Rheinland-Pfalz erleichtert das Bauen mit Holz

Neue Landesbauordnung erlaubt das Errichten bis zu fünfgeschossiger Holzgebäude ohne Sondergenehmigung

Seit Anfang August gilt nun in Rheinland-Pfalz die neue Landesbauordnung. Einer der Schwerpunkte des Regelwerks ist das Bauen mit Holz, das deutlich erleichtert wurde. „Damit hat das Land entscheidende Hindernisse für mehrgeschossige Gebäude aus Holz beseitigt. Es ist damit auf dem Weg, sein großes Holzbau-Potenzial zu nutzen“, sagte Dirk Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Fertigbau (BDF). Nun können in Rheinland-Pfalz ohne Sondergenehmigung bis zu fünf Stockwerke hohe Häuser aus Holz errichtet werden.

Landesbauministerin Doris Ahnen stellte zur Einführung der neuen Bauordnung die große Bedeutung des Bauen mit dem Naturwerkstoff heraus: „Sie ist schon heute groß und wird noch weiter wachsen“. Damit rechnet auch der BDF, nach dessen Zahlen Rheinland-Pfalz bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 22,6 Prozent (der neu errichteten Häuser) schon heute eine der höchsten Holzbauquoten bundesweit vorweisen kann.

Vorteile durch die Änderung der Bestimmungen betonten auch Fachleute wie Hans-Jürgen Stein. Der Architekt aus Kasel (Vorstandsmitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz) sah die Chancen insbesondere dort, wo Wohnraum knapp ist. „Nachverdichtungen und Aufstockungen können in Städten wie Mainz oder Trier in Holzbauweise schnell und nachbarschaftsverträglich umgesetzt werden. Dank der neuen Landesbauordnung wird das in Zukunft leichter gehen“, sagte er.

Neben anderen Vorzügen des Materials strich Ahnen insbesondere den ökologischen Aspekt heraus. Mit Holz, argumentierte sie, könne künftig in größerem Umfang als bislang nachhaltig gebaut werden.

Tobias Krell

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