Grundsteuerreform: Wie Sie als Eigentümer die Werterklärung in Papierform abgeben können

Landesverband sieht keinen Grund für falsche Scheu vor dem Gebrauch der so genannten „Härtefallregelung“.

Seit Anfang Juli und bis zum 31. Oktober haben die privaten Eigentümer in Rheinland-Pfalz Zeit, die so genannte Grundsteuerwerterklärung für ihre Immobilie(n) abzugeben. Sorgen bereitet vielen Betroffenen vor allem die prinzipielle Pflicht zur elektronischen Übertragung der Daten – etwa, weil sie mit der Erklärung über das Portal ELSTER (www.elster.de) nicht zurechtkommen oder überhaupt nicht über einen Computer bzw. einen Internetzugang verfügen. „Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern. Und haben Sie keine Scheu, die so genannte Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen, mit der eine Erklärung auf Papier doch möglich sein wird“, betont der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Rechtsanwalt Ralf Schönfeld.

Informationen und Tipps dazu erhielten - unmittelbar vor Fristbeginn - die Leser der Juni-Ausgabe des digitalen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (vom 29. Juni 2022).

Mehr dazu können Sie dem vollständigen Artikel entnehmen:

Jetzt hier klicken und den Artikel aus der jüngsten Ausgabe des kostenlosen digitalen Info-Services des Landesverbands lesen!

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