Heizen mit Öl, Flüssiggas, Briketts und Pellets: Härtefallfonds für private Haushalte beschlossen

Wir geben Ihnen einen guten Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Förderung.

Symbolbild Härtefallfonds: Pellets und GeldscheineFoto: Maryia / AdobeStock

Mit reichlich Verzögerung einigten sich Bund und Länder doch noch auf den angekündigten Härtefallfonds für Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen. Gelohnt haben wird sich das lange Warten am Ende allerdings nur für wenige Verbraucher. „Allzu große Erwartungen sollten Verbraucher nicht an den Härtefallfonds knüpfen“, warnt Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz.

Nur wenige Verbraucher erfüllen die Bedingungen

Denn einerseits greife die Entlastung erst, wenn zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 für mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Vorjahrespreises (Referenzwert, siehe Tabelle unten im Kasten) eingekauft wurde. Zweitens wird von allem, was über dieser Grenze liegt, lediglich 80 Prozent als Hilfe gewährt. Und drittens muss noch eine Bagatellgrenze von 100 Euro pro Haushalt übertroffen werden, damit wirklich gezahlt wird. „Es werden also auch nur wirkliche Härtefälle den Fonds in Anspruch nehmen können“, betont der Landesverbandsdirektor.

Was Sie zur Förderung wissen sollten:

Hilfeberechtigte

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird.

Antragsberechtigte

Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selbst die Hilfen beantragen.  Etwas anders verhält es sich für Feuerstätten, die ein Vermieter zentral für die Wärmeversorgung von vermieteten Wohnungen betreibt. Hier müssen und können die Mieter nicht selbst tätig werden. Antragsberechtigt sind in diesem Fall die Vermieter, die sich dazu verpflichten müssen, die erhaltene Förderung an die Mieter weiterzugeben. Ähnlich verhält es sich bei Anlagen, die zentral von einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben werden. Dort ist analog die WEG der Antragsteller (und muss die Förderung weitergeben).

Betroffene Energieträger

Gewährt werden Mittel für den Härtefallfonds ausschließlich für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Zeitraum

Berücksichtigt werden können ausschließlich Lieferungen aus dem Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022. Maßgeblich ist dafür in der Regel das Lieferdatum.

Erstattungsgrenze

Eine Unterstützung wird nur gewährt, wenn der tatsächlich im Erstattungszeitraum gezahlte Energiepreis über dem Doppelten des Durchschnittspreises (des so genannten Referenzpreises, siehe Tabelle) lag und die errechnete Hilfe die Bagatellgrenze von 100 Euro pro Haushalt übersteigt. Bei einem Antrag für mehr als zehn Privathaushalte beträgt der Mindestbetrag 1.000 Euro.

Erstattungshöhe

Erstattet werden 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger. Maximal können pro Haushalt 2.000 Euro ausgezahlt werden.

Die Formel zur Berechnung lautet:
Rechnungsbetrag pro Einheit
- doppelter Referenzpreis
x Bestellmenge
x 0,8
= Förderbetrag
(falls mehr als 100 Euro)

Beispielrechnungen

  1. Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,60) - 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro. Die Hilfe wird ausbezahlt, da der Kaufpreis über dem Doppelten des Referenzpreises (2 x 0,71 Euro = 1,42 Euro pro Liter) liegt und der Förderbetrag über der Bagatellgrenze von 100 Euro liegt.
  2. Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((4.000 x 0,70) -  2 x (4.000 x 0,24)) = 704 Euro. Die Hilfe wird ausbezahlt, da der Kaufpreis über dem Doppelten des Referenzpreises (2 x 0,24 Euro = 0,48 Euro pro Kilogramm) liegt und der Förderbetrag über der Bagatellgrenze von 100 Euro liegt.

Antragstellung und Infos

In Rheinland-Pfalz soll die Antragstellung voraussichtlich bis 20. Oktober 2023 möglich sein. Erfolgen soll die Antragstellung unbürokratisch und digital. Zur Antragsplattform gelangen Sie, sobald diese freigeschaltet ist (das sollte voraussichtlich in diesen Tagen der Fall sein), über die eigens eingerichtete Themenseite der Landesregierung, auf der Sie auch die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema finden:

Eine erste Orientierung bietet der unverbindliche Online-Rechner der Verbraucherzentrale:

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe April 2023 vom 27. April 2023). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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