CO₂-Preis fürs Heizen: Für die umstrittene Aufteilungs-Regel gelten einige Ausnahmen
Vermieter sind nicht immer an den Kosten beteiligt – und wenn, dann gibt es vielleicht eine Alternative.
Beim Heizen mit Gas oder Öl entsteht Kohlendioxid (CO₂). Darauf wird die CO₂-Abgabe fällig. Diese müssen sich Vermieter und Mieter seit Anfang 2023 teilen. Dazu hat der Gesetzgeber ein Stufenmodell beschlossen, das sich am energetischen Zustand des Gebäudes orientiert. „Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters an den Kosten“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, das Prinzip.
Was Vermieter rund um die Aufteilung der CO₂-Abgabe wissen und beachten sollten - und vor allem, welche Ausnahmen gelten, verrät ihnen der Artikel aus der Januar-/Februar-Ausgabe des kostenlosen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (vom 8. Februar 2023):