Schweißtreibende Temperaturen: Wenn Hitze für Streit zwischen Mieter und Vermieter sorgt

Beschwerden führen meist nicht zur Mietminderung, sollten aber dennoch besser ernst genommen werden.

Symbolbild Sommerhitze: Thermometer und leidende FrauFoto: New Africa / AdobeStock

Der Sommer hat merklich begonnen – in der vergangenen Woche kletterte das Thermometer vereinzelt schon auf Werte über 35 Grad. Das sorgt für volle Eisdielen, Biergärten und Schwimmbäder und in vielen Gärten laufen die Grills bei gutem Wetter bereits auf Hochtouren. Die Hitze hat aber auch ihre Schattenseiten, denn sie macht zahlreichen Menschen schwer zu schaffen. Selbst in mancher Wohnung – insbesondere, wenn diese im Dachgeschoss liegt – lässt es sich tagsüber und teilweise sogar nachts kaum aushalten.

Überhitzte Gemüter und Streit vor Gericht

Das sorgt schnell für überhitzte Gemüter zwischen Mietern und Vermietern. Der Streit beschäftigt immer wieder die Gerichte. Eine der wichtigsten Fragen dabei: Dürfen Mieter bei großer Hitze die Miete mindern? „Im Normalfall nicht“, stellt Rechtsanwalt Ralf Schönfeld klar. Aber trotz einiger Urteile zu ihren Gunsten rät der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz Vermietern dazu, die Nöte ihrer Mieter besser ernst zu nehmen.

Mehr als 30 Grad durchaus hinzunehmen

Bei Wohnräumen ist die Rechtslage kniffliger als bei Gewerbeimmobilien, weil es an klaren gesetzlichen Vorgaben fehlt. Meist entscheiden die Richter wie in einem Fall vor dem Amtsgericht Leipzig (Az. 164 C 6049/04). Dieses verweigerte einem Mieter das Recht auf Mängelbeseitigung oder Mietminderung. Mieter, so das Gericht, müssen damit rechnen, dass Dachgeschosswohnungen sich im Sommer stark erhitzen können. Temperaturen von 30 Grad seien durchaus hinzunehmen.

Hinweis und Beweise für den Mangel

Das Amtsgericht Hamburg (Az. 46 C 108/04) sprach dem Mieter einer hochpreisigen Neubauwohnung nur deshalb das Recht auf 20 Prozent Mietminderung zu, weil der Wärmeschutz im konkreten Fall nicht den rechtlichen Vorgaben (zum Zeitpunkt des Baus) entsprach. Und selbst wenn ein solcher Ausnahmefall vorliegt, dürfen Mieter den Mangel nicht einfach unbewiesen behaupten. Außerdem müssen sie den Vermieter darauf hinweisen und ihn auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Erst dann haben sie möglicherweise das Recht, die Miete zu mindern. „Das aber auch nur anteilig für die Tage, an denen es besonders heiß war“, betont Verbandsdirektor Ralf Schönfeld.

Eventuell Recht auf fristlose Kündigung

Wenn die Temperaturen in der Wohnung auf gefährliche Werte klettern, können Mieter allerdings das Recht auf eine fristlose Kündigung haben. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes Berlin (Az. 40/06) im Fall einer Wohnung, in der es bis zu 49 Grad warm wurde und die Raumtemperatur bis zu 19 Grad über der Außentemperatur lag.

Chance auf dauerhafte Vermietung erhöhen

Zu einer Kündigung oder auch nur zu einem Rechtsstreit sollten es Vermieter aber möglichst erst gar nicht kommen lassen. „Schließlich sollte es im Interesse des Eigentümers sein, dass die Mieter sich möglichst wohl fühlen“, sagt Schönfeld. Investitionen in den Wärmeschutz (und damit oft zugleich in den Kälteschutz im Winter) steigern den Wert der Immobilie und so die Chancen auf eine dauerhafte Vermietung deutlich. Das gilt in Zeiten steigender Energiepreise natürlich ganz besonders. Wer etwa durch eine bessere Isolierung oder Dämmung den Wohnwert hebt, darf die Mieter im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung sogar an den Kosten beteiligen.

Vermieter entscheidet über den Wärmeschutz

Übrigens: Welche Lösung für einen besseren Wärmeschutz der Vermieter wählt, ist allein ihm überlassen. Für die Eigeninitiative des Mieters gibt es klare Grenzen. Wer – etwa durch das Montieren einer Markise oder den Einbau eines anderen Sonnenschutzes – in die Bausubstanz eingreift, darf das natürlich nicht ohne Genehmigung des Eigentümers.

Bei Problemen hilft die Haus & Grund Beratung

Meist lässt sich das Problem von schweißtreibenden Temperaturen in Wohnungen glücklicherweise friedlich lösen. Kommt es dennoch zum (Rechts-)Streit mit dem Mieter, stehen die Ortsvereine von Haus & Grund ihren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, finden Sie hier eine Übersicht über die insgesamt 37 Vereine in Rheinland-Pfalz:

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Ein heißer Tipp für warme Tage: Lüften ist nicht immer hilfreich

Ob Mietwohnung oder Eigentum: Wer sich in den eigenen vier Wänden erträgliche Temperaturen wünscht, sollte beim Lüften gut aufpassen. Denn das nutzt nur dann etwas, wenn es draußen kühler ist als drinnen. An heißen Sommertagen ist das jedoch meist nur nachts und in den frühen Morgenstunden der Fall.

 

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juni 2022 vom 29. Juni 2022). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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