Streit mit Mietern, Nachbarn, Miteigentümern: Zu Sonderkonditionen auf der sicheren Seite
Haus & Grund Mitglieder können beim Rechtsschutz von attraktiven Vorzugspreisen profitieren.
Foto: aytuncoylum/ AdobeStock
Schon lange träumte Stefan P. von einem eigens gebauten Zuhause. Um den Bau zu finanzieren, verkaufte er seine Eigentumswohnung in einem Vier-Familien-Haus – und hatte prompt ein Problem. Denn die Teilungserklärung des Mehrfamilienhauses sah vor, dass sämtliche Eigentümer der Hausgemeinschaft eine Wohnung nur mit Zustimmung der Miteigentümer verkaufen dürfen.
Miteigentümer waren gegen den Verkauf
Stefan P. bat also seine Miteigentümer nachträglich um ihre Zustimmung. Diese aber verweigerten sie mit der Begründung, sie seien beim Kauf ihrer Wohnung von einem sehr persönlichen Zusammenleben ausgegangen; dieses sei mit den vorgesehenen Käufern nicht möglich.
Die fehlende Zustimmung der Miteigentümer bedeutete, dass der von Stefan P. geschlossene Kaufvertrag schwebend unwirksam war. Damit er trotzdem zustande kam, wendete sich Stefan P. an das Amtsgericht. Es sollte die fehlende Zustimmungserklärung durch einen gerichtlichen Entscheid ersetzen.
Das Amtsgericht stimmte Stefan P. zu. Es urteilte, dass eine Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung nur aus einem wichtigen Grund untersagt werden könne, welcher hier aber nicht vorliege.
ROLAND übernahm die Kosten des Verfahrens
Den Rechtsstreit hatte Stefan P. also gewonnen. Aber: Diese Art von gerichtlichem Verfahren sieht vor, dass jede Partei die außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Für Stefan P. bedeutete das Anwaltskosten in Höhe von 3.100 Euro. Sein Glück: Er ist Mitglied bei Haus & Grund und hatte über die Eigentümerschutz-Gemeinschaft einen Haus & Grund Rechtsschutz abgeschlossen. So übernahm ROLAND Rechtsschutz – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung von 250 Euro – Stefan P.s Kosten in Höhe von 2.850 Euro.
Auch wenn das Gericht am Ende einmal nicht im Sinne des Versicherten entscheidet, macht sich der Rechtsschutz bezahlt. So erging es beispielsweise Annette C., die Eigentümerin einer von ihrer Familie selbst bewohnten Doppelhaushälfte ist.
Rechtsstreit um das Klavierspiel des Sohnes
Vor einiger Zeit hat ihr elfjähriger Sohn angefangen, Klavier zu spielen. Der Nachbar, der die andere Doppelhaushälfte bewohnt, fühlte sich durch das Klavierspiel gestört. Da er überwiegend im Homeoffice arbeitet, konnte er sich beim Klavierspiel nicht richtig konzentrieren und klagte wegen der Ruhestörung auf Unterlassung.
Das Gericht beauftragte einen Gutachter mit der Messung der Lautstärke. Dieser stellte fest, dass der durch das Klavierspiel verursachte Lärm tatsächlich zu hoch ist. Das Gericht gab darum der Klage des Nachbarn statt und verurteilte Familie C. auch zur Zahlung der entstandenen Kosten.
Da Annette C. als Haus & Grund Mitglied eine Rechtsschutz-Versicherung zu Sonderkonditionen abgeschlossen hatte, übernahm ROLAND Rechtsschutz die Prozesskosten einschließlich der Sachverständigenvergütung.
Mehr Informationen zur Kooperation
Mehr zu den Vergünstigungen, die Sie als Haus & Grund Mitglied beim Abschluss einer Police beim Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz erhalten, erfahren Sie auf der Themenseite zur Kooperation:
• „ROLAND Rechtsschutz-Versicherung: Recht haben & Recht bekommen“
Dort finden Sie auch den Link zur neuen Möglichkeit, Ihre Police online abzuschließen.
Haus & Grund Rechtsschutz bei ROLAND auf einen Blick:
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Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe November vom 24. November 2021). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: