Jetzt sputen für den Grundsteuer-Erlass 2013
Haus & Grund Rheinland-Pfalz rät zur Eile
Fixe Kosten für eine Immobilie sind für Vermieter immer dann besonders bitter, wenn auf der anderen Seite Mietausfälle zu beklagen sind. Zumindest bei der Grundsteuer gibt es eine Möglichkeit, die immer noch vielen privaten Eigentümern unbekannt ist: Wer unverschuldet unter erheblichen Mietausfällen zu leiden hatte, kann sich einen Teil der Grundsteuer erstatten lassen. Allerdings müssen dafür Fristen eingehalten werden. „Für das Jahr 2013 läuft die Frist nur noch bis einschließlich 31. März 2014“, erinnert Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Er beantwortet auch die wichtigsten Fragen rund um den Grundsteuererlass.
Welche grundsätzlichen Bedingungen müssen für einen Grundsteuererlass erfüllt sein?
„Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird dann erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder wenn eine Immobilie sogar vollkommen ertraglos war. Als Gründe akzeptiert werden beispielsweise Leerstand, allgemeiner Mietpreisverfall oder strukturelle Nichtvermietbarkeit. Ins Feld geführt werden können aber auch außergewöhnliche Ereignisse wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen – allerdings nur, solange der Ausfall unverschuldet erfolgt ist.“
Was bedeutet „unverschuldet“?
„Geprüft wird in diesem Zusammenhang gerne, wie ernsthaft die Bemühungen eines Vermieters um Mieter gewesen sind. Ich rate deshalb, diese Bemühungen sorgfältig zu dokumentieren. Grundsätzlich sind Vermieter zwar nicht verpflichtet, ihre Wohnungen unterhalb des allgemein üblichen Mietpreisniveaus anzubieten oder besonders aufwendige, unwirtschaftliche Vermietungsbemühungen vorzunehmen. Allerdings dürfen auch nicht unrealistisch hohe Mieten verlangt werden. Und nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen bei mehrjährigen Leerständen die Vermietungsbemühungen intensiviert werden, etwa durch Beauftragung eines Maklers.“
Wie groß ist der Anteil der Grundsteuer, der erlassen wird?
„Das hängt ganz vom Grad der Mietausfälle ab. Bei mehr als 50 Prozent Ausfall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, bei einem Komplettausfall sogar 50 Prozent.“
Wohin muss ich mich mit einem Antrag auf Grundsteuererlass wenden?
„An das Steueramt der zuständigen Stadt oder Gemeinde.“
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