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Höhere Grunderwerbsteuer trifft alle Immobilienkäufer
Haus & Grund Rheinland-Pfalz hat mit vielen guten Argumenten – und gemeinsam mit allen Experten aus der Immobilienwirtschaft – vergeblich gekämpft: Die rot-grüne Landesregierung wird den Erwerb von Grundeigentum ab März nächsten Jahres höher besteuern. Leidtragende sind alle, die in eine eigene Immobilie investieren wollen.
Von Harald Gruber
Eines muss man dem rheinland-pfälzischen Finanzminister Dr. Carsten Kühl lassen: Die Auseinandersetzung um die Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat der SPD-Mann nicht irgendwelchen Beamten überlassen, sondern sich mit offenem Visier in die vorderste Front gestellt. Als verantwortlicher Minister musste er sich so im Laufe des von ihm persönlich geleiteten Anhörungsverfahrens zwar manch gutes Gegenargument anhören, am Beschluss der Landesregierung änderte dies freilich wenig: Zum 1. März 2012 wird die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von derzeit 3,5 auf künftig 5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie angehoben. Mehreinnahmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro pro Jahr soll dies in die arg lädierte Landeskasse spülen. Entsprechend verpufften selbst die allerbesten Argumente wirkungslos im Raum.
Dabei hatte der Haus & Grund Landesverband im Vorfeld alles versucht, um vielleicht doch noch etwas zu retten. In einem mehrseitigen Schreiben hatte sich der Verbandsdirektor und Vorstandsvorsitzende Manfred Leyendecker ans Finanzministerium gewandt.
Die Konsolidierung der Staatsfinanzen sei zweifellos wichtig, so Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Gleichwohl stellt die Steuererhöhung eine falsche Maßnahme zum falschen Zeitpunkt dar.“ Weil in vielen anderen Bundesländern weit niedrigere Steuersätze für den Erwerb von Grundbesitz gelten, bedeute der jetzige Schritt „einen Standortnachteil für Rheinland- Pfalz“. Für Kaufnebenkosten müssen Immobilieninteressenten in Rheinland-Pfalz je nach Höhe der vereinbarten Maklercourtage bis zu 13 Prozent des Kaufpreises kalkulieren. Neben der Grunderwerbsteuer fallen schließlich oftmals auch noch Kosten für den Makler sowie die Gebühren für Notar und Grundbuchamt an.
Leidtragende sind junge Familien und ältere Eigenheimbesitzer
Besonders hart trifft die Erhöhung des Steuersatzes junge Familien, die bei der Erfüllung ihres Wunsches nach einem Eigenheim schon jetzt oftmals sehr knapp kalkulieren müssen. Aber auch ältere Menschen, die ihr zu groß gewordenes Eigenheim veräußern und sich stattdessen eine kleinere und altersgerechte Eigentumswohnung zulegen wollten, werden benachteiligt. Der frühere Grundsatz, ein Haus für Generationen zu bauen oder zu kaufen, gelte schließlich heute kaum noch. Für immer mehr Menschen ist das Eigenheim (oder die Eigentumswohnung) eine Investition auf Zeit – beispielsweise, bis die Kinder aus dem Haus sind. Die erhöhte Grunderwerbsteuer jedoch bestraft diese Flexibilität und erschwert gleichzeitig die Mobilität, die doch gerade von Politik und Wirtschaft immer mehr gefordert wird.
Eigentlich habe, so Manfred Leyendecker in der offiziellen Stellungnahme von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, die rot-grüne Landesregierung doch selbst im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, adäquaten Wohnraum für ALLE Bevölkerungsgruppen sichern zu wollen, da Wohnen für die Lebensqualität des Einzelnen und für die gesellschaftliche Teilhabe von elementarer Bedeutung sei. Junge Familien mit dem Traum vom Eigenheim sowie ältere Hauseigentümer mit dem Wunsch nach einer altersgerechten Eigentumswohnung habe die Landesregierung dabei jedoch offenbar kaum im Blick, wenn sie jetzt derart drastisch die Grunderwerbsteuer anhebt, ohne an anderer Stelle irgend eine Kompensation zu schaffen. „In nachgerade fataler Weise wird verkannt, dass Eigentumsförderung zugleich Familienförderung ist.
Eigentumsförderung wird konterkariert
Dies muss auch unter dem Blickwinkel gesehen werden, dass die Grunderwerbsteuer im Gegensatz zur Einkommensteuer die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners (also des Immobilienkäufers) nicht berücksichtigt – also von vorneherein unsozial ist.“
Bislang war die Landesregierung in Rheinland-Pfalz eigentlich durchaus auf einem richtigen Weg: Laut Statistischem Landesamt verfügen rund 61 Prozent der hiesigen Haushalte über Haus- und Grundeigentum. „Immobilieneigentum ist in einer Marktwirtschaft, die auf Privatautonomie aufbaut, die mit Abstand wichtigste Vermögensgrundlage. Dies gilt vor allem in stürmischer Zeit, wie wir sie gegenwärtig erleben. Daher muss auch für jedermann die Chance erhalten bleiben, Haus- und Grundeigentum zu fairen Bedingungen zu bilden. Längst ist allgemein bekannt: Haus- und Grundeigentümer haben eine staatstragende Funktion. Sie betreiben Selbstvorsorge für das Alter und fallen der Allgemeinheit weniger zur Last“, heißt es in der Stellungnahme von Haus & Grund weiter.
Dann misst der Verbandsvorsitzende die Landesregierung erneut an ihren eigenen Worten: „Es verwundert und irritiert, dass seitens des Landes die Bildung von Wohneigentum gefördert und öffentlich propagiert wird, auf der anderen Seite aber der Erwerb mit einer höheren Steuer belegt werden soll. Diese Steuererhöhung konterkariert anderweitige staatliche Bemühungen, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern – sei es über steuerliche Anreize bzw. Zuschüsse (Eigenheimrentengesetz), über zinsverbilligte Darlehen der KfW oder eben die entsprechende Förderung des Landes.“
Mittelfristig sind auch die Mieter betroffen
Aber auch für private und gewerbliche Investoren bedeutet die höhere Steuer steigende Kosten. „Bei vermieteten Immobilien wird die Höhe der Miete von den Rendite-Erwartungen der Investoren und damit maßgeblich von den Investitions- und Finanzierungskosten bestimmt“, erinnert Manfred Leyendecker die Finanzbürokratie an das kleine Einmaleins des Wirtschaftslebens. Steigen die Investitionskosten an, so führt dies fast unweigerlich zu höheren Kaltmieten, zunächst bei Neubauten, aber auch bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen. „Die Steuererhöhung müssen also neben den Erwerbern von Immobilien mittelfristig auch die Mieter tragen.“
Bei einer höheren Besteuerung des Immobilienerwerbs sieht Haus & Grund auch die Gefahr, dass Investitionen in den Gebäudebestand zurückgehen oder häufig ganz unterbleiben.
Das Handwerk muss um Aufträge fürchten
Denn die finanziellen Mittel, die (in Form der erhöhten Grunderwerbsteuer) nun in die Staatskasse fließen, stehen den Eigentümern ja nicht mehr für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung. „Gerade im Hinblick auf die beträchtlichen Aufrüstungen, die für die energetische Beschaffenheit und den barrierefreien Zustand von Wohngebäuden eingefordert werden, wäre dies jedoch von entscheidendem Nachteil.“
Mit dem Rückgang des Investitionsvolumens wäre auch eine Schwächung des regionalen Baugewerbes verbunden, was wiederum zu sinkenden Einnahmen aus der Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer führe. Insgesamt gesehen nämlich steht zu befürchten, dass die Steuererhöhung einen massiven Einbruch bei der Nachfrage nach Wohneigentum zur Folge haben könnte. Dann aber würden sich als Konsequenz die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer nicht etwa wie gehofft erhöhen, sondern im Gegenteil drastisch verringern. All das führe am Ende sogar dazu, dass sich die Finanzlage durch die höheren Steuern sogar verschlechtere.








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