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BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

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01.02.2012

Finanzierung der Energiewende gefährdet

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25.01.2012

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Steuervereinfachung in kleinen Trippelschritten

tl_files/hug_rlp/content_images/Steuererklaerung_web.jpgBeim Thema Steuersenkungen geht es erst ab 2013 weiter, beim Thema Steuervereinfachung gibt es zumindest kleine Fortschritte: Zusammen mit einigen Kollegen hat der rheinland-pfälzische Finanzminister Dr. Carsten Kühl einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der Steuerzahlern und Finanzbeamten die Arbeit deutlich leichter machen könnte.

Von Harald Gruber


Das Treffen der Koalitionsspitzen von CDU/CSU und FDP vor wenigen Tagen goss eigentlich nur in Beton, was politisch interessierte Realisten ohnehin schon seit langem vermuten: Die schwarz-gelbe Bundesregierung sieht erst ab 2013 und dann auch nur einen höchst begrenzten Spielraum für spürbare Steuersenkungen. Zu erdrückend ist die Last der Staatsschulden – übrigens nicht nur rund ums Mittelmeer, sondern auch vor unserer eigenen Haustüre. Angesichts eines drohenden Rückgangs des Wirtschaftswachstums im kommenden Jahr gilt der ehemalige Wirtschaftsminister Dr. Rainer Brüderle (FDP) da schon fast als einsamer Rufer in der Wüste: „Wir müssen weiter konsolidieren, entlasten und investieren. Damit sind wir in der Vergangenheit gut gefahren und sollten das auch in der Zukunft tun“, hatte er immer wieder versucht, seinem „Dreiklang der Stabilität“ Gehör zu verschaffen.

 

Wenn also schon keine nennenswerten Steuerentlastungen, dann wenigstens eine spürbare Vereinfachung des alljährlichen Papierkriegs mit dem Finanzamt, mögen da sicher Millionen von Eigentümern sagen – und bekommen dabei sogar Zustimmung aus der Finanzverwaltung. „Das Thema Steuervereinfachung ist und bleibt eine Daueraufgabe, an der wir kontinuierlich weiter arbeiten müssen.“ Mit diesen Worten stellte der rheinland-pfälzische Finanzminister Dr. Carsten Kühl jetzt einen gemeinsam mit seinen Kollegen aus Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen erarbeiteten Maßnahmenkatalog der Presse vor.

Steuererklärung auf dem Bierdeckel bleibt weiterhin ein Wunschtraum
Wer dabei freilich gehofft hatte, bei so viel versammeltem Sachverstand werde endlich der Traum von der „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ Wirklichkeit, sah sich getäuscht. Vielmehr wolle man „dem bereits eingeleiteten Prozess einer Steuervereinfachung der kleinen aber hochwirksamen Schritte weitere Impulse geben“, so die Länder-Finanzminister. Ziel sei es, für alle Beteiligten Vorteile zu erzielen: für die Steuerpflichtigen und ihre Berater, für die Arbeitgeber und vor allem auch für die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte. Im Kern gehe es bei den konkreten Vorschlägen darum, die Vereinfachungswirkung von Pauschbeträgen zu erhöhen, die Belegflut bei Einzelnachweisen zu reduzieren, prüfungsintensive Regelungen zu vereinfachen und Möglichkeiten des Steuermissbrauchs zu verhindern.

 

Gerade im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen gebe es „durchgreifende Ansätze zur Steuervereinfachung“, betonten Carsten Kühl und seine Finanzminister-Kollegen. Eine wichtige Maßnahme sei daher die Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung. Damit bräuchten künftig alle Menschen mit Behinderung, die den Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten, keinerlei Belege für krankheits- und behinderungsbedingte Aufwendungen mehr vorzulegen. Für die Betroffenen entfallen das Sammeln von Belegen sowie die schwierige Zuordnung zu krankheitsbedingten und behinderungsbedingten Aufwendungen – und für die Finanzämter die Prüfung der Belege. Fehler bei der Abgrenzung der Kostenarten könnten von vornherein nicht mehr auftreten. „Für die Erhöhung der Pauschbeträge wird es höchste Zeit. Sie wurden seit 32 Jahren nicht mehr der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst“, so die Erkenntnis der Finanzminister.

Belege sammeln (und überprüfen): Für viele bald schon Vergangenheit?
„Viele Arbeitnehmer sind es leid, beispielsweise für Fortbildungskosten, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeiträge Belege zu sammeln“, wissen die Länder-Ressortchefs nun ebenfalls. Für fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmer soll das ein Ende haben.
Hierzu werde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 erhöht auf 1.000 Euro) in drei separate Pauschbeträge für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (560 Euro), Aufwendungen für die berufliche Nutzung privater Computer sowie Kontoführungsgebühren (140 Euro) und in Aufwendungen für übrige Werbungskosten (300 Euro) aufgeteilt. Das vermeide den bisherigen Einzelnachweis von so genannten „Bagatell-Werbungskosten“. „Wir erzielen damit einen Vereinfachungseffekt, der zugleich für die Arbeitnehmer eine finanzielle Entlastung in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro bringt“, so die Finanzminister.

