ROLAND-Rechtsreport 2022: Vertrauen in die Justiz, aber auch in außergerichtliche Einigungen

Repräsentative Umfrage liefert gute Argumente für Rechtsschutz und Haus & Grund Mitgliedschaft.

Symbolbild Rechtsreport: Justizia und ParagraphenzeichenFoto: tunedin / AdobeStock

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem ist unverändert groß. 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze, ebenfalls 70 Prozent in die Gerichte. Auf einen besseren Wert kommen nur kleine und mittlere Unternehmen sowie die Polizei. Das ist das Ergebnis des „ROLAND Rechtsreports 2022“. Seit 2010 führt das Institut für Demoskopie Allensbach diese repräsentative Befragung jährlich im Auftrag des Haus & Grund Kooperationspartners ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG durch.

Viel Vertrauen in außergerichtliche Einigungen

Rundum zufrieden ist die Bevölkerung mit den Gerichten allerdings nicht. 75 Prozent halten die Justiz für überlastet, sogar 81 Prozent haben den Eindruck, dass viele Verfahren zu lange dauern. Das ist sicherlich einer der Gründe, weshalb eine Mehrheit die Erfolgschancen der außergerichtlichen Streitbeilegung hoch einschätzt. 56 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass sich mit ihr viele Konflikte lösen lassen, ohne dass es vor Gericht gehen muss. Nur 31 Prozent sind skeptisch.

Eine Mehrheit findet die Gesetze zu kompliziert

Gleichzeitig hadert mehr als jeder Zweite mit der Komplexität der Gesetzgebung. 55 Prozent befanden, die Gesetze seien zu kompliziert. Sie bezweifeln, dass ein normaler Bürger oder eine normale Bürgerin in der Lage ist, diese zu verstehen.

Ersparnis meist höher als der Mitgliedsbeitrag

Das zusammengenommen ergibt viele gute Argumente für zwei wichtige Säulen der rechtlichen Absicherung einer selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie: die Mitgliedschaft in einem Haus & Grund Ortsverein und der Abschluss einer Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Versicherung. Der Clou dabei: Als Kooperationspartner von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (und 15 weiteren Landesverbänden) bietet die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Mitgliedern besonders attraktive Konditionen. Die Ersparnis ist in der Regel höher als der Jahresbeitrag im Ortsverein.

Ein kostenloser rechtlicher Rat im Ortsverein

Die rechtliche Absicherung funktioniert besonders gut im Zusammenspiel. Wer als Vermieter Ärger hat, weil beispielsweise der Mieter nur unregelmäßig zahlt oder die Nebenkostenabrechnung anzweifelt oder wer als selbstnutzender Eigentümer in Differenzen mit seinem Grundstücks- oder Wohnungsnachbarn gerät, sucht (und bekommt) zunächst den – kostenlosen – rechtlichen Rat der Haus & Grund Experten vor Ort.

Hohe Chance auf außergerichtliche Einigung

Den kompetenten und erfahrenen Fachjuristen ist kein Gesetz zu kompliziert – und sie können in vielen Fällen auch eine außergerichtliche Einigung erreichen. Das heißt: Oft muss der teure Weg vor Gericht gar nicht angetreten werden. Kommt es doch zum Prozess, dann sichert der Haus & Grund Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz die Interessen von Eigentümern und Vermietern umfassend ab.

Entscheidung für einen Prozess wird erleichtert

Dass ein zuverlässiger Partner das Prozesskostenrisiko übernimmt, erleichtert die Entscheidung, im Zweifelsfall auch den Gang vor Gericht zu wagen. Bei finanziellen Streitigkeiten würden die Befragten im Rechtsreport im Durchschnitt ab einem Streitwert von 3.683 Euro vor Gericht ziehen – mit deutlichem Unterschied zwischen Versicherten und Nicht-Versicherten. Personen, die sich mit einer Rechtsschutzversicherung abgesichert haben, würden sich im Schnitt ab 3.567 Euro für ein Gerichtsverfahren entscheiden, solche ohne diese Police erst bei durchschnittlich 3.998 Euro.

Mehr Infos zum Rechtsreport und zum Rechtsschutz

Neben zahlreichen Fragen zur Einstellung zum Rechtssystem behandelt der ROLAND Rechtsreport 2022 auch die hoch aktuellen Themen Fake News, Meinungsfreiheit und Rolle sozialer Medien. Er kann kostenlos heruntergeladen werden:

Mehr über die Mitglieder-Vorteile durch die Kooperation mit ROLAND Rechtsschutz erfahren Sie hier:

Mitglieder können sich bei Fragen an Ihren Haus & Grund Ortsverein wenden:

