Haus & Grund Aktuell Infotelegramm

27.04.2012

Energieeffizienz von Gebäuden: EU entschärft Richtlinienentwurf

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25.04.2012

Private Kleineigentümer dominieren Handel mit Immobilien

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10.04.2012

Eigenen Garten in Schuss bringen und Steuerbonus sichern

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Rot-Grün im Land legt uns so manchen Stolperstein parat

tl_files/hug_rlp/content_images/beck_gruen.jpgWas bedeuten die Pläne der neuen rot-grünen Landesregierung in Rheinland-Pfalz für die Eigentümer von Immobilien? Manfred Leyendecker, Verbandsdirektor und Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, hat den Koalitionsvertrag studiert und kommt zu dem Schluss: Unsere Schutzgemeinschaft hat viel Arbeit vor sich.

Von Ass. jur. Manfred Leyendecker

Das erste rot-grüne Regierungsbündnis auf Landesebene erhebt den Anspruch, den Sozialökologischen Wandel zu gestalten. Gutes soll bewahrt, Neues gewagt werden. Indessen enthalten die euphorischen Zukunftsperspektiven eine Anzahl an überraschenden Klauseln, die uns Haus- und Grundeigentümer in mancherlei Hinsicht zur Melkkuh degradieren.


Höhere Grunderwerbsteuer

Wahltag ist Zahltag. Rot-Grün bittet alle zur Kasse, die sich künftig den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen wollen. Die Grunderwerbsteuer wird von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Das ist eine Steigerung um 42,85 Prozent. Im Jahre 1997 lag der Steuersatz noch bei 2 Prozent. Im Vergleich zu damals bedeutet die jetzige Steigerung eine Erhöhung gar um 150 Prozent. Keine andere Steuer wurde bislang derart kräftig in die Höhe geschraubt.
Die Konsolidierung der Staatsfinanzen ist sicherlich schön und gut, gleichwohl stellt die Steuererhöhung eine falsche Maßnahme zum falschen Zeitpunkt dar und ist darüber hinaus auch noch völlig überzogen. Denn es werden alle Kaufinteressenten unangemessen belastet. Besonders hart trifft es junge Familien, die bei der Erfüllung ihres Wunsches nach einem Eigenheim oftmals sehr knapp kalkulieren müssen. Aber auch ältere Menschen, die ihr zu groß gewordenes Eigenheim veräußern und sich stattdessen eine kleinere und altersgerechte Immobilie zulegen wollen, werden benachteiligt.

Nach Auffassung der neuen rot-grünen Landesregierung ist Wohnen für die Lebensqualität des Einzelnen und für die gesellschaftliche Teilhabe von elementarer Bedeutung. Daher begreift sie die Wohnungspolitik als Querschnittsaufgabe und sieht sich in der Verantwortung, Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu sichern. Die beiden vorgenannten Bevölkerungsgruppen werden dabei offensichtlich übergangen.
In fataler Weise wird verkannt, dass Eigentumsförderung immer und in erster Linie auch Familienförderung ist. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems verfügen rund 61 Prozent der rheinland-pfälzischen Haushalte über Haus- und Grundeigentum. Immobilieneigentum ist in einer Marktwirtschaft, die auf Privatautonomie aufbaut, die mit Abstand wichtigste Vermögensgrundlage. Daher muss auch für jedermann die Chance erhalten bleiben, Haus- und Grundeigentum zu fairen Bedingungen zu bilden. Längst ist allgemein bekannt: Haus- und Grundeigentümer haben eine staatstragende Funktion. Sie betreiben Selbstvorsorge für das Alter und fallen der Allgemeinheit weniger zur Last. Wir werden den politischen Kampf gegen diese falsche Weichenstellung aufnehmen und versuchen, die Landesregierung von unseren Argumenten zu überzeugen.


Neu: Der „Wassercent“
An versteckter Stelle des 101 Seiten starken Vertragswerks heißt es lapidar, dass ein Wassercent für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen eingeführt werden soll. Diese unsinnige Sondersteuer bedeutet – je nach Höhe des Steuersatzes – eine enorme Belastung für Industrie und mittelständische Betriebe, die einen großen Wasserverbrauch haben. Dabei haben schon längst die Wasserpreise und die Abwassergebühren anderweitig zu einem sparsamen Wasserverbrauch geführt. Da die zusätzlich erzielten Einnahmen nicht zweckgebunden sind, ist offenkundig, dass sie nur als zusätzliche Geldquelle für den Landeshaushalt dienen sollen, der Naturschutz aber wohl nur vorgeschoben ist. Dem werden wir als Eigentümerschutz-Gemeinschaft auch hierzulande mit guten Argumenten entgegentreten.


Solarsatzungen in Kommunen

tl_files/hug_rlp/content_images/leyendecker2.jpgVermeintlich ganz unverfänglich ist auch geregelt, dass den Kommunen erlaubt werden soll, Solarsatzungen zu erlassen. Unversehens schießt einem der Gedanke an das Unterfangen in Marburg in den Kopf. Dort sah eine im Juni 2008 von den Stadtvätern verabschiedete Satzung (bundesweit einzigartig) vor, dass Hauseigentümer flächendeckend solarthermische Anlagen einbauen mussten, wenn sie Dächer sanierten, anbauten oder Heizungen austauschten. Andernfalls drohte ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Gießen (Aktenzeichen:
8 K 4071/08) hat zwar die Bemühungen der Stadt Marburg für mehr Klimaschutz gewürdigt, letzten Endes aber das Regelwerk als unwirksam verworfen. Zu offenkundig verstieß die Solarpflicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.

Wir von Haus & Grund werden mit Argusaugen verfolgen, nach welchen Kriterien in unserem Bundesland künftig Solaranlagen zur Pflicht gemacht werden sollen. Wir werden sofort reagieren, falls dabei rechtsstaatliche Grundsätze nicht gewahrt blieben.
Ohnehin müsste hier ja auch das Mietrecht novelliert werden, um die Baumaßnahme gegenüber dem Mieter durchsetzen und ihn an den Kosten beteiligen zu können. Insofern ist von der Landesregierung zu fordern, dass sie (über den Bundesrat) beim zuständigen Bundesgesetzgeber aktiv wird. Im Mietrecht ist großenteils umstritten, ob der Einbau einer Solaranlage, mit der Warmwasser erzeugt wird, eine energetische Modernisierung ist. Diejenigen, die dies verneinen, begründen dies damit, dass mit einer solchen Anlage lediglich Primärenergie durch erneuerbare Energie ersetzt wird. Dies sei jedoch keine Energieeinsparung und folglich vom Mieter nicht zwangsläufig zu dulden.
Zusätzlich müsste das Mietrecht vom Gesetzgeber auch dahingehend ergänzt werden, dass der Vermieter von Wohnraum die neu entstandenen Betriebskosten durch einseitige Erklärung auf den Mieter umlegen kann.


Klimaschutz unter Volldampf

Sowohl bundesweit als auch in Rheinland-Pfalz müssen laut Landesregierung die CO2-Emissionen bis 2050 um 90 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden. Das Nahziel sind dabei 40 Prozent weniger CO2-Emissionen bis 2020. Rheinland-Pfalz will die Bundesregierung auffordern, ein Energiekonzept vorzulegen, das diesen Zielen gerecht wird. Außerdem soll bis zum Jahr 2030 der in Rheinland-Pfalz verbrauchte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Hierbei setzt die neue Landesregierung insbesondere auf Kraft-Wärme-Kopplung. Bis 2030 soll Rheinland-Pfalz dann sogar zum Stromexporteur werden. Bis 2020 will Rot-Grün die Stromerzeugung aus Windkraft verfünffachen und die aus Photovoltaik auf mehr als zwei Terrawattstunden steigern. Bereits die schwarz-gelbe Bundesregierung ist ja mit einem höchst ehrgeizigen Energiekonzept angetreten. Der Wärmebedarf von Gebäuden soll langfristig mit dem Ziel gesenkt werden, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben.

Wir Eigentümer wollen durchaus unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten – allerdings nur, soweit das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingehalten wird. Es war ein großer Erfolg von Haus & Grund, bislang einen staatlichen Sanierungszwang von privaten Bestandsgebäuden verhindert zu haben. Wir fordern: Diesen darf es auch niemals geben. An diesem Grundsatz müssen sich auch sämtliche künftigen Landesprogramme in Rheinland-Pfalz messen lassen. An den Schranken der Eigentumsgarantie muss jedwede Öko-Revolution halt machen. Von diesem Postulat lässt sich unsere Eigentümerschutz-Gemeinschaft nicht abbringen.

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