Streit mit Mietern, Nachbarn, Miteigentümern: Zu Sonderkonditionen auf der sicheren Seite

Haus & Grund Mitglieder können beim Rechtsschutz von attraktiven Vorzugspreisen profitieren.

Symbolbild Rechtsschutz: Justizia aus GeldscheinenFoto: aytuncoylum/ AdobeStock

Schon lange träumte Stefan P. von einem eigens gebauten Zuhause. Um den Bau zu finanzieren, verkaufte er seine Eigentumswohnung in einem Vier-Familien-Haus – und hatte prompt ein Problem. Denn die Teilungserklärung des Mehrfamilienhauses sah vor, dass sämtliche Eigentümer der Hausgemeinschaft eine Wohnung nur mit Zustimmung der Miteigentümer verkaufen dürfen.

Miteigentümer waren gegen den Verkauf

Stefan P. bat also seine Miteigentümer nachträglich um ihre Zustimmung. Diese aber verweigerten sie mit der Begründung, sie seien beim Kauf ihrer Wohnung von einem sehr persönlichen Zusammenleben ausgegangen; dieses sei mit den vorgesehenen Käufern nicht möglich.

Die fehlende Zustimmung der Miteigentümer bedeutete, dass der von Stefan P. geschlossene Kaufvertrag schwebend unwirksam war. Damit er trotzdem zustande kam, wendete sich Stefan P. an das Amtsgericht. Es sollte die fehlende Zustimmungserklärung durch einen gerichtlichen Entscheid ersetzen.

Das Amtsgericht stimmte Stefan P. zu. Es urteilte, dass eine Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung nur aus einem wichtigen Grund untersagt werden könne, welcher hier aber nicht vorliege.

ROLAND übernahm die Kosten des Verfahrens

Den Rechtsstreit hatte Stefan P. also gewonnen. Aber: Diese Art von gerichtlichem Verfahren sieht vor, dass jede Partei die außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Für Stefan P. bedeutete das Anwaltskosten in Höhe von 3.100 Euro. Sein Glück: Er ist Mitglied bei Haus & Grund und hatte über die Eigentümerschutz-Gemeinschaft einen Haus & Grund Rechtsschutz abgeschlossen. So übernahm ROLAND Rechtsschutz – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung von 250 Euro – Stefan P.s Kosten in Höhe von 2.850 Euro.

Auch wenn das Gericht am Ende einmal nicht im Sinne des Versicherten entscheidet, macht sich der Rechtsschutz bezahlt. So erging es beispielsweise Annette C., die Eigentümerin einer von ihrer Familie selbst bewohnten Doppelhaushälfte ist.

Rechtsstreit um das Klavierspiel des Sohnes

Vor einiger Zeit hat ihr elfjähriger Sohn angefangen, Klavier zu spielen. Der Nachbar, der die andere Doppelhaushälfte bewohnt, fühlte sich durch das Klavierspiel gestört. Da er überwiegend im Homeoffice arbeitet, konnte er sich beim Klavierspiel nicht richtig konzentrieren und klagte wegen der Ruhestörung auf Unterlassung.

Das Gericht beauftragte einen Gutachter mit der Messung der Lautstärke. Dieser stellte fest, dass der durch das Klavierspiel verursachte Lärm tatsächlich zu hoch ist. Das Gericht gab darum der Klage des Nachbarn statt und verurteilte Familie C. auch zur Zahlung der entstandenen Kosten.

Da Annette C. als Haus & Grund Mitglied eine Rechtsschutz-Versicherung zu Sonderkonditionen abgeschlossen hatte, übernahm ROLAND Rechtsschutz die Prozesskosten einschließlich der Sachverständigenvergütung.

Mehr Informationen zur Kooperation

Mehr zu den Vergünstigungen, die Sie als Haus & Grund Mitglied beim Abschluss einer Police beim Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz erhalten, erfahren Sie auf der Themenseite zur Kooperation:

• „ROLAND Rechtsschutz-Versicherung: Recht haben & Recht bekommen“

Dort finden Sie auch den Link zur neuen Möglichkeit, Ihre Police online abzuschließen.

Haus & Grund Rechtsschutz bei ROLAND auf einen Blick:

  • Langjähriger Rechtsschutzpartner vieler Haus & Grund Landesverbände und Ortsvereine
  • Über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Haus & Grund Rechtsschutz
  • Vertrags- und Schadenbearbeitung werden direkt bei ROLAND Rechtsschutz geführt.
  • Haus & Grund Team mit vier qualifizierten Mitarbeiter(inne)n für Vertragsbearbeitung und telefonische Auskünfte nur für Haus & Grund Mitglieder
  • Günstige Jahresprämien: Eine vermietete Wohneinheit kostet 59,90 Euro pro Jahr.
  • Festbeiträge für vermietete Wohneinheiten: Es spielt keine Rolle, wie hoch die Jahresbruttomiete bzw. wie groß die Wohnung ist.
  • Eine selbst genutzte Garage ist beitragsneutral mitversichert.
  • Gewerbliche Einheiten, die sich zusammen mit Wohneinheiten in einem Objekt befinden, müssen nicht (mehr) mitversichert werden.
  • Wegfall der Wartezeit bei Verwendung eines Haus & Grund Formularmietvertrags und Durchführung eines Solvenzchecks
  • Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. Die außergerichtliche Beratung wird durch den örtlichen Haus & Grund Verein gewährleistet.
  • Streitigkeiten in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten sind vom Versicherungsschutz umfasst.
  • Im Rahmen des Vertrags-Rechtsschutzes vor Gerichten sind auch etwaige Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) prämienneutral mitversichert.
  • Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, zum Beispiel Streit mit Handwerkern, erweitert werden.
  • Der Selbstbehalt beträgt generell nur 250 Euro je Rechtsschutzfall. Bei einer auf Räumung, Rückgabe oder Herausgabe von Räumen gerichtete Klage gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro je Rechtsschutzfall.
  • ROLAND Rechtsschutz schließt nur Jahresverträge ab, um die Mitglieder nicht unnötig mit langjähriger Vertragsdauer zu knebeln.
  • Eine Beitragsanpassung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Haus & Grund Landesverband bzw. Verein.
  • Wichtig: Das Produkt Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Verbänden kann als Einzelrisiko abgeschlossen werden. Tritt ein Mitglied aus der Haus & Grund Organisation aus, gelten die Sonderkonditionen nicht mehr. Der Vertrag kann dann auf den (teureren) ROLAND-Normaltarif umgestellt werden.

 

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe November vom 24. November 2021). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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