Wärmepumpe: Überprüfen Sie den Versicherungsschutz besser gründlich
Vor allem Pumpen, die draußen montiert wurden, sind oft nicht versichert und teilweise Ziel von Diebstählen.
Foto: Vaillant / Bundesverband Wärmepumpe (BWP)
Im Zuge der Energiewende erfreuen sich Wärmepumpen steigender Beliebtheit. 2022 wurden bereits 57 Prozent aller neuen Wohngebäude mit ihnen beheizt. Bei den Baugenehmigungen im selben Zeitraum stieg der Anteil sogar auf 71 Prozent. Und auch Modernisierer von Bestandsgebäuden rüsten zunehmend auf diese moderne Art der Heizung um. Besonders gefragt sind so genannte Luft-Wasser-Wärmepumpen. Sie haben nur einen Nachteil: Sie werden außen am Gebäude montiert. Das macht sie anfällig für Beschädigungen und Diebstahl.
Die Zahl der Fälle ist zwar aktuell überschaubar, aber der Schaden für die Betroffenen schmerzhaft hoch. Umso wichtiger sind ein guter Versicherungsschutz und möglichst gut gesicherte Anlagen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Thema.
Wie häufig werden Wärmepumpen beschädigt oder gestohlen?
Zu einem Pumpendiebstahl kommt es – schon wegen des hohen Gewichts von mehreren hundert Kilogramm – nur höchst selten. Das gilt insbesondere für Rheinland-Pfalz. Während andere Bundesländer einen spürbaren Anstieg solcher Delikte feststellen, ist die Fallzahl hier bisher recht überschaubar. Im laufenden Jahr wurde laut Landeskriminalamt erst ein Pumpen-Diebstahl verzeichnet, seit 2020 sind es ingesamt 6 (davon vier im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sowie je einer im Zuständigkeitsgebiet der Präsidien Westpfalz und Trier). Auch Opfer von Vandalismus werden die Anlagen eher selten. Seit 2020 hat das LKA vier Fälle notiert (einer davon 2023). Wie oft es durch äußere Einflüsse zu Schäden an Wärmepumpen kommt, lässt sich schwer einschätzen.
Wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt?
Ohne weiteres Zutun des Eigentümers sind Luft-Wasser-Wärmepumpen in der Regel nicht ausreichend versichert. Der Schutz der Wohngebäudeversicherung (kommt für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser auf) umfasst nur das Gebäude samt fest eingebauten Gegenständen, etwa einer Heizungsanlage. Da sich aber Luft-Wärme-Pumpen meist außerhalb des Hauses befinden, sind sie nach der Interpretation vieler Versicherer nicht automatisch mitversichert. Es besteht jedoch meist die Möglichkeit, den Versicherungsschutz erweitern zu lassen. Gegebenenfalls ist dann eine Erhöhung der Versicherungssumme erforderlich.
Sofern in der Police noch nicht enthalten, kann es ratsam sein, auch Schäden durch falsche Bedienung, Frost, Kurzschluss sowie Konstruktions- und Materialfehler zu berücksichtigen – entweder durch eine zusätzliche Police oder eine Erweiterung der bestehenden. Auch gegen die Folgen von Vandalismus an der Pumpe können Eigentümer sich absichern.
Wirklich rund macht den Schutz die Ergänzung um eine Elementarschadenversicherung, die beispielsweise bei Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch eintritt. Auch hier ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Wärmepumpe inbegriffen ist (oder nachträglich einbezogen wird).
In den meisten Fällen von Diebstahl sind nicht etwa fertig installierte Pumpen betroffen, sondern solche auf Baustellen. Hier greift die Wohngebäudeversicherung noch nicht. Hier kann sich eine so genannte Rohbau-Versicherung lohnen (die auch die Pumpe mit einschließen sollte). Das gilt vor allem für Neubaugebiete. Sie sind für Täter besonders interessant, weil hier die soziale Kontrolle gewachsener Nachbarschaften oft (noch) fehlt.
Statt einer Erweiterung bestehender Policen kann nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Regelfall auch eine eigenständige Police speziell für die Wärmepumpe abgeschlossen werden.
Umfasst die Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch einen Diebstahl?
