Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Haus & Grund begrüßt die Hilfsbereitschaft vieler Eigentümer

Bei der Unterbringung der Flüchtlinge leisten auch die privaten Eigentümer einen wertvollen Beitrag.

Symbolbild Flüchtlinge: Frauen-Gesicht in Ukraine-FahneFoto: Виктория Котлярчук / AdobeStock

Die schlimmen Bilder des Krieges in der Ukraine und das Schicksal der zahlreichen Flüchtlinge haben in den vergangenen Wochen wohl niemanden kalt gelassen. Deutschland und Europa erleben aktuell eine in dieser Form beispiellose Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität. „Hilfstransporte und Spenden sind wichtig. Aber das alleine reicht nicht. Jetzt geht es auch darum, solidarisch zu sein und die Flüchtlinge zu empfangen“, ruft der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Christoph Schöll, auf. Wirklich stolz ist er darauf, wie schnell die Versorgung der notleidenden Menschen mit einer Unterkunft vielerorts bereits angelaufen ist – und welch zentrale Rolle dabei in Rheinland-Pfalz die privaten Eigentümer und Vermieter gespielt haben. „Die Hilfsbereitschaft ist einfach riesengroß“, freut er sich.

Binnen kürzester Zeit mehrere 100.000 Unterkünfte angeboten

Über die Koordinierungsstellen der Städte und Gemeinden sowie private Initiativen wurden binnen kürzester Zeit mehrere 100.000 Unterkünfte – Gästezimmer, Feriendomizile und Wohnungen – angeboten, und das sowohl für die vorübergehende Versorgung als auch dauerhaft.

Zusätzlich werden Unterkünfte der öffentlichen Hand, darunter neben Wohnheimen auch Sporthallen und Kasernen, vorbereitet. Die ersten Flüchtlinge sind schon da und konnten ihr neues Zuhause beziehen. „Das ist wirklich vorbildlich“, findet Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld. Er hofft, dass das gute Beispiel weiter Schule macht. „Wir als Eigentümer dürfen die Kriegsopfer und die Kommunen in dieser Situation nicht alleine lassen“, appelliert Schöll.

Fünf Aufnahmeeinrichtungen und zahlreiche Anlaufstellen vor Ort

Erste Anlaufstellen für Flüchtlinge, die nach Rheinland-Pfalz kommen, sind die Aufnahmeeinrichtungen in Trier, Bitburg, Hermeskeil, Kusel und Speyer. Um die Unterbringung vor Ort kümmern sich in vielen großen wie kleinen Städten und Gemeinden beziehungsweise Landkreisen eigene Koordinierungsstellen oder die kommunale Verwaltung. Wer möchte, kann Wohnungsangebote und Fragen per Mail oder telefonisch loswerden bzw. per Online-Formular melden, beispielsweise in

Ist Ihre Stadt oder Gemeinde in dieser Aufzählung nicht vertreten, lohnt es sich, auf deren Homepage nachzuschauen oder bei der Kommunalverwaltung nachzufragen.

Ortsunabhängig und bundesweit vermittelt die Initiative #unterkunft zwischen Flüchtlingen und Anbietern von Unterkünften:

Rechtliche Hinweise zum Wohnraum für Flüchtlinge: Was Eigentümer und Mieter beachten sollten

Der Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele Menschen, ob selbstnutzender Eigentümer oder Mieter, wollen helfen, um wenigstens das Leid der Geflüchteten ein wenig zu lindern. Wer Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, sollte unter anderem folgende Punkte beachten:

  • Eigentümer oder Mieter können zur Verfügung stehenden Wohnraum entweder der zuständigen Kommunalverwaltung melden (siehe oben) oder diesen auf Portalen wie beispielsweise www.unterkunft-ukraine.de anbieten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es nicht.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass es insbesondere bei längerfristiger Unterbringung nicht zu einer Überbelegung kommt. Wann zu viele Menschen in einer Wohnung wohnen, entscheidet sich immer im Einzelfall. Bei der auch politisch erwünschten vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen dürfte der Spielraum etwas weiter sein.
  • Wenn Mieter nur für einzelne Tage oder wenige Wochen Zimmer kostenfrei zur Verfügung stellen, muss der Vermieter nicht informiert werden. Haus & Grund rät jedoch dazu, den Vermieter und auch die Nachbarn vorab mit einzubinden. So schafft man ein gemeinsames Verständnis und motiviert andere, ebenso Wohnraum für Flüchtende zur Verfügung zu stellen. Wenn Flüchtende über einen längeren Zeitraum in die Wohnung aufgenommen werden, muss der Vermieter jedoch zwingend um Erlaubnis gefragt werden.

 

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe März 2022 vom 24. März 2022). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

Button: Anmelden für den digfitalen Info-Service

Zurück

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen