das dagegen keineswegs. Schon hat sich gezeigt, dass manche Hauseigentümer ihre Wohnungen lieber konfiszieren lassen als sie selbst zu vermieten, weil sie dann nicht mehr den strengen Pflichten des Mieterschutzes unterliegen.

Aber all das geht auf Kosten jener, die schon jetzt Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben. Bekanntlich diente die Lage der sozial Schwachen der großen Koalition noch vor kurzem als Argument für eine Zwangsbewirtschaftung durch die so genannte Mietpreisbremse. Wenn die Politik eine „Willkommenskultur“ propagiert, die in fast allen anderen EU-Staaten auf Befremden stößt, muss sie auch selbst mit deren Folgen klarkommen. Die Rezepte sind dieselben, wie sie schon jetzt für den (in Ballungsgebieten) knappen Wohnraum gelten: den Neubau ankurbeln statt ihn durch immer neue Gängeleien abzuwürgen.

Das Privateigentum muss unantastbar bleiben

Das grundgesetzlich garantierte Privateigentum ist keine Erfindung kapitalistischer Egonomen, sondern das einzige Mittel der Konfliktlösung in einer zivilisierten Gesellschaft. Es gibt den Menschen die Freiheit, sich wirtschaftlich zu entfalten. Jede Aggression gegen das Privateigentum ist daher ein Angriff auf die Freiheit und den sozialen Frieden. Daher gilt es mit aller Kraftanstrengung zu verhindern, dass die Zuwanderung unser Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell irreparabel beschädigt.

Es geht nicht ohne die privaten Vermieter

Es gehört zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der kommenden Jahre, den häufig traumatisierten Flüchtlingen nicht nur ein Dach über dem Kopf zu verschaffen, sondern ihnen ein wirkliches Zuhause zu geben. Private Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland; sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Diese statistischen Werte verdeutlichen, dass wir privaten Eigentümer eine herausragende Rolle bei der künftigen Integration der Migranten spielen.

Derzeit stehen in Rheinland- Pfalz etwa 70.000 Wohnungen leer. Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen ist zu empfehlen, nicht direkt an Flüchtlinge bzw. Asylbewerber zu vermieten. Vielmehr sollte ein Mietverhältnis ausschließlich mit der Kommune abgeschlossen werden, die dann ihrerseits den angemieteten Wohnraum an die endgültigen Nutzer zuweist. Eine langfristige Vermietung gibt den Vermietern Sicherheit und den Kommunen die Möglichkeit, eine hohe Fluktuation der Flüchtlinge zu vermeiden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt nehmen die Kommunen noch eine divergierende Haltung ein: manche befürworten die Kooperation, manche lehnen sie entschieden ab.

Im Saarland wurde ein Krisenstab gebildet, an dem neben der Politik und den kommunalen Wohnungsunternehmen auch Haus & Grund teilnimmt. Der Innenminister unterstützt den Abschluss langfristiger Mietverträge zwischen den privaten Vermietern und den Kommunen. Unser Appell an die Landesregierung, dieses Erfolgsmodell auch hierzulande zu verfolgen, hat noch keinen durchgreifenden Widerhall gefunden. Wir werden in unserem Bemühen aber nicht nachlassen.

Weitere Verschärfung des Mietrechts geplant

Nachdem der Bundestag im April 2015 die „Mietpreisbremse“ und das „Bestellerprinzip“ für Maklerkosten verabschiedet hat, hat der Bundesjustizminister Ende November 2015 ein Eckpunktepapier für das zweite Reformpaket des Mietrechts vorgelegt. Dabei geht es vor allem um zwei Punkte: Die Möglichkeit für Vermieter, Modernisierungskosten auf ihre Mieter umzulegen, wird deutlich eingeschränkt. Zudem soll der Beobachtungszeitraum von Mietspiegeln erheblich ausgeweitet werden. Das würde Mieterhöhungen in laufenden Verträgen ebenso erschweren wie bei Neuvermietungen. Das Vorhaben geht zurück auf eine Absprache im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.

Garaus für die Wohnungswirtschaft

Bislang dürfen Vermieter jährlich elf Prozent ihrer Kosten auf die Mieter umlegen, wenn sie eine Wohnung modernisieren. Das soll nun mehrfach begrenzt werden. So wird der zulässige Prozentsatz auf acht Prozent gesenkt. Hinzu kommt eine doppelte Kappungsgrenze: Innerhalb von acht Jahren soll die Miete um höchstens 50 Prozent steigen dürfen, auf keinen Fall aber um mehr als 4 Euro je Quadratmeter. All dies wird zudem stärker als bisher auf notwendige Kosten begrenzt.

