Allen Gegenargumenten zum Trotz: Mietpreisbremse bis 2025 verlängert

Ab dem 8. Oktober gilt die umstrittene (und völlig nutzlose) „Mietpreisbegrenzungsverordnung“ auch in Ludwigshafen.

Symbolbild Mietpreisbremse: Münzen und WürfelFoto: magele-picture/ AdobeStock

Es kam wie von vielen Eigentümern in Rheinland-Pfalz schon befürchtet: Der Verschärfung der Mietpreisbremse im Bund folgte die Verlängerung der nach Einschätzung vieler Experten völlig wirkungslosen Verordnung auf Landesebene. Am 8. Oktober tritt sie in Kraft und umfasst jetzt neben Mainz, Trier, Speyer und Landau in der Pfalz zusätzlich auch Ludwigshafen.

„Die Verlängerung ist ein fatales Signal“

„Das ist ein fatales Signal an die privaten Vermieter im Land. Die Mietpreisbremse wirkt nachweislich nicht wie beabsichtigt und richtet sogar eher Schaden an“, betont Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld. „Niemand braucht eine Mietpreisbremse – Ludwigshafen schon gar nicht!“ ergänzt Justizrat Karlheinz Glogger, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands und Vorsitzender von Haus & Grund Ludwigshafen.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Die Mietpreisbremse betrifft die Mieten bei Neuvermietung. Diese dürfen im Geltungsbereich der Bremse grundsätzlich nur höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt in Rheinland-Pfalz in fünf Städten: Mainz, Trier, Ludwigshafen, Speyer und Landau in der Pfalz.

Die Kappungsgrenzenverordnung betrifft Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen und sorgt für eine reduzierte Kappungsgrenze. Das heißt: In den betroffenen Städten darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent (sonst 20 Prozent) steigen – und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenzenverordnung betrifft nur die folgenden vier Städte im Land: Mainz, Trier, Speyer und Landau in der Pfalz. In Ludwigshafen gilt sie bis jetzt nicht.

Mehr Infos zu den Einzelheiten und Ausnahmen enthält das Merkblatt „Kappungsgrenze – Mietpreisbremse“ des Landesverbands.

Bei Fragen und Problemen können und sollten sich Mitglieder von Haus & Grund an ihren Ortsverein wenden.

Das Anhörungsverfahren des Finanzministeriums hatte Haus & Grund Rheinland-Pfalz genutzt, um der Landesregierung noch einmal mit Nachdruck die Argumente gegen die Mietpreisbremse vorzutragen. Der Landesverband legte entschieden Einspruch ein gegen eine Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse.

Gutverdiener profitieren – auf Kosten der Vermieter

Gute Gründe gegen die umstrittene Regelung gibt es eine ganze Menge. Am wichtigsten ist wohl, dass die Preisbremse keineswegs zu mehr bezahlbarem Wohnraum beiträgt. Das belegen zahlreiche Gutachten nur zu deutlich. Die Profiteure niedrigerer Mieten sind keineswegs Bewerber mit niedrigem Einkommen. Denn im Zweifelsfall entscheiden sich Vermieter verständlicherweise auch in Zukunft für Bewerber mit höherem (und vor allem möglichst gesicherten) Einkommen. „Die, die es sich problemlos leisten könnten, zahlen so weniger – auf Kosten der privaten Vermieter“, kritisiert Verbandsdirektor Schönfeld.

Neubau-Förderung taucht nur am Rand auf

Die beste Lösung für angespannte Wohnungsmärkte – da sind sich die Experten ziemlich einig – ist mehr Neubau. Dessen Förderung taucht in der „Mietpreisbegrenzungsverordnung“ zwar auf, spielt aber nur eine Nebenrolle. Schon 2019 wurden laut Verordnung Abkommen mit den fünf Mietpreisbremse-Städten geschlossen.

Darin verpflichten sich die betroffenen Kommunen zu Zielen für die Schaffung von neuen geförderten Wohnungen, sowohl zu Miete als auch für die Eigennutzung. 900 Wohneinheiten sollen im Zeitraum von drei Jahren in Mainz entstehen, 566 in Ludwigshafen, 240 in Trier, 180 in Landau und 150 in Speyer. Dafür stellt das Land rund 260 Millionen Euro zur Verfügung.

Gängelungen drohen private Vermieter zu vergraulen

Während also – erfreulicherweise – auch etwas für mehr Neubau getan wird, droht die Mietpreisbremse in Kombination mit weiteren Gängelungen immer mehr private Vermieter zu vergraulen. Das zeigen die Ergebnisse des Stimmungsbarometers des Landesverbands.

Mehr als 20 Prozent der Befragten erklärten, dass sie überlegen, die Vermietung ganz einzustellen und/oder die Immobilie zu verkaufen. „Da private Vermieter mit Abstand (über 70%) der größte Wohnungsanbieter in Rheinland-Pfalz sind, wäre ein solcher Rückzug aus dem Wohnungsmarkt fatal“, warnt Ralf Schönfeld. Denn das würde den Wohnraum weiter verknappen – gerade auch dort, wo er dringend benötigt wird.

Ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Solche Argumente zeigen bisher jedoch leider keinerlei Wirkung auf die Verantwortlichen in den Regierungen in Berlin und Mainz. Auch begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse werden schlichtweg ignoriert.

Rhein-Pfalz-Kreis und Kreis Alzey-Worms
sind nur knapp davongekommen

Wer die Landesverordnung zur Mietpreisbremse aufmerksam liest, stellt fest, dass neben den fünf betroffenen Städten eigentlich auch zwei Landkreise die Kriterien erfüllen, die die Landesregierung für maßgebliche Zeichen eines angespannten Wohnungsmarktes hält. Der Rhein-Pfalz-Kreis und der Landkreis Worms-Alzey verzeichnen (wie in Mainz, Trier, Landau, Speyer und Ludwigshafen):

  • eine Leerstandsquote von unter 4 Prozent
  • eine überdurchschnittliche Mietbelastung (nach festgelegten Kriterien)

Nach genauer Abwägung entschied sich die Landesregierung jedoch dagegen, auch dort die Mietpreisbremse einzuführen – vor allem wegen der großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Kommunen innerhalb der Kreise.

Übrigens: Zwei Kriterien, die das Bundesgesetz ebenfalls benennt, klammert die Landesregierung ausdrücklich aus:

  • einen stärkeren Anstieg der Mieten als im Bundesschnitt
  • ein Bevölkerungswachstum ohne ausreichenden Neubau

Diese Kriterien sind nach Ansicht der Landesregierung nicht geeignet, um einen angespannten Wohnungsmarkt zu belegen.

 

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe September 2020 vom 2. September 2020). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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