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Die viel zu oft viel zu lange Verfahrensdauer vor Gerichten soll bald eine Ende haben: Die Bundesjustizministerin will kurzen Prozess machen

Bürger und Unternehmen sollen sich in Zukunft gegen zu lange Gerichtsverfahren zur Wehr setzen können. Das Bundesjustizministerium will Entschädigungen einführen für den Fall, dass die Mühlen der Justiz zu langsam mahlen.
Von Harald Gruber
Es ist eine Forderung, die nicht nur die Eigentümerschutz-Gemeinschaft
Haus & Grund schon seit vielen Jahren erhebt: Gerichtsverfahren
sollten in Deutschland deutlich zügiger zu einem Abschluss kommen. Denn
allzu viele Gerichtsprozesse hierzulande ziehen sich über Jahre hin,
weil die Justizverwaltung angeblich oder tatsächlich überlastet ist. Wer
da, wie beispielsweise viele private Vermieter, zu seinem Recht kommen
will, braucht einen langen Atem.
Ein jetzt von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
vorgelegter Gesetzentwurf sieht Schadenersatzansprüche und eine
Verzögerungsrüge für Richter vor. „Jeder hat das Recht auf gerichtlichen
Rechtsschutz in angemessener Zeit“, betonte
Leutheusser-Schnarrenberger. „Die geplante Entschädigungsregelung kommt
Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den
Rechtsstaat.“
Die viel zu oft viel zu lange Prozessdauer in Deutschland hatte auch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach kritisiert. Bislang
können sich Bürger vor allem mit Dienstaufsichtsbeschwerden wehren, die
oft aber nicht viel bringen. Besonders säumige Gerichte sollen künftig
im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden.
Vorschlag: 100 Euro pro Monat als Entschädigung
Die Entschädigung soll dem Gesetzentwurf zufolge bei 100 Euro pro Monat
liegen. Bevor sie geltend gemacht werden kann, muss der Betroffene dem
Entwurf zufolge die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen.
Diese „Vorwarnung“ bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, Abhilfe
zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen.
Geschieht das nicht, kann der Betroffene nach drei Monaten
Entschädigungsklage gegen den Staat erheben, auch wenn das verzögerte
Ausgangsverfahren noch andauert. Sowohl für materielle wie immaterielle
Nachteile aus einer Verzögerung soll Ersatz geleistet werden.
Der Entwurf wurde zunächst Ländern und Verbänden zugeleitet, die nun
Stellung dazu nehmen können. Laut Presseberichten erwartet
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass die Bundesländer die
Gerichte besser ausstatten und organisieren. Dies komme unterm Strich
billiger als ständige Entschädigungsleistungen.
Wie aus Zahlen des Bundesamtes für Justiz und des Statistischen
Bundesamtes hervorgeht, sind die Verfahrensdauern im Vergleich der
Bundesländer und der Gerichte höchst unterschiedlich. So dauerten
Zivilsachen in der ersten Instanz an deutschen Landgerichten im Jahr
2008 im Durchschnitt mehr als acht Monate. An Verwaltungsgerichten
betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer mehr als zwölf Monate. Das
Schlusslicht bildete hier Brandenburg mit 32 Monaten, am schnellsten und
bürgerfreundlichsten war Rheinland-Pfalz mit etwas mehr als fünf
Monaten.







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