Trotz Kritik und guter Gegenargumente: Aufteilung der CO₂-Kosten beschlossen
Nach einem Stufenmodell müssen Vermieter ab 2023 zwischen 0 und 95 Prozent zahlen.
Erst verzögerte sich die Einführung. Dann gab es sogar etwas Hoffnung, die guten Argumente gegen eine Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter hätten die FDP zum Einlenken bewogen. Aber am 10. November beschloss der Bundestag schließlich doch das umstrittene Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (kurz: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz oder CO₂KostAufG). Und baute dabei gleich noch zwei für Vermieter ungünstige Änderungen ein.
Was genau beschlossen wurde und welche Auswirkungen das für private Vermieter hat, erklärt ein Artikel der November-Ausgabe des kostenlosen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (vom 18. November 2022) .
Mehr dazu können Sie dem vollständigen Artikel entnehmen: