Schieben, schaufeln und streuen: Das sollten Eigentümer und Mieter im Winter beachten
Unser Überblick beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die geltende Räum- und Streupflicht.
Die alljährliche Frage nach einer weißen Weihnacht ist mittlerweile beantwortet. Etwas anderes war schon Mitte Dezember klar, als die jüngste Ausgabe des digitalen Info-Services des Landesverbands verschickt wurde: Auch in diesem Winter sorgt der Streit um die Zuständigkeit für die Räum- und Streupflicht erfahrungsgemäß wieder für reichlich Streit und erhitzte Gemüter. Denn leider sind dazu viele Vermutungen oder sogar Fehl- und Falschinformationen im Umlauf. Wer muss nun also die Wege vor dem Haus streuen und freihalten? Die Kommune? Der Eigentümer? Die Mieter? Ganz so leicht ist diese Frage nicht zu beantworten. Den Lesern des digitalen Info-Services gaben wir bereits am 15. Dezember einen Überblick zu den Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen.
Mehr dazu können Sie dem vollständigen Artikel entnehmen: