Wallbox-Genehmigung: Eigentümergemeinschaft muss vor einem Beschluss sorgfältig prüfen
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung erfordert konkrete Beschlussfassungen der WEG.
Im Rahmen der so genannten privilegierten baulichen Veränderungen kann jeder Wohnungseigentümer (in einer Eigentümergemeinschaft) angemessene bauliche Veränderungen z.B. für das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge verlangen. Dabei kann nur ein Beschluss über das „Ob“ von privilegierten baulichen Veränderungen verlangt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Durchführung (das „Wie“).
Die wichtigsten Infos zu diesem Thema und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (zu den Anforderungen an einen wirksamen Beschluss zur Installation einer Wallbox) fasst ein Artikel aus der September-Ausgabe des kostenlosen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (vom 13. September 2023) zusammen: