Haus & Grund Rheinland-Pfalz bekräftigt Forderung nach einer Grundsteuerbremse
Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordert eine Grundsteuerbremse: Der Hebesatz soll künftig innerhalb von drei Jahren nur noch um höchstens 20 Prozent steigen dürfen. Das bekräftigte der Landesverbandsvorsitzende Manfred Leyendecker jetzt in einem Beitrag für „Der Steuerzahler“.
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Von Dr. Ilse Preiss
Der Steuerzahler“ ist das Magazin, das alle Mitglieder des Bundes der Steuerzahler (BdSt) monatlich in ihrem Briefkasten finden. Mit dem BdSt Rheinland-Pfalz – geführt von Rainer Brüderle – verbinden Haus & Grund unter anderem zwei aktuelle gemeinsame Ziele: Beide Interessensverbände setzen sich für eine Senkung der Grunderwerbsteuer und für die Einführung einer Grundsteuerbremse ein. Dazu wurde kürzlich eine gemeinsame Initiative vereinbart (wir berichteten). In Sachen Grundsteuerbremse fand der Haus & Grund Landesvorsitzende Manfred Leyendecker jetzt in einem Beitrag für die BdSt-Publikation klare Worte.
Die Grundsteuer muss reformiert werden, weil der Bundesfinanzhof die Art ihrer Bemessung auf Basis völlig veralteter Bewertungsgrundlagen (Stichwort: Einheitswert) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Der Startschuss für die Reform fiel nach jahrelanger Diskussion im September 2016 durch einen Beschluss des Bundesrats; eine Zusammenfassung des aktuellen Stands der Dinge war im September-Heft des Verbandsmagazins von Haus & Grund Rheinland-Pfalz zu lesen. Die aufgrund der Reform geplante Neubewertung von rund 35 Millionen Grundstücken betrifft sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter, da die Grundsteuer Bestandteil der Betriebskostenumlage ist.
Der Landesverband, kündigt Leyendecker an, werde den weiteren Gang des Reformvorhabens wie schon seither kritisch begleiten: „Wir werden uns mit Verve dafür einsetzen, dass Grundstückseigentümer sowie private und gewerbliche Mieter keine steuerlichen Mehrbelastungen aus der Reform befürchten müssen. Ferner fordern wir im Verbund mit dem Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. weiterhin, dass (in Anlehnung an die Kappungsgrenze im Wohnraummietrecht) eine Grundsteuerbremse eingeführt wird. Konkret bedeutet dies, dass der Hebesatz maximal um 20 Prozentpunkte in drei Jahren erhöht werden darf. Auf diese Weise könnte ein wichtiger Beitrag zum bezahlbaren Wohnraum geleistet werden.“
Es verwundere nicht, so der Verbandsvorsitzende in seinem Beitrag, dass die Grundsteuer, „der Dino der Steuergesetzgebung“, sich „bei deutschen Bürgermeistern wachsender Beliebtheit erfreut“. Schließlich habe das bundesweite Aufkommen – 2016 rund 13 Milliarden Euro, Tendenz steigend – „eine beeindruckende Größe“ und sei weitgehend unabhängig von konjunkturellen Einflüssen. Damit stelle die Grundsteuer für die Gemeinden „einen fest kalkulierbaren Posten im System der kommunalen Einnahmequellen“ dar. Für Manfred Leyendecker ist aber auf jeden Fall klar, dass „weder die Aufkommenskontinuität dieser Steuer noch ihr Fortbestand ernsthaft in Frage“ stehen.
Allerdings: Der aktuell mehrheitsfähige Reformvorschlag, auf den sich die Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Hamburg verständigt haben, dürfte einige soziale Härten nach sich ziehen. In der deshalb vorgesehenen „doppelte Korrektur“ durch Länder-Steuermesszahlen einerseits und kommunale Hebesätze andererseits sieht Leyendecker „nur unverbindliche politische Absichtserklärungen, die erst im Grundsteuergesetz umgesetzt werden müssten“. Eben diese Umsetzung aber sei gar nicht Gegenstand der laufenden Reform, die „zunächst nur das Bewertungsgesetz an die zu erwartenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen will“.
„Die steuerliche Belastung von Grund und Boden ist von enormer wirtschaftlicher Bedeutung“, so der Haus & Grund Landesvorsitzende in seinem Beitrag. Und weiter: „Es ist daher zu fordern, dass die Aufkommensneutralität gewährleistet wird, das heißt, dass die Bürger im Durchschnitt nicht zusätzlich belastet werden. Dies ist angesichts der Beteiligung und Betroffenheit unterschiedlicher Gebietskörperschaften eine besondere Herausforderung. Dabei wird es wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung des Reformvorhabens ankommen.
Den Steuerpflichtigen wird nur dann gedient sein, wenn das Gesetz nicht nur verfassungsgemäß, sondern vor allem auch praktikabel konzipiert wird.“ Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer und Mieter, befürchtet Manfred Leyendecker, „würde sich in der ganzen Breite der Gesellschaft negativ auswirken“.