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Die viel zu oft viel zu lange Verfahrensdauer vor Gerichten soll bald eine Ende haben: Die Bundesjustizministerin will kurzen Prozess machen

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Bürger und Unternehmen sollen sich in Zukunft gegen zu lange Gerichtsverfahren zur Wehr setzen können. Das Bundesjustizministerium will Entschädigungen einführen für den Fall, dass die Mühlen der Justiz zu langsam mahlen.

Von Harald Gruber

Es ist eine Forderung, die nicht nur die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund schon seit vielen Jahren erhebt: Gerichtsverfahren sollten in Deutschland deutlich zügiger  zu einem Abschluss kommen. Denn allzu viele Gerichtsprozesse hierzulande ziehen sich über Jahre hin, weil die Justizverwaltung angeblich oder tatsächlich überlastet ist. Wer da, wie beispielsweise viele private Vermieter, zu seinem Recht kommen will, braucht einen langen Atem.

Ein jetzt von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzentwurf sieht Schadenersatzansprüche und eine Verzögerungsrüge für Richter vor. „Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. „Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.“

Die viel zu oft viel zu lange Prozessdauer in Deutschland hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach kritisiert. Bislang können sich Bürger vor allem mit Dienstaufsichtsbeschwerden wehren, die oft aber nicht viel bringen. Besonders säumige Gerichte sollen künftig im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden.

Vorschlag: 100 Euro pro Monat als Entschädigung
Die Entschädigung soll dem Gesetzentwurf zufolge bei 100 Euro pro Monat liegen. Bevor sie geltend gemacht werden kann, muss der Betroffene dem Entwurf zufolge die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese „Vorwarnung“ bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Geschieht das nicht, kann der Betroffene nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben, auch wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert. Sowohl für materielle wie immaterielle Nachteile aus einer Verzögerung soll Ersatz geleistet werden.

Der Entwurf wurde zunächst Ländern und Verbänden zugeleitet, die nun Stellung dazu nehmen können. Laut Presseberichten erwartet Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass die Bundesländer die Gerichte besser ausstatten und organisieren. Dies komme unterm Strich billiger als ständige Entschädigungsleistungen.
Wie aus Zahlen des Bundesamtes für Justiz und des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, sind die Verfahrensdauern im Vergleich der Bundesländer und der Gerichte höchst unterschiedlich. So dauerten Zivilsachen in der ersten Instanz an deutschen Landgerichten im Jahr 2008 im Durchschnitt mehr als acht Monate. An Verwaltungsgerichten betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer mehr als zwölf Monate. Das Schlusslicht bildete hier Brandenburg mit 32 Monaten, am schnellsten und bürgerfreundlichsten war Rheinland-Pfalz mit etwas mehr als fünf Monaten. 

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