Corona-Krise: Die privaten Eigentümer nicht vergessen!

Haus & Grund appelliert an die Landesregierung, die Existenz von Mietern und privaten Kleinvermietern gleichermaßen zu sichern

Je nachdem, wie lange der wirtschaftliche Ausnahmezustand andauert, könnte es in einigen Wochen bereits die ersten Fälle geben, in denen sich Mieter ihre Wohnung nicht mehr leisten können.

Aber viele Vermieter sind andererseits auf die regelmäßigen Einkünfte angewiesen, etwa als Altersvorsorge, manchmal auch noch zur Finanzierung der Immobilie. Aber natürlich auch zum Unterhalt für die laufenden Kosten wie Heizung, Müllabfuhr oder Versicherungen.

Rechtlich gesehen ist die Sache recht klar: Mietverträge nehmen keine Rücksicht auf ein Virus. Nach dem bislang geltenden Mietrecht können Vermieter nach zwei ausbleibenden Monatsmieten den Vertrag kündigen. Der Bundestag hat am gestrigen Tag in aller Eile ein neues Gesetz mit Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise beschlossen, das Mieter „schützen“ soll.

Mieter bekommen keinen gesetzlichen Mieterlass, sondern nur einen Zahlungsaufschub

Mit dem gestern beschlossenen Gesetz besteht die Pflicht zur Zahlung der Miete zwar ausdrücklich unverändert fort. Allerdings soll ein Mieter, sofern er glaubhaft nachweisen kann, dass ein Zahlungsverzug durch finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bedingt ist, nicht gekündigt werden dürfen. Der Zeitraum des Kündigungsausschlusses wird vom 1. April bis zum 30. Juni beschränkt.

„Vermieter müssen damit aber auf keinerlei Mietzahlungen verzichten“ so Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Die Miete wird nicht erlassen, sondern der Mieter muss sie innerhalb von zwei Jahren nachzahlen, um eine Kündigung zu vermeiden.“

Kein Freibrief: „Normale“ Kündigungen sind weiterhin möglich

„Das heutige Gesetz ist kein Freibrief für Mieter“ so Schönfeld. Für sonstige Kündigungsgründe gilt diese Beschränkung des Kündigungsrechts nicht. Vermieter können das Mietverhältnis auch immer noch aufgrund von Mietrückständen kündigen, die vor oder nach diesem „Corona-Schutzzeitraum“ entstehen. Eine Kündigung aus sonstigen Gründen, etwa wegen Vertragsverletzungen anderer Art oder wegen Eigenbedarf, bleibt möglich.

Mieter und Vermieter sollten frühzeitig den fairen Dialog suchen

„Nach unserer Erfahrung sind die Vermieter gerne bereit sind, mit den Mietern über die Situation zu sprechen und individuelle Lösungen zu finden.“ erklärt Verbandsdirektor Schönfeld. Genau das sollte der Weg jetzt sein. Deswegen kann die heutige Gesetzesänderung auch kontraproduktiv wirken, weil Mieter durch die pauschale Berichterstattung dem Irrglauben unterliegen, sie müssten einfach keine Mieter mehr zahlen.

Die aktuelle Situation ist für niemanden einfach. Gefragt sind daher jetzt in besonderem Maß Fingerspitzengefühl und gesunder Pragmatismus. Im Fall des Falles sollte, sofern möglich, erst einmal ein persönliches Gespräch auf Augenhöhe stehen. Vielleicht finden Vermieter und Mieter so gemeinsam einen gangbaren Weg.

In der Praxis dauert es bisher schon mindestens neun Monate, bis es zu einer Zwangsräumung käme. Es gibt überhaupt gar keine Situation, wo man sagen kann, ein dreimonatiger Zahlungsaufschub schützt jetzt irgendjemand besonders gut. In der Praxis hilft nur eins, dass die Menschen nämlich die Sozialleistungen, auf die sie Anspruch haben, Wohngeld und Kosten der Unterkunft, auch tatsächlich erhalten.

Wichtiger Hinweis: Auch Existenz private Vermieter ist gefährdet

Mehr als zwei Drittel aller Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz werden von privaten Einzeleigentümern angeboten. Diese verfügen mehrheitlich nur über 1-6 Wohnungen. Zudem sind rund 80 Prozent der Vermieter 60 Jahre und älter, d.h. die Mieteinnahmen sind ein elementarer Bestandteil der Altersvorsorge.

Laut Haus & Grund-Stimmungsbarometer 2019 haben bei über einem Viertel aller Haus & Grund-Mitglieder die Mieteinnahmen einen Anteil von mehr als der Hälfte des Haushaltseinkommens. Zudem betragen die jährlichen Mieteinnahmen bei mehr als der Hälfte aller privater Vermieter weniger als 10.000 Euro jährlich. Ein Mietausfall von nur wenigen Monaten wird hier sofort existenzbedrohend.

Jetzt muss der Staat den Wohnungsmarkt funktionsfähig halten

„Die Corona-Krise ist tiefgreifend. Sie berührt und verändert fast alle Lebensbereiche jedes Einzelnen. Das gilt auch für das Wohnen. Viele Rheinland-Pfälzer fürchten aktuell um ihr Einkommen und folglich darum, ihre Miete oder ihre Wohnkosten des Eigenheims nicht mehr zahlen zu können.“ so Verbandsdirektor Schönfeld.

Ein wohlhabendes Land wie Deutschland darf es nicht zulassen, dass Menschen wegen dieser Ausnahmesituation ihr Zuhause verlieren. Hierzu wollen die vermietenden privaten Haus- und Wohnungseigentümer ihren Beitrag leisten. Sie sind sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Situation bewusst. Wenn Eigentümer, Mieter und der Staat an einem Strang ziehen, können wir zumindest beim Wohnen ohne größere Schäden durch die Krise kommen. Dazu bedarf es aus Sicht von Haus & Grund Deutschland dreier Dinge:

  1. Bestehende soziale Sicherungssysteme für Wohnkosten-Garantie nutzen und stärken
    Deutschland ist ein Sozialstaat. Das soziale Mietrecht und Transferleistungen des Staates garantieren, dass weder der Selbstnutzer noch der Mieter über Nacht seine Wohnung verliert. Bund und Länder müssen sicherstellen, dass hinreichend Mittel für das Wohngeld bereitstehen und Menschen mit niedrigem Einkommen dieses schnell in Anspruch nehmen können.
    Zudem müssen bei entstandener Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft zügig übernommen werden. Die entsprechenden Richtwerte und Obergrenzen müssen erweitert werden, um die tatsächlichen Wohnkosten in Ansatz zu bringen.
  2. Zeitgewinn nutzen, um Mieten- und Wohnkostenfonds zu errichten
    In der mittleren Frist müssen Mieter und Selbstnutzer, die in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, aus einem staatlichen Fonds per Zuschuss oder zinslosem Darlehen unterstützt werden. Da der Aufbau und die Organisation dieses Fonds einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist es umso wichtiger, dass die zuvor genannten Transferleistungen jetzt reibungslos funktionieren und entsprechend ausgestattet sind.
  3. Wohnkosten-Garantie mit Kündigungsschutz stärken
    Mieter, die Transferleistungen und/oder Fondsmittel in Anspruch nehmen, sollen bis zum Ende der Corona-Krise vor Kündigungen geschützt sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Mittel auch zweckentsprechend beim Vermieter ankommen.
    Soweit möglich, müssen die Mittel vom Staat direkt an die Vermieter gezahlt werden. Die Koppelung von Kündigungsschutz und erfolgter Mietzahlung ist notwendig, damit die Zahlungsschwierigkeit nicht von einer Person auf die nächste übertragen, sondern gelöst wird.

In dieser schweren Krise müssen alle zusammenstehen. Die, die viel schultern können, müssen mehr schultern als andere. Es gibt bereits zahlreiche Fälle, in denen sich Mieter und Vermieter einvernehmlich auf Mietstundungen, vorübergehende Mietreduzierungen oder ähnliche Entlastungen geeinigt haben. Doch in vielen Fällen werden solche Lösungen nicht möglich oder nicht lange durchzuhalten sein. Und hier ist der Staat gefragt – schnell und unbürokratisch.

Zurück

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen