Barrierefreier Umbau: KfW-Zuschuss ist wieder verfügbar, aber vermutlich nicht allzu lange
Wer sich mit dem Antrag sputet, kann über das Förderprogramm 455-B bis zu 6.250 Euro erhalten.
Foto: Lifta
Wer im Badezimmer eine bodengleiche Dusche einbauen, eine Rampe vor der Haustür errichten oder das Haus mit einem Treppenlift ausstatten möchte, kann dabei nun wieder auf Fördermittel des Bundes hoffen. 75 Millionen Euro stellt das Bundesbauministerium insgesamt für das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Programm 455-B) bereit. Nach langer Pause können private Eigentümer (aber auch Mieter) seit dem 13. Juli wieder Anträge stellen.
Begrenzte Zeit: Verdoppelung des Fördertopfs erst 2024
Allerdings ist das Zeitfenster dafür vermutlich ähnlich eng wie zuletzt. Viele Interessenten haben mit ihren Modernisierungsmaßnahmen gewartet. Im vergangenen Jahr waren die Fördermittel schon nach wenigen Wochen ausgeschöpft (und keine weiteren Anträge mehr möglich). Erst im kommenden Jahr soll die Gesamtfördersumme (auf dann 150 Millionen Euro) verdoppelt werden – so sieht es jedenfalls der Haushaltsentwurf für 2024 vor.
Wie hoch ist die Förderung im Zuschuss-Programm?
So lange die Fördermittel reichen, vergibt die Förderbank KfW für einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer sein Haus gar zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, kann dafür 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten und im Höchstfall 6.250 Euro erstattet bekommen.
Langfristig erhältlich: Förderkredite für Modernisierer
Übrigens: Nicht so kurzlebig wie das meist schnell ausgeschöpfte Zuschuss-Programm 455-B ist das KfW-Programm 159. Es unterstützt Modernisierer, die Barrieren abbauen, mit einem Förderkredit von bis zu 50.000 Euro.
Mehr InformationenMehr Infos, Ratschläge und Tipps zum barrierefreien Umbau stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit: Einzelheiten zu den Kriterien der beiden Förderprogramme für Maßnahmen zur Barrierereduzierung nennt die Förderbank KfW auf den dazugehörigen Themenseiten:
Wichtige Informationen rund um den barrierefreien Umbau können Sie zudem einem Merkblatt des Landesverbands entnehmen, das im Online-Shop von Haus & Grund Rheinland-Pfalz erhältlich ist: |
Ob Treppenlift oder Homelift: Fördergeld und Mitgliedervorteil jetzt clever kombinierenÜber die Kooperation von Haus & Grund Rheinland-Pfalz mit der Liftstar GmbH können die Mitglieder der angeschlossenen Ortsvereine bares Geld sparen. Der Mitgliedervorteil besteht aus einem Preisnachlass* von:
Über das Zuschussprogramm des Bundes sind für eine solche Einzelmaßnahme nun zusätzlich bis zu 2.500 Euro KfW-Zuschuss möglich. Durch eine Kombination von Förderprogramm und Sonderkonditionen lässt sich damit doppelt sparen. Die Liftstar GmbH unterstützt Haus & Grund Mitglieder gerne dabei, die passende Förderung zu finden und zu beantragen. Mehr zu den Sonderkonditionen bei der Liftstar GmbH erfahren Sie auf der Themenseite der Landesverbands-Homepage:
*Rückwirkende Nachlässe und Zuschüsse können nur bis zu 3 Monate nach dem Kauf berücksichtigt werden. Der Mitgliedervorteil versteht sich als Bruttosumme. |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juli/August 2023 vom 31. Juli 2023). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: