Bei der Hecke auf genügend Abstand achten
Haus & Grund gibt Tipps zum Start in die Gartensaison
Blütenhecken liegen in der jetzt beginnenden Gartensaison im Trend, wie Haus & Grund Rheinland-Pfalz beobachtet. Kaum verwunderlich, erfreuen sie doch den Grundstücksbesitzer nahezu das ganze Jahr über mit frischen Düften und kunterbunten Farben sowie im Spätsommer und Herbst mit leuchtendem Fruchtschmuck.
Die Gehölze sind nicht nur bei uns Menschen beliebt, sondern bieten auch für zahlreiche Tierarten einen wichtigen Lebensraum in Städten und Dörfern. Positiver Nebeneffekt für jeden Hobbygärtner: Wegen der zahlreichen Nützlinge, die im Schutz einer solchen Hecke leben, ist der Schädlingsbefall an anderen Pflanzen in der Umgebung erheblich geringer.
Damit die Blütenhecke aber nicht zu Ärger mit dem Nachbarn führt, sollte der Grundstückseigentümer bei der Anpflanzung einige Dinge beachten – die so oder ähnlich übrigens ebenso für andere Gehölze und auch Bäume gelten.
Regelung im Nachbarrechtsgesetz
„Wichtig ist vor allem, dass Eigentümer bei der Anpflanzung auf einen ausreichenden Grenzabstand zum Nachbargrundstück achten“, sagt Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Die notwendigen Abstände sind im Nachbarrechtsgesetz des Landes geregelt. So gilt beispielsweise für Hecken bis zu einem Meter Höhe ein Mindestabstand von 25 cm bis zur Grundstücksgrenze, bei Hecken bis zu zwei Meter Höhe sind es 75 cm Abstand.
Gerade die derzeit beliebten Blütenhecken überzeugen allerdings durch ihren eher wilden und voluminöseren Laubbewuchs, vor allem im Vergleich zu in Form geschnittenen, immergrünen Hecken. „Deshalb sollte bei der Anpflanzung vorsichtshalber etwas mehr Abstand als gesetzlich vorgeschrieben eingehalten werden“, rät Schönfeld. Das beuge unnötigem Stress mit dem Nachbarn und Wortklaubereien rund um den Gesetzestext vor, so der Haus & Grund Experte.
Beratung im Haus & Grund Ortsverein
Die wichtigsten Informationen rund um Grenzabstände für Pflanzen in Rheinland-Pfalz hat der Landesverband in einem Merkblatt zusammengefasst, das unter www.hausundgrund-rlp.de im Bereich „Service & Downloads“ gegen eine geringe Schutzgebühr bestellt werden kann. Auch der Haus & Grund Verein vor Ort berät zum Thema Grenzabstand – und ebenso, wie sich betroffene Haus- und Grundeigentümer gegen dessen Verletzung oder andere Beeinträchtigungen durch Pflanzen auf dem Nachbargrundstück wehren können.