Problemmieter los werden: Gerümpel und Unordnung allein reichen den Gerichten nicht
Aktuelle Urteile zeigen die hohen Anforderungen an Vermieter für eine rechtmäßige Kündigung.
In der Wohnung türmen sich Sperrmüll, Gerümpel, Müll und Jahrgänge alter Zeitschriften bis zur Decke. So sehen echte Vermieter-Alpträume aus. Verständlicherweise drängt es Eigentümer bei solch erschreckenden Zuständen, dem Problemmieter oder so genannten „Messie“ möglichst bald zu kündigen – mindestens fristgerecht, besser noch fristlos. Die Schwierigkeit ist: Das verständliche eigene Unrechtsempfinden stimmt in diesem Fall nicht mit der juristischen Sichtweise überein. Unordnung, Müll und Gerümpel allein reichen den Gerichten in der Regel nicht für eine rechtmäßige Kündigung. Das zeigen aktuell wieder zwei Urteile. Worauf Vermieter achten sollten, fasst ein Artikel für den Info-Service des Landesverbands zusammen.