Landtag verabschiedet Gesetz über Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Haus & Grund bemängelt hohen Verwaltungsaufwand gegen „gefühlte Bedrohung“
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht es Kommunen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist und in denen diesem Mangel nicht mit anderen zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit abgeholfen werden kann, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen und auf dieser Grundlage den bestehenden Wohnraum zu schützen.
Kommunen können selbst über Einführung entscheiden
Weitere InfosEine Rolle dürfte das neue Gesetz künftig, wenn überhaupt, nur in touristisch besonders nachgefragten Städten wie Mainz, Trier und vielleicht auch Speyer spielen. Im Fall des Falles drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. |
„Es ist unsere Verantwortung, zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit gutem und bezahlbarem Wohnraum in ganz Rheinland-Pfalz mit aller Kraft beizutragen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt und auch auf die Preise ist insbesondere in vielen kreisfreien Städten und in ihrem Umland hoch. Mit dem Zweckentfremdungsverbot stellen wir betroffenen Kommunen ein zusätzliches Instrument zur Verfügung, um den vorhandenen Wohnungsbestand zu sichern“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.
Mithilfe der gesetzlichen Regelung können Sachverhalte wie etwa die Vermietung für Zwecke der Fremdenbeherbergung über einen Zeitraum von 12 Wochen pro Kalenderjahr hinaus, ein länger als 6 Monate andauernder Leerstand von Wohnraum oder auch eine überwiegende gewerbliche Nutzung von Wohnraum eingeschränkt werden. Die Entscheidung, eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen sowie deren konkrete Ausgestaltung sind dem örtlichen Satzungsgeber, also den Kommunen, überlassen.
„Kein Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums“
Haus & Grund Rheinland-Pfalz hatte das Gesetz im Vorfeld abgelehnt, auch im Rahmen einer Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags. „Nur weil in Einzelfällen die Nachfrage nach bestimmten Wohnungen stark angestiegen ist, rechtfertigt das noch keinen staatlichen Eingriff im Sinne eines Zweckentfremdungsverbots. Ein solches verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und kann keinen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums leisten“, sagte Verbandsdirektor Ralf Schönfeld.
Das Gesetz dürfte sich wohl in erster Linie gegen Kurzzeit-Vermietungsplattformen wie Airbnb richten. Dabei hatte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln erst 2018 in einer Studie eindeutig festgestellt, dass Airbnb für den Wohnungsmarkt zumindest kein flächendeckendes Problem darstellt.
Selbst in den Hochburgen mit knappem Wohnraum (von denen sich keine einzige Stadt in Rheinland-Pfalz befindet) wurden Anfang 2017 nur 0,2 bis 0,6 Prozent aller Wohnungen und Häuser über Airbnb vermietet. „Ein Gesetz gegen eine ,gefühlte Bedrohung‘ ohne belastbare Fakten ist kontraproduktiv und verstärkt die Frustration bei privaten Eigentümern und Vermietern,“ so Schönfelds Fazit.