Für diesen nicht unwichtigen Schutz reicht eine Wohngebäudepolice üblicherweise nicht aus. Hier ist im Regelfall eine gesonderte Police erforderlich (außer der Schutz ist bereits in einer der übrigen Versicherungen enthalten). Beachtet werden sollten unbedingt mögliche Mitwirkungspflichten. Manche Versicherer verpflichten die Versicherten beispielsweise dazu, die Wärmepumpe zum besseren Diebstahlschutz zu umzäunen oder zu verkleiden, oder verlangen alternativ eine Befestigung etwas über dem Boden (damit Täter schwerer herankommen). Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen muss.
Wie kann ich erfahren, ob Schäden an der Wärmepumpe mitversichert sind?
Lesen Sie Ihre Police und die Versicherungsbedingungen genau. Besser noch: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, bitten Sie falls nötig um Nachbesserung (Erweiterung des Schutzes) und bitten Sie im Zweifelsfall um eine schriftliche Bestätigung für den Pumpenschutz. Die Verbraucherzentralen raten dringend dazu, auf diesen wichtigen Schutz nicht zu verzichten.
Welchen Diebstahlschutz empfiehlt die Polizei?
Die kriminalpolizeiliche Beratung in Rheinland-Pfalz empfiehlt unter anderem:
- das Anbringen von Abreißsensoren an dem Gerät (sodass bei Wegnahme des Geräts oder Sabotage des Sensors eine Alarmierung stattfindet),
- den Einsatz von diebstahlhemmenden Schrauben an der Befestigung der Wärmepumpe,
- das Verschweißen von Schrauben und Muttern, um ein geräuschloses Entfernen bzw Abbauen zu verhindern,
- das Anbringen eines Sichtschutzes (möglicherweise aus Metall und kombiniert mit diebstahlhemmenden Schrauben und einem Abreißsensor sowie verschließbar mit einem diebstahlhemmenden Schloss),
- die Einbindung in eine Videoüberwachung bzw. das Errichten einer Videoüberwachungsanlage (möglichst mit intelligenter Personen-/Bewegungserkennung),
- verdeckter Einbau von GPS in die Wärmepumpe (damit eine gestohlene Pumpe schneller wiedergefunden wird),
- alternativ (günstiger, aber nicht gleichwertig) der verdeckte Einsatz von Ortungssystemen wie beispielsweise Apple AirTag, Samsung SmartTag oder Tile Pro,
- Installation der Wärmepumpe im Haus sowie
- eine eingehende Lektüre der Produktbeschreibung, weil viele Wärmepumpen inzwischen über W-LAN und LAN an Apps angebunden werden, die melden, sobald die Verbindung zur Pumpe verloren geht.
Beim Standort raten Fachleute zu einer Stelle, die einerseits nicht zu versteckt liegt (damit Täter nicht unbemerkt arbeiten können), andererseits aber auch nicht zu leicht von der Straße eingesehen werden kann, damit Eigentümer und/oder Nachbarn guten Blick auf eine mögliche Tat haben. Eine solche Lösung kann etwa ein Standort vor dem Haus sein, der durch eine niedrige Hecke vor neugierigen Blicken verborgen liegt. Nicht ohne Grund gehört zu den häufigsten Mitwirkungspflichten, die Versicherer verlangen, ein abschließbarer Gitterkäfig um die Pumpe. Dieser schreckt Diebe zwar ab, weil er sie aufhält, ermöglicht aber eine ungestörte Be- und Entlüftung der Pumpe.
Kooperationspartner: Automatischer Grundschutz und attraktive „Multi-Risk-Deckung“ für WärmepumpenMitgliedern der Ortsvereine von Haus & Grund Rheinland-Pfalz kommt die Kooperation zwischen dem Landesverband und der Gothaer Bezirksdirektion Kirchgeßner nicht nur finanziell (in Form von Nachlässen) zu Gute. Sie profitieren auch von außergewöhnlich attraktiven Konditionen. Das zeigt sich einmal mehr bei der Versicherung von Wärmepumpen.
Mehr Informationen zu den Sonderkonditionen für Haus & Grund Mitglieder finden Sie auf der Themenseite des Landesverbands auf dessen Internetseite: |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juli/August 2023 vom 31. Juli 2023). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: