Haus & Grund: Heizungsgesetz braucht Plan statt Panik
Eigentümerverband fordert praxistauglichen Neustart des Gesetzes und kritisiert die Pläne zur Diskriminierung älterer Immobilieneigentümer.
Nicht nur die FDP sondern auch zahlreiche Ministerpräsidenten der SPD sowie der grüne Ministerpräsident Kretschmann zweifeln am bisherigen Zeitplan für die Heizungspläne der Bundesregierung. Ab Januar 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Kretschmann hat seinem Parteikollegen empfohlen, noch einmal genau zu klären, ob das Gesetz in dieser Zeit auch wirklich umsetzbar sei. „Das muss man noch mal sorgfältig prüfen, denn man kann von niemandem etwas verlangen, was er nicht kann“, so Kretschmann. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, stimmt dieser Aussage zu und fordert einen planvollen Neustart des Gesetzes.
Bundestag diskutiert in aktueller Stunde über die Heizungspläne der Bundesregierung
Während sich Parteien der Ampelregierung auf offener Bühne über den richtigen Weg für die Wärmewende streiten, findet heute im Bundestag eine aktuelle Stunde dazu statt. Die Beratung erfolgt auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion zum Thema „Heizungspläne der Bundesregierung stoppen – Wärmewende technologieoffen und sozial verträglich gestalten“.
Haus & Grund fordert Neustart für Habecks Heizungsgesetz
Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz spricht sich für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein“, so die Forderung von Verbandsdirektor Schönfeld. Für einen planvollen Gesetzgebungsprozess, der die Bürger mitnimmt und nicht in Panik versetzt, brauche es vor allem mehr Zeit. Das Ministerium hat zwar eine Vielzahl an Expertengutachten eingesammelt, aber diese dann weitgehend ignoriert. Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig. Dabei sind die Widerstände sowohl in der Bevölkerung als auch im Parlament riesengroß. Man sollte jetzt die Chance nutzen, und das Gesetz auf einer ordentlichen Basis neu ausrichten.
Haus & Grund ärgert sich besonders über die Begründung und Regelung der Altersgrenze ab 80 Jahre
Das neue Heizungsgesetz soll für alle gelten – außer für über 80-Jährige. Wer wissen will, warum Ausnahmen nur für diese Altersgruppe vorgesehen sind, 77-, 78- und 79-Jährige aber zum Austausch ihrer Heizungen gezwungen werden, der muss sich den Gesetzentwurf genauer anschauen. „Letztlich liegt die Begründung darin“, erklärt Verbandsdirektor Ralf Schönfeld, „dass die Lebenserwartung dieser Menschen nur halb so lang ist wie die einer Wärmepumpe. Wenn man böse sein will, sollte man hinzufügen: Nur bei guter Wartung. Ich halte diese Altersgrenze für willkürlich und in ihrer Begründung für perfide.“ Die Anknüpfung an das vollendete 80. Lebensjahr, so ist im Gesetzentwurf zu lesen, „begründet sich aus der Annahme, dass Gebäudeeigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, stark gefährdet sind, nicht mehr in den Genuss der Amortisation der Mehrkosten beispielsweise einer Wärmepumpe gegenüber den Investitionskosten einer Gasheizung zu kommen.“
Doch damit nicht genug mit der Fürsorge in punkto Heizungsumbau: Ab dem Alter von 80 Jahren sei eine „signifikante Zahl von Personen pflegebedürftig“, bei Männern zwischen 80 und 84 liege diese Zahl bei knapp einem Viertel, bei Frauen um die 35 Prozent. Je älter, umso bedürftiger. Und im Vergleich dazu liege die Pflegequote bei den Menschen zwischen 75 und 79 weit drunter, wobei Frauen mit 18,5 Prozent offenbar etwas anfälliger sind als Männer. So fassen Habecks Ministerielle also in brutal-schöner Gesetzgeberprosa zusammen, „dass daher angenommen werden kann, dass ab einem Alter von 80 Jahren viele Gebäudeeigentümer gefährdet sind, mit einem Technologiewechsel bei der Heizung organisatorisch überfordert zu werden“. Das Ganze soll zudem vom Bezirksschornsteinfeger überwacht werden. Man darf sarkastisch fragen, ob dieser dann künftig ans Pflegebett marschieren soll?
„Allein schon diese Passagen sind nicht kabinetts-, sondern kabarettreif“, sagt das Fazit von Verbandsdirektor Schönfeld. „Die Regierung sollte das Gesetz dringend generalüberholen. Und dann auch praxistaugliche Regelungen für Senioren finden, die bekanntlich einen Großteil der Hausbesitzer ausmachen.“