Volkszählung verschoben: Der Zensus soll nun erst im Jahr 2022 stattfinden
Bundestag begründet den neuen Termin in anderthalb Jahren mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
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Die für 2021 geplante Volkszählung (Zensus 2021) soll, wie schon im Frühjahr angekündigt, um ein Jahr verschoben werden. Als neuer Termin ist nun der 15. Mai 2022 vorgesehen. Das hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossen. Begründet wurde die Entscheidung mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Aufgrund der Pandemie wurden den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zum Teil in erheblichem Umfang Personal abgezogen, um andere Aufgaben zu erfüllen – etwa zur Unterstützung der Gesundheitsämter. Deshalb kamen die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 nicht wie geplant voran.
Entsprechend längere Fristen für die Datenlieferung
Auch die Lieferung der erforderlichen Daten wird nach dem nun beschlossenen Gesetzentwurf an den neuen Stichtag angepasst. Das heißt: Eigentümer und Verwalter haben entsprechend mehr Zeit, die gewünschten Angaben zu liefern. „Das ist eine wirklich sinnvolle Entscheidung“, kommentierte Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz den Beschluss.
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Denn nicht nur die Behörden, auch Eigentümer spüren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich. Neben drohenden finanziellen Einbußen sorgt das mitunter für reichlich zusätzliche Arbeit. Zudem sei der Aufwand für die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus diesmal deutlich größer, weil mehr Daten abgefragt werden (siehe Info-Kasten unten).
Vorkehrungen für eine mögliche weitere Verschiebung
Übrigens: Es ist durchaus möglich, dass es nicht beim Termin 15. Mai 2022 bleibt. Das Gesetz jedenfalls enthält bereits die Option für eine weitere Verlegung. Diese könnte dann die Bundesregierung vornehmen – allerdings nur für den Fall, dass Corona oder andere zwingende Gründe das erforderlich machen und der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.
Neuer Zensus fragt auch nach Leerstand, Nettokaltmiete und EnergieträgerBei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es einige kleinere Änderungen im Vergleich zum Zensus 2011. So werden nun zusätzlich Angaben zur Nettokaltmiete, zur Leerstandsdauer und zu den Leerstandsgründen abgefragt. So soll es möglich sein, auch für sehr kleine Regionen ein detailliertes Bild von Angebot von Nachfrage zu erhalten. Gezeigt werden soll zudem, welche Auswirkungen in dieser Hinsicht die Wohnungsgröße und das Baualter haben. Die Frage nach der Heizungsart wird beim neuen Zensus um den oder die verwendeten Energieträger ergänzt. Dafür entfällt die Auskunft über das Vorhandensein von Bad und WC. |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe November 2020 vom 12. November 2020). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: