Wenn der Weihnachtstrubel vor Gericht landet...
Haus & Grund gibt Tipps für eine friedvolle Adventszeit mit den Nachbarn
So richtig offiziell beginnt die Weihnachtszeit ja eigentlich erst am nächsten Sonntag mit dem 1. Advent. Doch schon jetzt sind die Vorboten des Festes überall zu sehen: In den Supermärkten türmen sich Schoko-Nikoläuse neben Lebkuchenbergen, auf Weihnachtsmärkten umklammern kühle Hände dankbar warme Glühwein-Tassen – und an vielen Häusern, an Balkonen und in Fenstern funkeln die Lichterketten nur so um die festliche Wette.
Festlich, funkelnd – friedlich? Längst nicht überall!
Gerade die Weihnachtsdekoration am Haus oder im Hausflur stößt allerdings nicht überall in der Nachbarschaft auf ungeteilte Gegenliebe. „In der Regel haben Weihnachtsmuffel aber keinen Anspruch auf das Entfernen des Lichterschmucks“, weiß Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Schließlich handelt es sich inzwischen um eine weitverbreitete Sitte, in der Weihnachtszeit das Haus mit Lichterketten zu schmücken.“ So sah es zum Beispiel auch das Landgericht Berlin. Nach dessen Urteil kann es ein Wohnungseigentümer seinen Mietern im Normalfall nicht untersagen, Fenster und Balkon derart zu dekorieren (LG Berlin, Az. 65 S 390/09).
„Wie so oft gilt aber auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme“, sagt Verbandsdirektor Schönfeld. Er verweist auf einen vorm Landgericht Köln verhandelten Fall (LG Köln, Az. 29 T 205/06). Hier hatte ein Wohnungseigentümer seinen Balkon an überaus auffälliger Stelle, nämlich im 18. Geschoss eines Hochhauses, mit LED-Leuchten ausstaffiert. Die Richter waren ebenso wie die Eigentümergemeinschaft der Meinung, dass es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung handle. Schließlich sei das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage durch die weit sichtbaren Leuchten spürbar verändert worden. Also musste sie der Eigentümer entfernen.
„Der Fall zeigt, dass sich gerade Wohnungseigentümer am besten schon im Vorfeld in der Gemeinschaft abstimmen, was den außen angebrachten Weihnachtsschmuck angeht“, rät der Haus & Grund Experte. „Nicht jeder ist ein glühender Fan des an der Fassade kraxelnden Weihnachtsmanns“, schmunzelt der Rechtsanwalt. „Zumal, und das ist dann teurer Ernst, dessen Anbringen die Fassade oder die Wärmedämmung beschädigen könnte.“ Und die Deko muss in jedem Fall – Stichwort Verkehrssicherungspflichten – Wind- und Schneelast standhalten können.
Nachbarn haben manchmal einfach die Nase voll
„Es entscheidet eben oft das rechte Maß darüber, was erlaubt ist“, erklärt RA Schönfeld. So darf ein Mieter durchaus einen Adventskranz an seiner Wohnungstür befestigen. Die Mitmieter können ihm das jedenfalls nicht untersagen, entschied das Landgericht Düsseldorf (Az. 25 T 500/98). Allerdings dürfen die Nachbarn zu Recht auf die Barrikaden gehen, wenn jemand das gesamte Treppenhaus nach seiner (weihnachtlichen) Fasson dekoriert. Das müssen die Nachbarn nicht dulden, so das Amtsgericht Münster (Az. 38 C 1858/08).
Über Optik lässt sich eben hervorragend streiten. Aber was wäre die Weihnachtszeit ohne diese ganz speziellen Düfte, die überall in der Luft liegen? Die lassen sich bei Bedarf sogar künstlich erzeugen, mit Hilfe von Duftkerzen oder -sprays. „Im Hausflur sollten Eigentümer oder Mieter aber lieber auf solche Hilfsmittel verzichten“, sagt Schönfeld. In einem vorm Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelten Fall hatten die Nachbarn die Nasen gestrichen voll. Verständlich, befand das Gericht und untersagte das Versprühen jedweder Duftstoffe im Hausflur (OLG Düsseldorf, Az. 3 WX 98/03).
Merke: Nicht nur in der Weihnachtszeit, sondern ganz allgemein sollte die gegenseitige Rücksichtnahme oberste Priorität haben. „Es wäre wohl niemand erfreut, von seiner wohlverdienten Nachtruhe durch die grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration des Nachbarn abgehalten zu werden. In einem solchen Fall wäre die einfachste Lösung, die Beleuchtung um 22 Uhr einfach auszuschalten“, appelliert Schönfeld an die Vernunft aller Beteiligten. Eigentlich klar: Das A und O des Weihnachtsfriedens? Aufeinander zugehen und miteinander reden.
Sie haben trotz aller Appelle an die Vernunft Ärger mit Miteigentümern oder Mietern? Der Haus & Grund Ortsverein berät seine Mitglieder gern!