Praxisbeispiele: So hat sich die Police für Haus & Grund Mitglieder ausgezahlt

  • Streit um Mieterhöhung ohne Mietspiegel
    Haus & Grund Mitglied Dietmar D. vermietet einem jungen Pärchen eine Wohnung. Nach ein paar Jahren wollte er die Miete an die gestiegenen Kosten anpassen. Dazu sprach er ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen aus. Er bat die Mieter, die Mieterhöhung zu bestätigen. Doch diese reagierten nicht: D. konnte die Mieter weder persönlich noch telefonisch erreichen.
    Sein Anwalt empfahl ihm, Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu erheben. Im Prozess zeigte sich die Gegenseite verteidigungsbereit. Die Mieter erklärten, dem Mieterhöhungsverlangen sei kein aktueller Mietspiegel beigefügt gewesen. Deshalb hätten sie die Mieterhöhung nicht überprüfen und ihr somit auch nicht zustimmen können.
    Das Amtsgericht gab der Klage trotzdem statt und verwies auf die geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Es ist demnach ausreichend, wenn der Vermieter die Einsichtnahme in den Mietspiegel anbietet. Der Mietspiegel muss dem Erhöhungsverlangen nicht beigefügt werden. Dietmar D. hatte in seinem Schreiben angeboten, den Mietspiegel bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Dies war nach Ansicht des Gerichts ausreichend. So hätten die Mieter in zumutbarer Weise eine Überprüfung der Beträge vornehmen können. Die Mieterhöhung wurde somit wirksam.
    Die von ROLAND Rechtsschutz verauslagten Anwalts- und Gerichtskosten mussten nach der Entscheidung des Gerichts von den Beklagten erstattet werden.
  • Anfechtung einer Baugenehmigung
    Die Eheleute A. sind Mitglieder in einem Ortsverein von Haus & Grund und Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses. Auf dem angrenzenden Grundstück fanden umfangreiche Bauarbeiten statt. Dort sollte ein Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten und einer Tiefgarage entstehen. Der geplante Bau überschritt jegliches Maß der in der näheren Nachbarschaft vorhandenen Bebauung.
    Die Eheleute A. wollten gegen die Baugenehmigung vorgehen. Sie wendeten sich an ihren Ortsverein und beauftragten nach ausführlicher Beratung einen Fachanwalt aus dem ROLAND-Partner-Netzwerk. Dieser erhob im Namen der Eheleute A. fristwahrend Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung.
    Der Fachanwalt erhielt Akteneinsicht und überprüfte die Genehmigungsvoraussetzungen. Nach Besprechung mit den Eheleuten A. empfahl er diesen, die Klage aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten zurückzunehmen.
    ROLAND Rechtsschutz übernahm die Prozesskosten für die Eheleute A.
  • Wasserschaden durch ein Aquarium
    Lennart B., Mitglied bei Haus & Grund, gehört ein Einfamilienhaus, das er vermietet. Nachdem seine Mieter aus dem Haus ausgezogen waren, entdeckte B. einen großen Fleck auf dem Parkettfußboden im Wohnzimmer. Erst ging er davon aus, dass die Familie nach ihrem Auszug an dieser Stelle nur schlecht geputzt hatte. Bei einer genaueren Untersuchung musste er jedoch feststellen, dass es sich um einen Wasserfleck handelte, der schon in die Dielen eingezogen ist. Um eine Ausbreitung zu verhindern, beauftragte B. ein Fachunternehmen mit der Reparatur. Dieses tauschte die beschädigten Dielen großflächig aus.
    Die Kosten für die Reparatur wollte sich Herr B. von seinen ehemaligen Mietern ersetzen lassen. Doch sie behaupteten, der Schaden sei schon bei ihrem Einzug vorhanden gewesen und lehnten deshalb die Zahlung ab. Im Prozess vor dem Amtsgericht konnte der Eigentümer die Behauptung mit Hilfe des beim Einzug erstellten Übergabeprotokolls widerlegen. Die Wohnung war vor dem Einzug der Mieter frisch renoviert worden. Die Mieter gaben schließlich zu, dass ein Zulaufschlauch des im Wohnzimmer aufgestellten Aquariums undicht gewesen war und so über längere Zeit immer wieder Wasser ausgetreten sei.
    Das Gericht verurteilte die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und Übernahme der Prozesskosten. Für die Prozesskosten ist ROLAND Rechtsschutz in Vorlage getreten.
  • Hanfanbau im gemieteten Haus
    Die Eheleute P. sind Mitglieder bei Haus & Grund und bewohnen eine Doppelhaushälfte. Die angrenzende Doppelhaushälfte haben sie an die alleinstehende Frau W. vermietet. Zunächst waren sie skeptisch, das Haus an eine Einzelperson zu vermieten. Da W. allerdings ausreichende Einkünfte nachweisen konnte und erklärte, dass sie viel Platz für ihre Kunstsammlung braucht, stimmten sie dem Mietvertrag zu. Eines Tages jedoch rückte die Polizei zur Hausdurchsuchung an. Sie stellte fest, dass die Mieterin die großzügigen Räumlichkeiten auch dazu nutzte, Hanf anzubauen. Die Eheleute P. kündigen daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Weil die Mieterin jedoch nicht auszog, beauftragen sie ihre Rechtsanwältin, Räumungsklage zu erheben.
    Das Gericht sah die fristlose Kündigung als berechtigt an. Nicht jedes kriminelle Verhalten ist ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Die Hausdurchsuchung, die durch das Verhalten der Beklagten verursacht wurde, sorgte aber für eine derart negative Außenwirkung, dass die Vermieter berechtigt waren, das Mietverhältnis fristlos zu beenden.
    Die von ROLAND Rechtsschutz vorgelegten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten müssen von der Beklagten erstattet werden.

 

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe April 2022 vom 27. April 2022). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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