Sanieren mit Plan statt mit Panik: Am Anfang steht die Beratung durch den Energieberater

Sinnvoller Ausgangspunkt für den Heizungstausch ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Symbolbild Energieberater: Energieberater spricht mit einem Paar über EinsparpotenzialeFoto: VadimGuzhva / AdobeStock

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Auch wenn das so genannte Heizungsgesetz zunächst durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde: Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird kommen – und damit neue Regeln zum Austausch und zum Einbau von Heizungen. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für Sanierungsvorhaben. Einen voreiligen Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung sollte man möglichst vermeiden. Ebenso muss aber auch eine Wärmepumpe nicht das neue Allheilmittel sein. Um bei den vielen Faktoren, die für einen Heizungsaustausch relevant sind, den Überblick zu behalten, ist die sinnvollste Vorgehensweise, die Unterstützung eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen und sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen.

Wie erhalte ich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der Energieberater kann bei der Erstellung eines iSFP die konkreten Anforderungen eines einzelnen Gebäudes berücksichtigen und bei einem Sanierungsvorhaben unterstützen. Für den Erhalt des iSFP und der entsprechenden Fördermittel muss folgender Ablauf berücksichtigt werden:

  • Es muss ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater beauftragt werden, um die Energieberatung für Ihr Haus durchzuführen. Anschließend sind empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darzustellen.
  • Den Zuschussantrag stellt der Energieberater beim BAfA und bekommt so einen Förderbescheid für Ihr Haus.
  • Der iSFP muss dann innerhalb einer Frist von höchstens neun Monaten erstellt werden.
  • Offiziell erstellt ist der iSFP, sobald Sie den Plan mit allen Dokumenten erhalten haben und eine finale Erläuterung durch den Energieberater erfolgt ist. Danach wird die „Verwendungsnachweiserklärung“ unterschrieben und der BAfA eingereicht, um nach Prüfung die Fördermittel auszuzahlen.

Welche Fördermittel gibt es für den individuellen Sanierungsfahrplan?

Die Kosten für die Beratung und die anschließende Erstellung eines iSFP für das gesamte Wohngebäude werden grundsätzlich mit 80 Prozent der Kosten gefördert. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie von 1.700 Euro für Gebäude ab drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 500 Euro möglich, wenn das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung durch den Energieberater vorgestellt wird. Zu den Aufgaben des Energieberaters gehört es, die Maßnahmen oder Maßnahmenpakete unter Beachtung der Förderfähigkeit (das heißt: mit Hinweisen auf mögliche Fördermittel) auszuarbeiten.

Wer einen iSFP erstellen lässt, kann einen Förderbonus erhalten, wenn die Sanierungsvorschläge in einem gewissen Zeitraum nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Dieser iSFP-Bonus von 5 Prozent der Kosten kommt derzeit nur noch in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung in Frage. Ein ursprünglicher Bonus für den Heizungsaustausch von weiteren 10 Prozent kann jedoch beim Austausch von Heizungsanlagen, die mit fossilen Energieträgern (Erdgas, Heizöl) betrieben werden, nicht mehr beantragt werden.

Wann besteht die Pflicht zur Beauftragung eines Energieberaters?

Weiterhin ist zu beachten, dass die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater zwingend ist, wenn staatliche Fördermittel etwa aus den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden sollen. Zugelassen sind dafür alle Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena), der so genannten Energieeffizienz-Expertenliste.

Außerdem gibt es bereits beim bisherigen GEG die Pflicht zur Beauftragung eines Energieberaters, wenn man ein Ein- oder Zweifamilienhaus erwirbt oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus umfangreich saniert und ein Ausweis der Energiebilanz erforderlich ist.

Wie finde ich den „richtigen“ Energieberater?

Da die Berufsbezeichnung des Energieberaters frei und nicht geschützt ist, gibt es keine festgeschriebenen Standards oder vorgeschriebenen Qualifikationen, die man dafür nachweisen muss. Wer einen Ansprechpartner für eine zertifizierte und qualifizierte Energieberatung beim Heizungstausch und anderen Sanierungsmaßnahmen sucht, findet mit der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eine wichtige Orientierung. Wer als Energieberater in diese Liste aufgenommen werden will, muss umfangreiche Nachweise zu Grund- und Zusatzqualifikationen erbringen.

Weitere wichtige Punkte, die Immobilieneigentümer beachten sollten, sind:

1.    Seriöse Maßnahmen zur Recherche

  • Nutzung der Onlineangebote von anerkannten Stellen (siehe Infokasten weiter unten)
  • Vorab-Beratung durch die örtliche Verbraucherzentrale
  • Frage nach Weiterempfehlungen im Freundes- und Bekanntenkreis

2.    Erstkontakt zum Energieberater

  • Persönliches Kennenlernen/Kontaktaufnahme mit dem Energieberater
  • Inanspruchnahme eines (kostenfreien) Erstinformationsgesprächs/einer Vor-Ort-Besichtigung
  • Frage nach Referenzen/Tätigkeitsschwerpunkten des Energieberaters

3.    Klärung der eigenen Ziele für die Energieberatung

  • Wieso soll ein Energieberater beauftragt werden (verpflichtende Vorgabe oder eigenes Interesse)?
  • Bis wann wird die Energieberatung benötigt?
  • Welche Dokumente/Nachweise für den Energieberater sind bereits vorhanden?

Fazit:

Gute Energieberater sind momentan stark nachgefragt. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Suche nach dem passenden Energieberater. Dabei ist wichtig, dass es zwischen Eigentümer und Energieberater fachlich und persönlich passt. Der Bau bzw. die Sanierung eines Hauses ist eine langfristige Investition, bei der alles stimmen sollte.

Leider sind in der aktuellen Situation zunehmend unseriöse „Berater“ unterwegs und bieten ihre Dienste an. Die Verbraucherzentrale hat im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen davor gewarnt, dass Personen an der Haustür klingeln und sich als Energieberater ausgeben.

Dabei nutzen Geschäftemacher das Überraschungsmoment und bieten ahnungslosen Verbrauchern eine vermeintlich sinnvolle Beratung an. Solche Beraterangebote sollten konsequent abgelehnt werden. Außerdem sollten auf keinen Fall persönliche Daten oder gar nähere Angaben zur Gebäudesubstanz und der Heizungsform weitergegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter sich schon einige Informationen selbst beschafft hat. Deshalb sollte die Auswahl des Energieberaters nur über die offiziellen Portale und Fachverbände erfolgen.

Nützliche Links zur Energieberatung und zur Suche nach einem Energieberater:

www.energiewechsel.de
Infoportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

www.energie-effizienz-experten.de
Unter diesem Link finden Sie deutschlandweit fachlich qualifizierte Energieberater für die „Energieberatung für Wohngebäude“ und Fachleute für eine vom BAFA oder der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben.

www.gih.de
www.gih.de/rheinland-pfalz
Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) ist die bundesweite Interessenvertretung für Energieberater. Neben zahlreichen weiterführenden Informationen und Links finden Sie dort auch eine eigene Energieberatersuche.

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de/energieberatung-rlp
www.verbraucherzentrale-rlp.de/energie-bauen-beratungsangebot
Umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juli/August 2023 vom 31. Juli 2023). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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