Haus & Grund hat weiterhin hohe Hürden zu überwinden
Ausblick. Der Landesverbandstag in Lahnstein steht ganz im Zeichen aktueller wohnungspolitischer Konflikte. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Manfred Leyendecker, nimmt im Vorfeld die wichtigsten Herausforderungen und zentralen Streitpunkte genau unter die Lupe.
Von Manfred Leyendecker, Verbandsvorsitzender
Die privaten Vermieter sehen sich derzeit immer neuen politischen Angriffen ausgesetzt. Nachdem der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert die private Vermietung von Wohnungen am liebsten gleich ganz abschaffen möchte, glänzte die bisherige Justizministerin Katarina Barley vor ihrem Abschied nach Europa mit einem Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse. Die darin enthaltenen Mietrechtsideen kommen einem offen formulierten Angriff auf alle privaten Vermieter gleich.
Der Landesverband und seine Ortsvereine werden daher beim bevorstehenden Landesverbandstag in Lahnstein gemeinsam mit dem Präsidenten von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, die zahlreichen aktuellen Themen der Wohnungspolitik diskutieren und die weiteren verbandspolitischen Aktivitäten abstimmen.
Vorrangig ist die Grundsteuer von Belang. Die Gemeinden haben durch sie bislang bundesweit rund 14 Milliarden Euro pro Jahr generiert, um die Infrastrukturen zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hat verfügt, dass bis zum Ablauf dieses Jahres ein neues Gesetz verabschiedet sein muss. Zu befürworten ist das Modell, das ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudeflächen umfasst. Es ist einfach und kann schnell umgesetzt werden.
Grundsteuerreform als zentrale Herausforderung
Abzulehnen ist ein wertabhängiges Modell, wie es der Bundesfinanzminister vorsieht, weil es viel zu kompliziert, bürokratisch und kostspielig ist. In der Union, aber auch in der Wissenschaft mehren sich die Stimmen, die den Ländern die Entscheidung über eigene Regeln geben wollen. Mit der so genannten Öffnungsklausel soll zugleich der Föderalismus gestärkt werden.
Am sinnvollsten freilich wäre es, auf die Grundsteuer ganz zu verzichten. Der Ausfall ihres bisherigen Aufkommens könnte den Gemeinden dadurch vergütet werden, dass sie stärker an der Einkommensteuer beteiligt würden. Der Wegfall der Grundsteuer hätte zudem den Vorteil, dass die Wohnkosten spürbar gesenkt werden könnten.
Aktuelle Streitpunkte der Landespolitik
Unsere Uraltforderung nach Novellierung der Grunderwerbsteuer, die hierzulande 5 Prozent beträgt, nimmt auch in Zukunft einen vorderen Rang auf unserer Agenda ein. Sie ist eine der Hürden beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Immerhin haben die Berliner Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, dass beim erstmaligen Erwerb ein Freibetrag geprüft werden soll. Am besten wäre es aber wohl, den Steuersatz zu senken.
Außerdem gilt es, die so genannten Share Deals abzuschaffen, die Kapitalgesellschaften häufig nutzen, um die Besteuerung zu umgehen. Sie erscheinen ungerecht und führen zu Steuerausfällen von schätzungsweise bis zu einer Milliarde Euro im Jahr. Würden sie eliminiert, erhielten die Länder mehr finanzielle Spielräume, die sie dazu nutzen könnten, um die Steuersätze herabzusetzen.
Straßenausbaubeiträge endlich abschaffen
Die von den Grundstückseigentümern zu tragenden Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz müssen schleunigst entfallen. CDU und FDP haben sich unserer Forderung angeschlossen. Auch die AfD hatte sich schon für die Abschaffung stark gemacht. Nur das von der SPD geführte Innenministerium sieht (noch) keinen Änderungsbedarf. Doch in sechs anderen Bundesländern hat die SPD bereits für die Abschaffung der Beiträge plädiert.
