Vermieter sollten die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten unbedingt prüfen!
Vermieter sollten die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten unbedingt prüfen!

Von Verbandsdirektor
RA Ralf Schönfeld
Gerät ein Mieter in eine finanzielle Notlage, ist davon meist auch der Vermieter betroffen. Schnell kommt es zu verspäteten Mietzahlungen oder gar Komplettausfällen. Selbst dann sind noch einvernehmliche Lösungen möglich. Dabei sind die Ursachen, die Mieter in die Überschuldungsfalle treiben, vielfältig.
Die Daten aus dem neuen SchuldnerAtlas Deutschland der Creditreform zeigen, dass die Überschuldungslage privater Verbraucher auch 2019 trotz „Seitwärtsbewegung“ angespannt bleibt.
Aktuell sind rund 6,92 Millionen Verbraucher in Deutschland überschuldet – nur knapp 10.000 weniger als im Vorjahr. Die Überschuldungsquote sank geringfügig auf 10,0 Prozent, wobei Rheinland-Pfalz mit 10,11 Prozent knapp über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Angesichts der Konjunkturlage ist für die nächsten Monate nicht davon auszugehen, dass die Überschuldung in Deutschland abnehmen wird. Vermieter sollten deshalb bei jeder Neuvermietung Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Mietausfälle zu vermeiden.
Weniger „harte“, mehr „weiche“ Überschuldung
Die Daten zur Überschuldungsintensität bestätigen den Grundtrend des Vorjahrs: Die Überschuldungsfälle mit juristisch relevanten Sachverhalten reduzierten sich deutlich um rund 125.000 Fälle (minus 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Fälle mit geringer Überschuldungsintensität stiegen hingegen um ca. 115.000 Fälle (plus 4,1 Prozent).
Deutschlandweit bleiben rund vier Millionen Menschen in einer harten und damit tieferen Überschuldungsspirale gefangen. Von 2006 bis 2019 stieg die Zahl der Überschuldungsfälle insgesamt um 611.000 (plus 18 Prozent).
Offensichtlich spiegelt sich im deutlichen Rückgang der „harten Überschuldung“ zeitversetzt auch der kontinuierliche Rückgang der Privatinsolvenzverfahren und der Langzeitarbeitslosigkeit. Zugleich korrespondiert der vergleichsweise deutliche Anstieg der „weichen Überschuldung“ mit den Folgen einer zunehmenden Konsumverschuldung, die sich durch fast alle Altersgruppen zieht.
Nicht nur vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Überschuldungszahlen in Deutschland trotz des aktuellen (ohnehin nur leichten) Positivtrends in der näheren Zukunft auch wieder steigen werden. Für viele Verbraucher bleibt die Überschuldungsampel in den nächsten zwölf Monaten auf „rot“.
Der nur leichte Rückgang der Überschuldungszahlen zeigt aber, dass der deutlich spürbare Negativtrend in Wirtschaft und Konjunktur offensichtlich noch nicht bei den Verbrauchern angekommen ist.
Die Einkommenssituation der Verbraucher in Deutschland blieb dank der vergleichsweise hohen Tarifabschlüsse des letzten und des laufenden Jahres stabil. Zudem zeigte der Arbeitsmarkt in den letzten zwölf Monaten laut Bundesagentur für Arbeit eine „weiter robuste Entwicklung“.
Altersüberschuldung spielt eine wachsende Rolle
Die aktuellen Daten zeigen weiterhin, dass das Phänomen der Altersüberschuldung noch einmal stärker als in den Vorjahren an Bedeutung gewonnen hat (und wohl noch weiter gewinnt). Die Zahl älterer überschuldeter Verbraucher (über 50 Jahre) hat deutlich zugenommen. Die Zahl jüngerer überschuldeter Verbraucher (unter 50 Jahre) hat fast ebenso deutlich abgenommen.
