Von wegen Weihnachtsfrieden: Der leidige Streit um die festliche Deko
Wir geben einen Überblick, was Sie Ihren Mietern erlauben sollten und was in der WEG zu beachten ist
Eine Wochen ist es nur noch bis Heiligabend. Und optisch ist das nahende Krippenfest allgegenwärtig. An vielen Häusern, an Balkonen und in Fenstern funkeln Lichterketten, blinken Sterne und schmücken kletternde Weihnachtsmänner Fassaden.
Die Weihnachtsdekoration am Haus oder im Hausflur stößt allerdings längst nicht überall in der Nachbarschaft auf ungeteilte Gegenliebe. „In der Regel haben Weihnachtsmuffel aber keinen Anspruch auf das Entfernen des Lichterschmucks“, erläutert Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz.
Hinweis: Diese Informationen haben die Empfänger des digitialen Info-Service bereits vor einigen Tagen erhalten.