Die neue Kostenverteilung soll nicht zu Lasten der ohnehin finanziell gebeutelten Kommunen gehen. Vielmehr sollte der Anliegeranteil aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
Laut Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion vom März des Jahres müssten dafür 75 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt werden. Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen dürfte dieser Betrag wohl aufzubringen sein, ohne den Haushalt übermäßig zu belasten.
Ferner ist eine weitere Entwicklung anzuprangern, die unsere Gegenwehr erfordert: Mitte April hat sich das Kabinett in Mainz für ein neues Gesetz ausgesprochen, das den Kommunen mehr Eingriffsmöglichkeiten gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum an die Hand geben soll.
Sie werden ermächtigt, durch eine entsprechende Satzung die Vermietung von Wohnraum an Touristen oder den Leerstand über einen bestimmten Zeitraum hi-naus einzuschränken. Dahinter steckt vornehmlich die Befürchtung, dass vermehrt Wohnungen z.B. über die Internetplattform Airbnb als Ferienwohnungen angeboten und somit dem Wohnungsmarkt entzogen werden.
Besorgnis ist empirisch in keiner Weise stichhaltig
Diese Besorgnis hat sich aber bislang empirisch in keiner Weise als stichhaltig erwiesen. Die freie Verfügbarkeit über das Eigentum ist nach der Rangordnung des Grundgesetzes ein hohes Rechtsgut. Das Zweckentfremdungsverbot, das in dieses Rechtsgut eingreift und es teilweise aufopfert, muss sich am rechtsstaatlichen Übermaßverbot messen lassen.
Andernfalls ist es rechtswidrig. Es erscheint zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt mehr als fraglich, dass die beabsichtigte Reglementierung einen legitimen öffentlichen Sinn erfüllt.
Dem Wohnungsbau neue Impulse geben
Auf dem Bausektor ist vom Land zu fordern, sich die Novellierungen der Hamburgischen Bauordnung zu eigen zu machen. Damit der Wohnungsbau neue Impulse erhält, wurden dort zusätzliche Anreize für das Bauen im Bestand geschaffen. Die Baukosten für Aufzüge und notwendige Umbaumaßnahmen im Treppenraum sind kostspielig.
Um dem entgegenzuwirken, ist es in Hamburg erlaubt, auf neue Aufzüge oder Erweiterungen einer bestehenden Aufzugsanlage zu verzichten, wenn durch Dachausbauten oder Aufstockungen neuer Wohnraum entsteht. Auch wurde eine fortschrittliche Regelung für das Bauen mit Holz konzipiert.
Das erleichtert vor allem im Wohnungsbau größere Bauvorhaben enorm. Ferner wurden die Vorschriften zur Barrierefreiheit, zum Baumschutz und zur Grundstückserschließung erheblich gelockert.
Haus & Grund als Kämpfer für das private Eigentum
Der Kanon der Themen, die uns beschäftigen, erstreckt sich auf eine weitere Vielzahl von Sach- und Rechtsgebieten. Ihnen werden wir uns weiterhin mit großem Engagement widmen. Wir sind davon überzeugt, dass es unserem Landesverbund gelingen kann, von Fall zu Fall zu einer angemessenen Lösung zu kommen.
Eigentum muss anerkannt bleiben
Von herausragender Wichtigkeit ist dabei der Kampf für die Beibehaltung der Anerkennung des privaten Eigentums. Sollten die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens zur Enteignung Erfolg haben, wäre das ein schwerer Schlag gegen die marktwirtschaftliche Ordnung, zu deren tragenden Prinzipien der starke Schutz des privaten Eigentums gehört.
Zwar ist Ziel dieser Aktion vordergründig nur die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen, doch muss der Grundsatz gelten: Wehret den Anfängen. Das Eigentum als verfassungsrechtlich gesicherte Institution darf niemals zur Disposition stehen.