Erschwert werden zudem Mieterhöhungen sowohl im Bestand wie auch (in Großstädten oder anderen „Ballungsgebieten“) bei Neuvermietungen. Die unterschiedlichen Kappungsgrenzen hierfür orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird vor allem in größeren Städten durch Mietspiegel ermittelt, die die Miethöhe vergleichbarer Immobilien erfassen – allerdings nur, wenn der Mietvertrag in den vergangenen vier Jahren zustande gekommen ist. Diese Berechnungsgrundlage soll auf zehn Jahre ausgeweitet werden, was den maßgeblichen Durchschnittswert senken würde.

Sturmlauf gegen Regierungspläne

Falls diese Pläne Gesetz werden sollten, wären dringend benötigte Investitionen in den Neubau, den altersgerechten Umbau und die energetische Sanierung von Wohnungen aufs Höchste gefährdet. Mehr noch: Die Wohnungswirtschaft käme gleichsam zum Erliegen. Hinter diesen Plänen kann eigentlich nur Bosheit gegen die Wohnungseigentümer oder gesetzgeberische Unvernunft stecken.

Es muss im Allgemeinwohlinteresse liegen, dass der Gesetzgeber einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt durch seine gesetzlichen Regelungen anstrebt. Der beste Mieterschutz nützt zwar dem einzelnen Mieter, schadet aber der Gesamtheit aller Mieter, wenn potenzielle Investoren als Vermieter verschreckt werden, weil sich ihre Investitionen nicht lohnen, weder durch Ertrag noch durch Wertsteigerung.

Gestiegene Materialanforderungen, Energie-Einsparvorgaben, Baulandpreise, Steuern: Überall wird der Staat zum Preistreiber fürs Bauen. Den Eigentümern/Vermietern sollen aber die Hände gebunden sein. Wie reimt sich das zusammen? Gegen die angedrohten Folterwerkzeuge wird die gesamte Wohnungswirtschaft Sturm laufen müssen.

Energiekosten in den Griff bekommen

Der Gesetzgeber wirbt einseitig um die Gunst der Mieter mit Mietobergrenzen. Mietuntergrenzen kommen in der Diskussion nicht vor. Sie könnten einen Hinweis dafür geben, wie viel ein Vermieter investieren muss, um die Kosten für Grundstück, Bau, Finanzierung, Ausstattung und Renovierungsrücklagen abzudecken. Und wo bleibt eigentlich die Obergrenze für die exorbitant steigenden Energiekosten und anderen Verbrauchskosten, die die Entwicklung der Kaltmieten um ein Vielfaches übertreffen? Weil die Weichen in der Energiepolitik falsch gestellt sind, steigen die Strompreise weiter. Atom- und Kohleausstieg zugleich – das macht Strom zum Luxusgut und treibt die Kosten in die Höhe.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder von der so genannten zweiten Miete gesprochen. Ein Begriff, den wir strikt ablehnen, weil er in abgefeimter Weise suggeriert, dass der Vermieter zweimal Miete kassiert. Der Bundeswirtschaftsminister muss die Energiewende-Kosten in den Griff bekommen: Subventionen streichen statt neue schaffen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz ganz abschaffen.

Auch die kommunalen Abgaben dürfen nicht weiter explodieren. Weil die Kommunen vielerorts finanziell am Abgrund stehen, überdrehen sie die Gebühren- und Abgabenschraube und degradieren die Eigentümer zur willfährigen Melkkuh.

Flächendeckende Grundsteuerbremse

Vor allem brauchen wir eine flächendeckende Grundsteuerbremse. Faktisch ist die Grundsteuer B eine „Volkssteuer“, da sie nicht nur von den Eigentümern, sondern über die Nebenkostenabrechnung auch von den Mietern bezahlt wird. Insofern ist die Grundsteuer B ein eklatanter Preistreiber bei der Mietentwicklung. Gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbund fordern wir analog zum sozialen Mietrecht eine einschneidende Kappungsgrenze: Die Grundsteuer B soll innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen dürfen.

Einen bevorzugten Rang auf dem Forderungskatalog von Haus & Grund nimmt die steuerliche Sonderabschreibung für die energetische Gebäudesanierung ein. Indessen ist zweifelhaft, ob diese Forderung in absehbarer Zeit umgesetzt werden kann.

Einen Vorstoß ganz anderer Art hat unlängst der Bundesfinanzminister ins Spiel gebracht. In den Jahren 2016 bis 2018 soll mit einer Sonderabschreibung der Neubau von Mietwohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnungslage angeregt werden. Vorgesehen sind eine Sonderabschreibung von jeweils 10 Prozent für das Jahr der Herstellung und das Folgejahr sowie eine von 9 Prozent für das dritte Kalenderjahr. Da außerdem die übliche Abschreibung von 2 Prozent zusätzlich gelten soll, könnte der Investor 35 Prozent der Kosten in den ersten drei Jahren geltend machen. Die übrigen 65 Prozent wären dann gleichmäßig über 47 Jahre abzuschreiben.