Erfreulich ist dagegen, dass die Gruppe der unter 30-Jährigen zum zweiten Mal in Folge den stärksten Rückgang zeigt. Auch bei den besonders wirtschaftsaktiven 30- bis 49-jährigen Verbrauchern ist die Zahl der Überschuldungsfälle gesunken. Diese Altersgruppe hat aber weiterhin die höchste Quote an Betroffenen. Männer sind deutlich häufiger überschuldet als Frauen – allerdings war wie im Vorjahr in der Summe nur bei den Frauen eine Zunahme der Fälle zu beobachten.
Die Auslöser für Armut und Überschuldung sind individuell und sehr vielfältig. Dabei gewinnen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes jedoch drei (von 13 unterschiedenen) Ursachen(-gruppen) weiter an Bedeutung:
- Erkrankung – Sucht – Unfall
- unwirtschaftliche Haushaltsführung
- längerfristiges Niedrigeinkommen
Besonders bedenklich ist der Anstieg der Überschuldungsfälle durch längerfristiges Niedrigeinkommen. Hier zeigen viele Analysen, dass Armut und Überschuldung auch mit anderen Entwicklungen korrespondieren bzw. in einem Wechselwirkungsverhältnis zueinander stehen. Dabei kann auch das Wohnen (vor allem in Städten) zum Überschuldungsrisiko werden, wenn die Mietbelastung dauerhaft mehr als 30 bis 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens beträgt.
Restschuldbefreiung zukünftig in drei Jahren
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie plant das Bundesjustizministerium nun, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Dies soll nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen gelten. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, ist eine Übergangsregelung geplant, bei der die Fristen nach und nach verkürzt werden.
Gerechnet vom Tag des Inkrafttretens der Richtlinie am 16. Juli 2019 soll deshalb die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens ab dem 17. Dezember 2019 je abgelaufenen vollen Monat um einen Monat verkürzt werden, um sich im Lauf der Übergangszeit auf die künftige Länge von drei Jahren sukzessive zu reduzieren. Ab 17. Juli 2022 beträgt die Frist für die Restschuldbefreiung dann nur noch 36 Monate (drei Jahre).
Gerade private Vermieter sind auf die gute Zahlungsmoral der Mieter angewiesen. Denn nicht selten bedeutet jeder Mietausfall gleich empfindliche Einbußen beim eigenen Einkommen. In manchen Fällen kann das gar existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Steigende Mietbelastungsquoten können zum mittelbaren Überschuldungsauslöser werden, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird. Private Vermieter sind hier bei Bestandsmietern auf deren Offenheit angewiesen, um bei drohenden Zahlungsproblemen frühzeitig gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Ein genauer Blick auf die Bonität ist unverzichtbar
Bei Neuvermietung ist es (auch mit Blick auf die zukünftig verkürzte Restschuldbefreiung) unverzichtbar, vor Vertragsabschluss die Bonität der Mietinteressenten umfassend zu prüfen, um zu gewährleisten, dass die Mietbelastung nicht zur Überschuldung führt.
Informationen für Vermieter„Den Richtigen Mieter finden“ – wertvolle Tipps in neuer Haus & Grund Broschüre Gerade private Kleinvermieter, zu denen auch Haus & Grund Mitglieder gehören, sind gefordert, alles zu tun, um den „richtigen“ Mieter zu finden. Dabei gilt es nicht nur allerlei Rechtsfragen zu beachten. Es gibt viele Fallen, in die man als Vermieter treten kann. Wie diesen aus dem Weg gegangen werden kann, steht in der neuen Broschüre Den „richtigen“ Mieter finden – 10 Tipps für die Vermietung von Wohnraum.
Herausgeber der informativen Broschüre ist Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Sie enthält als Anhänge außerdem ein Muster zur Mieterselbstauskunft, eine Auftragsvorlage für die Bonitätsprüfung sowie Informationen zum Datenschutz. Die Broschüre kann als PDF-Datei für 5,90 € im Shop von Haus & Grund Rheinland-Pfalz bestellt werden: Hier klicken und die Broschüre kaufen! |