Indexmieten: Das neue Basisjahr ist 2015
Änderung ist u.a. wichtig bei Indexmietverträgen
Ende Februar 2019 hat das Statistische Bundesamt den Verbraucherpreisindex (VPI) und den Index der Einzelhandelspreise (EHPI) vom bisherigen Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015 umgestellt. Diese Umstellung ist unter anderem für Vermieter mit Indexmietverträgen von erheblicher Bedeutung, sobald sie einen neuen Mietvertrag abschließen oder eine Mietänderung vornehmen.
Basismiete gekoppelt an die Verbraucherpreise
Miet- und Grundstücksverträge, aber auch andere privatrechtliche Verträge sind oft mit Wertsicherungsklauseln oder Preisgleitklauseln versehen, zu deren Anpassung häufig Preisindizes des Statistischen Bundesamtes verwendet werden. Bei Indexmietverträgen ist die Basismiete in der Regel an die Entwicklung des VPI oder des EHPI gekoppelt.
Diese beiden Indizes werden üblicherweise alle fünf Jahre umgestellt. Die Anpassung soll gewährleisten, dass die Verbraucherpreisstatistik aktuelle Zahlen beispielsweise zu den Konsumstrukturen der privaten Haushalte bereitstellt und international anerkannte neue Berechnungsmethoden verwendet.
Im Rahmen der aktuellen Indexumstellung werden die Indizes ab Beginn des neuen Basisjahres 2015, also ab Januar 2015, neu berechnet. Diese ersetzen ab diesem Zeitpunkt die Indizes auf alter Basis. Dabei können sich auch Änderungen der Teuerungsraten für die Jahre 2015 bis 2018 ergeben.
Indizes vor Januar 2015 werden nicht neu berechnet, sondern nur auf das neue Basisjahr umgerechnet. Änderungen in den Teuerungsraten bewegen sich daher in diesem Zeitraum in engen Grenzen und sind ausschließlich rundungsbedingt.
Die Veröffentlichung neuer Verbraucherpreisindizes durch das Statistische Bundesamt hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Mietanpassungen. Da lange Reihen auf der neuen Indexbasis 2015 bereitgestellt werden, sind zudem Zahlungsanpassungen berechenbar, selbst wenn der Vertragsbeginn oder die letzte Anpassung schon länger zurückliegt.
Aktuelle Indexzahlen (inkl. Veränderungsraten) der Verbraucherpreisstatistik für Monate und Jahre veröffentlicht das Statistische Bundesamt im Internet etwa zwei Wochen nach Abschluss des Berichtsmonats unter http://t1p.de/destatis
Wenn Sie Fragen zu Wertsicherungsklauseln und Mietanpassung haben – Ihr Haus & Grund Verein berät Sie gerne! n hug
Merkblatt aktualisiert
Zum Thema Indexmiete gibt es auch ein Merkblatt von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Dieses wurde nun aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Es enthält die wichtigsten Informationen und Tipps zur Indexmiete, Beispiele, Formulierungsmuster und einen Hinweis, wie Sie vorgesehen sollten, wenn Ihr Indexmietvertrag sich auf ein anderes als das neue Baisjahr (2015) bezieht.