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Klimaschutz: Was können Hauseigentümer leisten?
Der Präsident ließ keinen Zweifel: Die energetische Sanierung ist für das private Eigentum kein Technik-, sondern ein Wirtschaftlichkeitsproblem, erklärte Dr. Rolf Kornemann beim Haus & Grund Symposium. Und: „Der Zwang zu unwirtschaftlichen Investitionen ist ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.“
Von Dr. Ilse Preiss
Auch für die Beschreibung des Ist-Zustands in Sachen energetischer Sanierung des Wohnungsbestands wählte Dr. Rolf Kornemann klare Worte. Gerade mal 1,4 Millionen Euro seien bisher aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm geflossen: „Bei diesem Tempo wird es noch mehr als 100 Jahre dauern, bis der gesamte Wohnungsbestand saniert ist.“ Deshalb erhöhe die Politik den Druck. Dabei lasse sie allerdings die wirtschaftliche Lage der betroffenen privaten Immobilieneigentümer außer Acht: „Der Umweltpolitik ist das Gespür dafür abhanden gekommen, welche Belastungen zur Durchsetzung ihrer hehren Ziele überhaupt tragbar und zumutbar sind.“ Die Politik wolle sich mit Erfolgen schmücken, die Rechnungen dafür aber „reicht sie einfach an die Eigentümer weiter“.
Bei den privaten Eigentümern, so der Präsident von Haus & Grund Deutschland, handele es sich schließlich nicht um Superreiche, sondern um ganz normale Arbeiter-, Angestellten- und Rentnerhaushalte. Die durchschnittliche selbst genutzte Wohnimmobilie, rechnete er vor, hat einen Wert von 242.000 Euro – und ist mit Restschulden von 101.000 Euro belastet. Die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses kostet im Schnitt über 70.000 Euro: „Geld, das viele Eigentümer nicht haben und auch nicht geliehen bekommen, denn sie sind im Schnitt über 50 Jahre alt“. Und selbst wenn der Beleihungswert der Immobilie eine Neuvalutierung möglich mache: „Spätestens nach Eintritt ins Rentenalter kann der Schuldner die Zins- und Tilgungsbelastung nicht mehr aufbringen.“ Erschwerend kommen, so Kornemann, die niedrigen Renditen hinzu: 40 Prozent der privaten Mietwohnungen weisen Verluste, 20 Prozent lediglich eine Kostendeckung aus.
Die Politik, beklagte der Haus & Grund Präsident, nehme nicht nur diese Fakten nicht zur Kenntnis, sondern gaukele den Hauseigentümern auch noch vor, dass sich Investitionen in die energetische Modernisierung rasch amortisierten. Kornemann: „Diese Annahme ist grundfalsch.“ Eine repräsentative Studie des Haus & Grund Landesverbands Schleswig-Holstein belege, dass das Energieeinsparpotenzial viel geringer sei als allgemein angenommen. „Das aber bedeutet, dass sich die Investitionen für energetische Sanierungen eben nicht sofort, sondern zumeist erst nach mehreren Jahrzehnten rechnen; viele private Eigentümer werden die Amortisation infolgedessen nicht mehr erleben.“ Anders formuliert heißt das: „Die meisten der Aufwendungen sind für private Eigentümer nicht wirtschaftlich.“ Ein Zwang zu unwirtschaftlichen Investitionen aber verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
An die Politik appellierte Kornemann, das Sanierungstempo nur über Anreize zu freiwilligen Maßnahmen zu erhöhen. Als weitere Maßnahmen schlug er erhöhte steuerliche Abschreibungen für umweltfreundliche Modernisierungsmaßnahmen und einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Handwerkerleistungen vor. Der „Wettbewerb der Bundesländer um das gnadenloseste CO2-Reduzierungsprogramm“ müsse dagegen sofort gestoppt werden. Einmal mehr forderte Kornemann Änderungen beim Mietrecht und bei der Betriebskostenverordnung. Wer Mietern in der Sanierungsphase das Recht auf Mietminderung einräume, bestrafe gutwillige Vermieter und verhindere Investitionen. Gleiches gelte für die Bestimmung, dass Betriebskosten regenerativer Energieträger nur umgelegt werden dürfen, wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält.
Mietrecht „unter der Lupe“
Gehört wurden die Appelle des Haus & Grund Präsidenten. Ob sie allerdings auch auf fruchtbaren Boden fielen, kann bezweifelt werden. Jan Mücke (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, bekräftigte zwar in seinem Statement, dass Klimaschutz und Energieeinsparung im Bereich der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik „zentrale Politikfelder“ der Bundesregierung sind. Hauseigentümer, so Mücke weiter, „können eine Menge leisten für den Klimaschutz“. Und „ein Mietrecht, das die richtigen Anreize für Investitionen setzt“, sei eine wichtige Voraussetzung für Energieeinsparmaßnahmen. Das Justizministerium werde deshalb insbesondere die Duldungspflicht und die Ansprüche des Mieters auf Mietminderung während der Bauphase „unter die Lupe nehmen“. Aber: „Die Wirkungen etwaiger mietrechtlicher Änderungen dürfen nicht überschätzt werden.“ Schließlich könnten rechtlich mögliche Mieterhöhungen in entspannten Wohnungsmärkten schon jetzt nicht ausgeschöpft werden.








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