Das Finanzministerium rechnet mit Steuerausfällen in einem dreistelligen Millionenbereich. Die Maßnahme wäre an die Bereitschaft der Länder gebunden, sich an den finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Sie müssten im Zeitraum der Begünstigung von Erhöhungen der Grunderwerbsteuer absehen. So verlockend solche Steueranreize auch sein mögen, sind sie doch nur zu vertreten, wenn sie wenig Mitnahmeeffekte hervorrufen und nicht zu hohem Verwaltungsaufwand führen. Gleiches würde auch für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung gelten.

Von vorneherein würden wir uns mit Nachdruck gegen eine neuerliche Anhebung der Grunderwerbsteuer wehren. Der derzeitige Satz liegt bei 5 Prozent und gilt seit dem 1. März 2012. In Nordrhein-Westfalen und dem Saarland liegt er bei 6,5 Prozent und in Hessen bei 6 Prozent. Dies könnte Begehrlichkeiten wecken. Besonders hart träfe die Erhöhung des Steuersatzes junge Familien, die bei der Erfüllung ihres Wunsches nach einem Eigenheim oftmals sehr knapp kalkulieren müssen. Aber auch alte Menschen, die ihr zu groß gewordenes Eigenheim veräußern und sich stattdessen eine kleinere und altersgerechte Immobilie zulegen wollten, würden benachteiligt.

Eigenheim wird zur Investition auf Zeit

Der gute Brauch, für Generationen zu bauen bzw. zu kaufen, gilt großenteils nicht mehr. Für viele ist das Eigenheim eine Investition auf Zeit; wenn die Kinder aus dem Haus sind, kommt es immer häufiger vor, dass die Eltern das Objekt gegen ein anderes tauschen wollen, z.B. eine Wohnung in der Großstadt. Die erhöhte Grunderwerbsteuer würde jedoch die Mobilität nicht unwesentlich erschweren.

Unser Autor: Der Landesverbandsvorsitzende Manfred Leyendecker.

 

 

 

 

 

Unser Autor: Manfred Leyendecker,
Vorsitzender von Haus & Grund
Rheinland-Pfalz.
Foto: Haus & Grund RLP

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

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6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

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  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

Auf unserer Webseite sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo auf unserer Seite. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wenn Sie außerhalb der USA oder Kanada leben, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland. Wenn Sie unsere Seite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Hierdurch erhält Facebook die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Webseite besucht haben.
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7.2 Twitter

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7.3 YouTube

Wir nutzen auf unserer Webseite Videos von YouTube und YouTube Plugins. YouTube ist ein Dienst der YouTube LLC („YouTube“), 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA und wird von dieser bereitgestellt. Die YouTube LLC ist eine Tochtergesellschaft der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Webseite präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Webseite anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser hierfür erforderliches berechtigtes Interesse liegt dabei in dem großen Nutzen, den YouTube bietet. Durch die Einbindung von externen Videos entlasten wir unsere Server und können entsprechende Ressourcen anderweitig nutzen. Dies kann u.a. Stabilität unserer Server erhöhen. YouTube bzw. Google hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an den erhobenen (personenbezogenen) Daten um die eigenen Dienste zu verbessern.

8. Newsletter (Info-Service)

Wenn Sie unseren Newsletter per E-Mail beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen Vor- und Nachnamen, die bevorzugte Ansprache sowie eine E-Mail-Adresse. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen.

Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

Wir haben Videos in unserer Webseite eingebunden, die bei YouTube (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043, USA) gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind.

Bei der Einbindung werden in Teilbereichen eines Browserfensters Inhalte von YouTube abgebildet. Abgerufen werden die Videos jedoch erst durch gesondertes Anklicken (sog. „Framing“). Mit Aufruf der (Unter-)Seite unserer Webseite wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt dargestellt.

Die Einbindung von YouTube-Inhalten erfolgt im „erweiterten Datenschutzmodus”. Diesen stellt YouTube selbst bereit und sichert damit zu, dass durch die Einbettung keine Cookies gesetzt werden. Wenn Sie YouTube auf unserer Webseite aufrufen, während Sie in Ihrem YouTube- oder Google-Profil eingeloggt sind, können YouTube und Google dieses Ereignis allerdings mit dem jeweiligen Profil verknüpfen.
Wir nutzen Youtube, um Videos auf unserer Webseite einzubetten.
Verarbeitete Daten:

  • Nutzungsdaten
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Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung, die Sie durch Ihren Klick auf das Video erklären, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Wenn Sie die Zuordnung nicht wünschen, ist es erforderlich, dass Sie sich vor dem Aufruf unserer Webseite bei Google ausloggen. Sie können, wie oben dargestellt, Ihren Browser so konfigurieren, dass er Cookies abweist. Alternativ können Sie die Erfassung der durch Cookies erzeugten und auf Ihre Nutzung dieser Webseite bezogenen Daten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie in den Google-Einstellungen für Werbung (https://safety.google/intl/de_de/privacy/ads-and-data/) die Schaltfläche „Personalisierte Werbung deaktivieren“ anklicken. In diesem Fall wird Google nur nicht-individualisierte Werbung anzeigen.

10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022