Achtung: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern machen keinen Urlaub
Was Sie beachten sollten, damit die Ferien nicht durch Probleme und Streit verkorkst werden.
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Sommerzeit, Ferienfreizeit. Bevor es in einen mehrwöchigen Urlaub geht, sollten Mieter und Vermieter einige wichtige Hinweise berücksichtigen, um Probleme oder juristische Auseinandersetzungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Haus & Grund Rheinland-Pfalz mahnt zur Vorsicht: Rechtzeitige Absprachen und Vorkehrungen können mögliche Störungen vermeiden. Der Eigentümerverband rät zudem dazu, bestimmte Vereinbarungen am besten mietvertraglich zu regeln.
Trotz Abwesenheit muss weiter Miete gezahlt werden
Prinzipiell gilt: Wer die angemietete Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht nutzt, etwa in der Urlaubszeit, hat trotzdem Miete zu zahlen. Eindeutig ist von Seiten des Gesetzgebers auch geregelt, dass Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten in einem solchen Zeitraum weiter bestehen.
Keine Pflicht, aber ratsam: Briefkasten leeren (lassen)
Überquellende Briefkästen sind dem Einen oder Anderen vielleicht ein Dorn im Auge, generell aber ist kein Mieter von Wohnraum verpflichtet, seinen Briefkasten regelmäßig zu leeren. Allerdings, so Verbandsdirektor Ralf Schönfeld, könnte der Mieter ja durchaus wichtige Post erhalten. Insofern ist es ratsam, dass zum Beispiel eine Vertrauensperson damit beauftragt wird, regelmäßig nachzuschauen und den Urlauber entsprechend zu informieren.
Wichtige Schreiben können auch in den Ferien kommen
Dies gilt vor allem dann, wenn die Mietpartei Schreiben vom Vermieter oder gar von Gericht erwarten könnte, weil sie zum Beispiel mit der Miete in Verzug ist oder die Nachzahlung für Betriebskosten ausgeblieben ist. Im Umkehrschluss hat dies laut Haus & Grund ebenso für den Vermieter zu gelten, wenn er mit einer Klage oder Forderungen eines Mieters rechnen muss. Auch hier lautet der Grundsatz: Rechte und Pflichten machen keine Ferien.
Den Wasserzulauf schon im eigenen Interesse abstellen
Selbst bei längerer Abwesenheit kann kein Mieter gezwungen werden, zum Beispiel die Sicherungen zur Unterbrechung der Stromversorgung rauszudrehen oder den Fernseher als Schutz vor einem Blitzschlag vom Netz zu nehmen. Rechtsanwalt Schönfeld appelliert jedoch an Wohnraummieter, schon im eigenen Interesse zumindest den Wasserzulauf zu Haushaltsmaschinen ordnungsgemäß abzustellen, um eventuelle Schäden zu verhindern.
Treppenhaus muss auch in Abwesenheit geputzt werden
Vor einer Urlaubsreise sollten Mieter auch Besen und Putzlappen nicht vergessen, wenn sie sich zum Kehren der Straße oder Reinigen des Treppenhauses verpflichtet haben. Meist sind diese Aufgaben turnusgemäß aufgeteilt – wer in „seinem“ Zeitraum abwesend ist, tut gut daran, eine andere Person damit zu beauftragen. Ansonsten, so Haus & Grund Rheinland-Pfalz, könnte eine Abmahnung oder eine ersatzweise Kostenforderung durch den Vermieter die Folge sein.
Vermieter sollte Vorkehrung treffen, wenn er verreist
Dies gilt im umgekehrten Fall auch für den Vermieter: Er hat für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietwohnung auch dann zu sorgen, wenn er sich an der See oder in den Bergen erholt. Treten Störungen auf wie zum Beispiel der Ausfall der Warnwasserversorgung oder der Heizung im Winter, so ist dem Mieter nicht zuzumuten, auf die Rückkehr des Vermieters zu warten. Dieser sollte also vor Urlaubsantritt entsprechende Vorkehrungen treffen und am besten eine Person seines Vertrauens damit betrauen, sich als Ansprechpartner der Mieter um Haus oder Wohnung zu kümmern. Zumindest aber sollten die Mieter wissen, wie sie den Vermieter im Urlaub erreichen können, damit dieser sich umgehend um das Problem kümmern kann.
Mietwohnung darf nur im Notfall betreten werden
Immer wieder für Irritationen und Diskussionen sorgt laut Haus & Grund das Zutrittsrecht des Vermieters zur Mietwohnung. Hier macht Mietrechtsexperte Ralf Schönfeld deutlich: Mit Übergabe der Mietsache an den Mieter verliert der Vermieter sein Besitzrecht; ohne Kenntnis und gegen den erkennbaren Willen des Mieters darf er die Wohnung nicht betreten. Ausnahmen sind nur gestattet bei Gefahr im Verzug, etwa wenn infolge eines Leitungsschadens, durch eine auslaufende Wasch- oder Spülmaschine sowie bei Sturm größere Schäden in der Wohnung oder am Gebäude entstehen können.
Gemeinsam eine Regelung für solche Fälle vereinbaren
Haus & Grund Rheinland-Pfalz rät dazu, dass beide Parteien für solche Fälle entsprechende Regelungen vertraglich vereinbaren. So kann der Vermieter im Einvernehmen einen Wohnungsschlüssel einbehalten, oder der Mieter benennt eine Person seines Vertrauens, die im Fall der Fälle zur Verfügung steht und die Wohnung öffnet.
Mehr InformationenBeratung im Ortsverein: Bei Problemen mit ihren Mietern erhalten Haus & Grund Mitglieder in ihrem Ortsverein Hilfestellung und Rechtsberatung. Einen Überblick über die Vereine in Rheinland-Pfalz finden Sie hier: Haus & Grund Merkblätter und Info-Dossier: Zu zahlreichen häufigeren Problemen, die im laufenden Mietverhältnis auftreten können, und verschiedenen Themen zum laufenden Mietvertrag bietet Haus & Grund Rheinland-Pfalz Merkblätter an. Sie fassen die wichtigsten Informationen zum jeweiligen Thema knapp und auch für Laien verständlich zusammen. Erhältlich sind die Merkblätter im Online-Shop von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht:
Mit den Rechten und Pflichten von Vermietern und ihren Mietern beschäftigt sich auch ein ausführlicheres Info-Dossier des Landesverbands: |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juli/August 2023 vom 31. Juli 2023). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: