Untervermietung einer Einzimmerwohnung: Der BGH entschied zugunsten des Mieters
Der Mieter behielt den Wohnungsschlüssel und hatte persönliche Gegenstände zurückgelassen.
Auch bei einer Einzimmerwohnung kann der Mieter einen Anspruch auf die Gestattung einer teilweisen Untervermietung haben. Das entschied nun in einem konkreten Fall der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. September 2023, Az. VIII ZR 109/22). Er stellte klar, dass ein solcher Anspruch des Mieters auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten gemäß § 553 Abs. 1 BGB im Fall einer Einzimmerwohnung durchaus gegeben sein kann.
Mehr dazu verrät ein Artikel aus der Oktober-Ausgabe des kostenlosen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (vom 17. Oktober 2023):