Police online abschließen: Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz zu Sonderkonditionen
Als Mitglied bei Haus & Grund profitieren Sie von der Partnerschaft mit ROLAND Rechtsschutz.
Foto: baranq / AdobeStock
Wer eine Wohnung oder ein Haus sein Eigen nennt, für den kann guter (juristischer) Rat schon mal teuer werden. Da ist eine gute Absicherung durch eine Rechtsschutz-Police schnell bares Geld wert.
Schon seit über 30 Jahren profitieren private Immobilieneigentümer und -vermieter in ganz Deutschland von der Partnerschaft zwischen Roland Rechtsschutz und Haus & Grund (siehe auch die aktuellen Fallbeispiele im Kasten unten).
Sonderkonditionen – auch, aber nicht nur finanziell
Sie erhalten Sonderkonditionen – nicht nur, aber auch finanziell. Jetzt wurde die Zusammenarbeit weiter ausgebaut: Ab sofort können Mitglieder von Haus & Grund Rheinland-Pfalz den Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz ganz bequem online abschließen.
Mehr Informationen:Mehr über die Kooperation erfahren Sie hier:
Mitglieder können sich bei Fragen aber auch an Ihren Haus & Grund Ortsverein wenden: |
Mit wenigen Klicks zum umfassenden Rechtsschutz
„Wir freuen uns, dass unsere Mitglieder nun mit nur wenigen Klicks einen umfassenden Rechtsschutz erhalten, ganz gleich, ob für ihre selbst genutzte oder ihre vermietete Immobilie“, betont Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld.
Gerade für Immobilienbesitzer ist die Absicherung bei möglichen Streitigkeiten mit Nachbarn oder Mietern essenziell. Wenn Ruhezeiten regelmäßig missachtet werden, es Ärger mit Grundstücksgrenzen, Bäumen, Sträuchern oder Mauern gibt oder wenn die Miete nicht bezahlt wird, bietet eine Rechtsschutz-Versicherung Unterstützung.
Außergerichtliche Beratung bei Haus & Grund
Entstehen etwa Probleme mit einem säumigen Mieter, wendet sich das Mitglied zunächst für die außergerichtliche Beratung an den Haus & Grund Verein vor Ort. Der Verein wird in diesem Fall den Mieter zur Zahlung der Miete auffordern.
Freie Anwaltswahl für das gerichtliche Verfahren
Bei Nichtzahlung müssen die Ansprüche dann gerichtlich geltend gemacht werden. Dabei hat das versicherte Mitglied freie Anwaltswahl. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Versicherungsschutz für das gerichtliche Verfahren ein, denn Roland stellt bedingungsgemäß Kostenschutz für die gerichtliche Geltendmachung rechtlicher Interessen zur Verfügung.
Praxisbeispiele: So hat sich die Police für Haus & Grund Mitglieder ausgezahltKein Räumungsschutz zur Wohnungssuche:Vermieterin Andrea R. ist Mitglied bei Haus & Grund und Eigentümerin einer Drei-Zimmer-Wohnung. Mieterin Bianca N. wohnte dort gemeinsam mit ihren Kindern. Als die Vermieterin ihr wegen Eigenbedarfs kündigte, beantragte die Mieterin prompt Räumungsschutz beim zuständigen Amtsgericht. Es stelle für sie und ihre Kinder eine unbillige Härte dar, die Wohnung räumen zu müssen, weil sie noch keine neue Bleibe gefunden habe. Zudem besuchten ihre Kinder eine in der Nähe gelegene Schule. Familiäre Situation begründe keine unbillige Härte Das Gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, Räumungsschutz allein zur Ermöglichung der Wohnungssuche werde nicht gewährt. Auch die familiäre Situation der alleinerziehenden Mutter mit schulpflichtigen Kindern begründe noch keine unbillige Härte. Denn solche Probleme aufzufangen, sei grundsätzlich Aufgabe des Staates, nicht des Vermieters. Die Mieterin musste die Verfahrenskosten tragen Da sie im Verfahren unterlegen war, musste die Mieterin die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 4.793 Euro einschließlich der von ROLAND Rechtsschutz in Höhe von 1.960 Euro verauslagten Kosten tragen. Streit um einen Baum auf der Loggia:Haus & Grund Mitglied Renate S. ist Eigentümerin einer Wohnung mit Loggia, die Mieter Andreas G. bewohnt. Dieser ist passionierter Hobbygärtner und ein echter Pflanzenfreund – aber genau das sorgte nun für Ärger. Denn G. hatte seine Loggia nicht nur mit diversen Blumenkübeln ausgestattet, sondern auch einen Ahorn-Baum (!) angepflanzt. Er wuchs über die Jahre zu solch stattlicher Größe heran, dass der Mieter ihn sogar mit Ketten an der Hauswand sichern musste. Ahorn-Baum ist keine geeignete Bepflanzung Jetzt reichte es S. und sie legte Klage auf Beseitigung des Baumes ein. Dieser stelle zwischenzeitlich eine Gefahr für die Nachbarschaft dar und beeinträchtige optisch das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes. Das Amtsgericht schloss sich der Ansicht von Renate S. an und verurteilte Andreas G. dazu, den Baum zu entfernen. Nach Ansicht des Gerichts stellt ein Baum keine geeignete Balkonbepflanzung dar und unterfällt somit nicht dem üblichen Mietgebrauch. Auch in der Berufungsinstanz hatte der Mieter keinen Erfolg. Der Hobbygärtner musste den Baum entfernen Andreas G. musste deshalb den Baum vom Balkon entfernen und die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 1.210 Euro tragen, die ROLAND Rechtsschutz für Renate S. bevorschusst hatte. |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe März 2021 vom 8. März 2021). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: