Grundsteuerreform: Haus & Grund fordert eine eigene rheinland-pfälzische Lösung
Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich auf die Grundzüge einer Grundsteuerreform geeinigt. Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordert Finanzministerin Doris Ahnen auf, die Chance auf eine unbürokratische Lösung zu nutzen und von der Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen.
Gefragter Interviewpartner: RA Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, bezog in der Sendung SWR Aktuell innerhalb weniger Tage gleich zweimal Stellung zum Thema Grundsteuerreform. Hier plädierte er für ein Flächenmodell bei der Steuererhebung. Denn das sei wesentlich unbürokratischer als eine wertabhängige Grundsteuer. Er wisse aber auch, dass dazu derzeit der politische Wille fehle. Daher könne er auch mit dem „kleineren Übel“, nämlich einer Länderöffnungsklausel ganz gut leben – so denn die Landesregierung davon Gebrauch mache. - Screenshot: SWR
Von Verbandsdirektor
RA Ralf Schönfeld
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat lange für eine wertabhängige Grundsteuer geworben. Nach diesem Modell bemisst sich der Wert eines Gebäudes an Miete, Wohnfläche und Baujahr. Der Wert von Grund und Boden lässt sich danach anhand von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert berechnen.
Das Problem: Das Modell ist sehr aufwendig, investitionsfeindlich und birgt sozialpolitischen Sprengstoff, weil auf die Mieter deutlich höhere Kosten zukommen könnten.
Nun hat sich das Bundeskabinett auf die Eckpunkte einer Grundsteuerreform geeinigt, wonach eine Öffnungsklausel für die Länder kommt. Wenn diese Klausel auch wirklich offen ausgestaltet wird und ein Flächenmodell zulässt, wäre die historisch einmalige Chance genutzt, die Grundsteuer einfach, gerecht und investitionsfreundlich zu reformieren.
Der „Flickenteppich“ ist nur ein Scheinproblem
Mit dem Kompromiss der Öffnungsklausel könnte jedes Land selbst entscheiden, wie es die Grundsteuer berechnen will. Die dabei geäußerten Bedenken, dass ein „Flickenteppich“ mit unterschiedlichen Modellen in den Bundesländern entsteht, ist ein Scheinproblem.
Die Länder können sich dann je nach immobilienwirtschaftlicher Lage für ein Modell entscheiden, und die Kommunen entscheiden sowieso weiterhin über die Höhe der Grundsteuer, indem sie die Hebesätze festlegen.
Haus & Grund begrüßt die Einigung auf eine Länder-Öffnungsklausel bei der Reform der Grundsteuer. Die Länder sollten diese Chance nutzen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, ihre Bürger vor einem teuren Bürokratiemonstrum zu bewahren.
Für den nun folgenden parlamentarischen Prozesses fordert Haus & Grund, die bislang im Modell des Finanzministers vorgesehene Wettbewerbsverzerrung zwischen einzelnen Mietwohnungsanbietern zu beseitigen.
Es kann nicht sein, dass Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen gegenüber privaten Immobilieneigentümern und Vermietern bei der Grundsteuer bevorteilt werden sollen. Es ist Aufgabe des Staates, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.
Finanzministerin verteidigt bisheriges „Scholz-Modell“
In der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU im Landtag hat das Landesfinanzministerium sich mit Nachdruck für das von Olaf Scholz vorgelegte Bodenwertmodell und gegen das Flächenmodell ausgesprochen.
Deshalb ist bedauerlicherweise vorerst nicht damit zu rechnen, dass das Land Rheinland-Pfalz dem Beispiel von Bayern folgt und von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen wird.
Bei der nun geplanten Länderöffnungsklausel muss das Grundgesetz geändert werden. Dazu werden FDP und Grüne sowohl im Bundestag als auch Bundesrat für die Änderung benötigt, was diese Parteien zu eigenen Forderungen in Verbindung mit der Grundsteuerreform verleiten dürfte.
Vor allem bei den Grünen besteht die sehr konkrete Gefahr, dass diese versuchen werden, direkt die Umlage der Grundsteuer auf die Mietnebenkosten zu beseitigen. Haus & Grund wird sich gegen solche Tendenzen auch zukünftig entschieden zur Wehr setzen!
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sind die Vertreter des Landesvorstands von Haus & Grund zu einem persönlichen Termin mit Finanzministerin Ahnen verabredet. Dann werden u.a. auch die Frage Nutzung der Länderöffnungsklausel für Rheinland-Pfalz sowie die Umlagefähigkeit der Grundsteuer bei den Betriebskosten Gesprächsgegenstand sein.