Finanzämter kapitulieren vor der Zahl an Handwerker-Rechnungen
Allerdings müssten auch gegenfinanzierende Vereinfachungsmaßnahmen vorgesehen werden. Im Steuerrecht gebe es durchaus „Wohltaten“, die unter den Blickwinkeln „Vereinfachung und Steuergerechtigkeit“ ebenfalls auf den Prüfstand gehörten. Kopfzerbrechen machen den Finanzämtern beispielsweise die sprunghaft angestiegenen Fallzahlen für die Steuerermäßigung bei Handwerker-Rechnungen, die Eigentümer und Mieter beim Finanzamt geltend machen. Das sei zwar auf der einen Seite ja durchaus so gewollt, weil der eingeräumte Steuerabzug schließlich Schwarzarbeit zurückdrängen sollte. Auf der anderen Seite müssten Bürgerinnen und Bürger, Steuerberatung, Lohnsteuerhilfevereine und die Finanzverwaltung mit einer wahren Flut von Rechnungen umgehen – häufig mit vielen Kleinbeträgen. Aus diesem Grund soll nun ein Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro eingeführt werden, bis zu dem Rechnungsbeträge unberücksichtigt bleiben. Dadurch würden die „Fallzahlen ganz erheblich sinken und Mitnahmeeffekte minimiert“. Schließlich sei es „nicht nachzuvollziehen, dass wir unsere Steuerbeamten teuer ausbilden, damit sie am Ende Schornsteinfegerrechnungen auf ihre Richtigkeit prüfen“. Was die Finanzminister nicht sagen: Das Bürokratie-Monster hat sich die Politik ja selbst geschaffen. Wir Bürger aber sollen künftig weniger Geld vom Finanzamt zurückbekommen, weil zu viele von uns das geltenden Steuerrecht ganz genau genommen haben.
In einem nächsten Schritt sollen die Vorschläge nun auf Länderebene diskutiert werden. Ziel ist es, am Ende einen entsprechenden Gesetzesvorschlag als Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Viele kleine Schritte also – fürwahr.

 

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Sieht Steuersenkungen
nach wie vor als
Treibstoff für den
Wirtschaftsmotor: Rainer Brüderle, Chef der FDP-Fraktion im
Deutschen Bundestag.
Vereinfachung
möglichst auch im
Sinne der Verwaltung:
Finanzminister
Dr. Carsten Kühl will
das Steuerrecht in
vielen kleinen
Trippelschritten
entrümpeln.
Hält eisern das Geld
zusammen:
Bundesfinanzminister
Wolfgang Schäuble sieht
kaum Spielraum für
Steuersenkungen –
und erhält dafür Beifall
auch von der Opposition.

 

Kein Pardon für Schwarzgeld-Sünder


Jetzt also auch Luxemburg: Laut Pressemeldungen hat die Staatsanwaltschaft eine CD mit den Daten von tausend Schwarzgeld-Anlegern erworben und ausgewertet. Demnächst droht ihnen unangenehmer Besuch zu Hause.


Schlechte Zeiten für vermeintlich clevere Steuersünder – auch in Rheinland-Pfalz: Nach dem Kauf einer CD mit Daten von Schwarzgeld-Konten diesmal in Luxemburg ist es nach Einschätzung vieler Rechtsexperten mittlerweile zu spät für eine Selbstanzeige, um so einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Die Ermittlungen seien schon zu weit fortgeschritten – nun drohen den illegalen Geldanlegern sogar Haftstrafen.

 

Wie jetzt bekannt wurde, hatte das Land NRW schon vor mehreren Monaten in enger Abstimmung mit dem Bund eine CD mit den Daten von rund 3.000 Steuerflüchtigen gekauft, die ihr Schwarzgeld in Luxemburg versteckt hatten. Nach einer ersten Auswertung des laut Staatsanwaltschaft „erstklassigen Materials“ wurden die Datensätze dann an andere Bundesländer weitergegeben. Angeblich stehen in den nächsten Tagen und Wochen Hunderte von Razzien im gesamten Bundesgebiet ins Haus.
Vor rund einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz bestätigt, dass die Daten solcher Steuer-CDs von den Ermittlungsbehörden uneingeschränkt genutzt werden dürfen, selbst wenn diese den betroffenen ausländischen Banken auf illegale Weise abhanden gekommen waren.

 

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