Mietpreisbremse bald auch in Ludwigshafen?
Bundestag und Bundesrat beschloßen Verlängerung und Verschärfung
Bundestag und Bundesrat haben das neue Gesetz zur Mietpreisbremse beschlossen. Verschärft wurde dabei der Rückforderungsanspruch des Mieters, wonach er bereits gezahlte Mietanteile zurückverlangen kann, die nach den Regelungen der Mietpreisbremse überhöht und damit unzulässigerweise vereinbart wurden.
Rückforderungsanspruch: bis zu 30 Monate
Zwar hatte der Mieter schon nach bisher geltendem Recht diesen Rückforderungsanspruch. Dieser bezog sich allerdings nur auf solche Mietanteile, die nach der Rüge des Mieters – die Miethöhe verstoße gegen die Regelungen der Mietpreisbremse – zur Zahlung fällig geworden waren.
Nach dem neuen Recht können Mieter solche Mietanteile auch bis zu 30 Monate nach Vertragsschluss zurückverlangen, sofern sie während dieser Zeit die unzulässige Miethöhe gerügt haben.
Dies gilt selbst dann, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist, sofern der Mieter noch vor dem Auszug die Zulässigkeit der Miethöhe rügt. Rügt der Mieter mehr als 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses, kann er nur die überhöhten Mietanteile zurückverlangen, die nach dem Zugang der Rüge fällig geworden sind.
Die neue Regelung gilt für alle Mietverhältnisse, die seit dem 1. April 2020 geschlossen werden, sofern die Mietwohnung in einer Stadt oder Gemeinde liegt, für die die Regelungen der Mietpreisbremse gelten.
Darüber hinaus wurden die befristeten Regelungen der Mietpreisbremse verlängert. Ursprünglich galten sie nur bis zum 31. Dezember 2020. Diese Frist wurde nunmehr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Die Mietpreisbremse gilt nicht überall in Deutschland. Sie gilt nur für ausgewählte, vom jeweiligen Landesgesetzgeber durch Verordnung ausgewiesene Städte und Gemeinden. Dort darf die Miete im Regelfall nicht höher als zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete sein. Die Regelungen wurden im Jahr 2015 temporär eingeführt.
In Rheinland-Pfalz will die Landesregierung nicht nur eine Verlängerung der im Oktober auslaufenden Mietpreisbegrenzungsverordnung in Angriff nehmen, sondern diese sogar noch ausweiten. Nach Landau, Mainz, Speyer und Trier soll die Bremse künftig auch in Ludwigshafen gelten.
Haus & Grund kritisiert die Pläne auf Landesebene
„Die Mietpreisbremse wirkt nicht und ist außerdem genau das falsche Signal“, kritisiert Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Das gelte insbesondere jetzt, wo auch die privaten Vermieter unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden haben. Haus & Grund spricht sich darum klar für eine Abschaffung der umstrittenen Regelung aus.